Mitglieder der Württembergischen Landstände 1849 bis 1851
Diese Liste umfasst die Mitglieder der drei außerordentlichen Landesversammlungen zur Revision der 1819 verabschiedeten Verfassung des Königreichs Württemberg respektive zur Beratung einer neuen Verfassung. Diese Landesversammlungen fanden in den Jahren 1849 und 1850 statt. Es tagten der 16. außerordentliche Landtag vom 1. bis zum 22. Dezember 1849 als Erste Verfassungrevidierende Landesversammlung, der 17. außerordentliche Landtag vom 15. März bis zum 3. Juli 1850 als Zweite Verfassungberatende Landesversammlung und der 18. außerordentliche Landtag vom 4. Oktober bis zum 6. November 1850 als Dritte Verfassungberatende Landesversammlung. Die Landesversammlungen bestanden aus nur einer Kammer, der bisherigen sogenannten Zweiten Kammer. Diese umfassten lediglich die gewählten Abgeordneten der Hauptstadt und der 63 Oberämter. Weder die sechs übrigen „guten Städte“ noch die 23 bevorrechtigten Mitglieder der Zweiten Kammer waren vertreten. Die Erste Kammer trat während der Zeit dieser Landesversammlungen nicht zusammen. Die Landesversammlungen standen unter dem Eindruck der Folgeereignisse, welche die Märzrevolution von 1848 im Laufe des Jahres 1849 nach sich gezogen hatte. Am 18. Juni 1849 war das Rumpfparlament in Stuttgart durch württembergischen Militäreinsatz aufgelöst worden und am 23. Juli 1849 warfen die Armeen des Deutschen Bundes, insbesondere Preußens, die Revolution im Nachbarland Baden militärisch nieder. Für das Jahr 1851 verfügte der leitende Minister Joseph von Linden die verbindliche Rückkehr zur württembergischen Verfassung von 1819, so dass die Landesversammlungen im Ergebnis unwirksam blieben.