Motorfahrrad

Als Motorfahrrad wurden ursprünglich die ersten Motorräder bezeichnet. Emil Capitaine erhielt 1896 ein Patent auf ein Motor-Fahrrad. Als erstes Motorfahrrad gilt die Werner von 1897. In den 1930er Jahren wurde der Begriff für kleine Motorräder etabliert. 1968 wurden durch Art. 44 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr Motorfahrräder und Motorräder (Deutschland: Kraftrad) gleichgestellt. Heute ist das Motorfahrrad in Österreich (Moped) und in der Schweiz (Mofa) ein rechtlicher Begriff, dem in Deutschland das Fahrrad mit Hilfsmotor entspricht.

  1. Vgl. Anton Daul: Illustrierte Geschichte der Erfindung des Fahrrades und der Entwickelung des Motorfahrradwesens. Verlag Creutz, Dresden, 1906.
  2. Fahrräder. In: Polytechnisches Journal. 306, 1897, S. 54–59.