Mietengesetz

Das Mietengesetz (MG) in Österreich vom 7. Dezember 1922 war ein Bundesgesetz über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen. Es wurde 1929 wiederverlautbart und galt bis zum 31. Dezember 1981. Das Gesetz wurde 1922 mit den Stimmen der Sozialdemokraten, Christlichsozialen und der Großdeutschen Fraktion beschlossen. Eine Ausnahme bildete nur der Landbund.

  1. Bundesgesetz über die Miete von Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten (Mietengesetz), BGBl. Nr. 872
  2. mit BGBl. Nr. 210/1929.
  3. Vgl. Robert Lukan: Der Kampf um den Mieterschutz in der Ära Seipel 1922 - 1929. Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophie aus dem Fachgebiet Geschichte, eingereicht an der Universität Wien, Wien 2005, S. 5.