Mischehe (Nationalsozialismus)

Mischehen waren in der Zeit des Nationalsozialismus Ehen zwischen „Juden“ und „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“. Seit Erlass der Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 waren sie verboten und als sogenannte Rassenschande strafbar.

Die nach der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 als „jüdisch“ eingestuften Ehepartner blieben jedoch zumindest bis kurz vor Kriegsende von Deportationen verschont und entgingen dem Holocaust.