Mudschtahid

Ein Mudschtahid (arabisch مجتهد, DMG muǧtahid) ist ein islamischer Rechtsgelehrter, der die Befähigung zur selbständigen Urteilsbildung (Idschtihād) besitzt. In der Zwölfer-Schia wird diese Qualifikation innerhalb der Hawza-Ausbildung erworben. Ein Mudschtahid, der Muqallidūn um sich schart, kann hier den Rang eines Ajatollah erlangen.

Innerhalb der islamischen Rechtstheorie gibt es den Grundsatz, dass jeder Mudschtahid Recht hat (kull muǧtahid muṣīb). Die Gültigkeit und Reichweite dieses Grundsatzes sind allerdings umstritten.