Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie |
| Kurztitel: | Montan-Mitbestimmungsgesetz (nicht amtlich) |
| Abkürzung: | MontanMitbestG (nicht amtlich) |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
| Rechtsmaterie: | Arbeitsrecht |
| Fundstellennachweis: | 801-2 |
| Erlassen am: | 21. Mai 1951 (BGBl. I S. 347) |
| Inkrafttreten am: | 7. Juni 1951 |
| Letzte Änderung durch: | Art. 14 G vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311) |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
12. August 2021 (Art. 27 G vom 7. August 2021) |
| GESTA: | I009 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (Montan-Mitbestimmungsgesetz) ist ein deutsches Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der eisen- und stahlerzeugenden Industrie in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Das Gesetz findet Anwendung bei mehr als 1000 Mitarbeitern in einem Unternehmen der Montanindustrie. Es zeichnet sich durch konsequente Parität zwischen Anteilseignervertretern und Arbeitnehmer- bzw. Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat und das Fehlen einer garantierten Vertretung für die leitenden Angestellten aus. Beispiele für Unternehmen, in denen das Gesetz maßgeblich ist, sind etwa die RAG AG, Salzgitter AG oder ArcelorMittal.
Das Gesetz, vom Deutschen Bundestag am 10. April 1951 in dritter Lesung verabschiedet und seit dem 7. Juni 1951 in Kraft, gilt als Meilenstein in der Geschichte der Mitbestimmung.