Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte war unter anderem in Deutschland und Österreich eines der Arbeitspapiere, das Daten enthielt, die dem Arbeitgeber zur Berechnung der von ihm abzuführenden Lohnsteuer dienten. In Deutschland wurde sie 1925 eingeführt und für das Kalenderjahr 2010 letztmals ausgestellt (§ 39 EStG). Wegen Verzögerungen bei der Umstellung auf das papierlose Verfahren behielt die Lohnsteuerkarte für 2010 auch für die Jahre 2011, 2012 und teilweise bis 2013 ihre Gültigkeit.
Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, mussten jedem ihrer Arbeitgeber mit Beginn jedes neuen Kalenderjahres und beim Eintritt in das Arbeitsverhältnis eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Wird keine Lohnsteuerkarte vorgelegt, muss der Arbeitgeber den Lohn ohne Berücksichtigung von Freibeträgen abrechnen, das entspricht der Steuerklasse VI. Seit 2011 wurden keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben; für den Erstbezug von Gehalt mussten Arbeitnehmer seitdem eine Ersatzbescheinigung beantragen.
In Österreich war die Lohnsteuerkarte bis Ende 1993 in Verwendung und war jeweils fünf Jahre lang gültig.
Im Vereinigten Königreich hat und in Irland hatte das P45-Formular die Funktion einer Lohnsteuerkarte.
- ↑ §§ 48 und 127 EStG (abgerufen im RIS des österreichischen Bundeskanzleramtes am 20. September 2010)