Usūl al-fiqh

Als Usūl al-fiqh (arabisch اصول الفقه, DMG Uṣūl al-fiqh ‚Wurzeln des Verstehens‘) wird im islamischen Wissenschaftssystem diejenige Disziplin bezeichnet, die sich auf theoretischer Ebene mit den hermeneutischen und erkenntnistheoretischen Grundlagen der Normenfindung (Fiqh) befasst. Die Usūl al-fiqh stehen hierbei den Furūʿ al-fiqh („Zweige des Verstehens, Rechtsanwendungen“) gegenüber, womit die analytische und madhabspezifische Erörterung der Rechtsnormen im Bereich der gottesdienstlichen Handlungen (ʿIbādāt) und der zwischenmenschlichen Beziehungen (muʿāmalāt) im sozialen Zusammenleben gemeint sind. Ein Spezialist auf dem Gebiet der Usūl al-fiqh wird als Usūlī (اصولي, DMG uṣūlī) bezeichnet.

Zwar bilden genaugenommen Usūl al-fiqh und Furūʿ al-fiqh die beiden Teilbereiche der islamischen Rechtswissenschaft, doch wird Usūl al-fiqh meist als eine eigenständige Disziplin neben Fiqh genannt. Hinsichtlich des Verhältnisses zwischen den beiden Disziplinen gab es die Auffassung, dass Fiqh das Ergebnis von Usūl al-fiqh darstellt.

Bis heute gehören die Usūl al-Fiqh zum Kernbestandteil der Ausbildung in islamischen Hochschulen des Madrasa- und Hawza-Typus. Sie gelten als die wichtigste wissenschaftliche Disziplin in der Ausbildung eines Mudschtahid.

  1. Joseph Lowry: Early Islamic Legal Theory. The Risāla of Muḥammad ibn Idrīs al-Shāfiʿī. Leiden 2007. S. 2.
  2. Ignaz Goldziher: Materialien zur Kenntnis der Almohadenbewegung in Nordafrika. In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft. Band 41 (1887), S. 85; Rüdiger Lohlker: Der Handel im mālikitischen Recht. Islamkundliche Untersuchungen. Band 143. Klaus Schwarz Verlag. Berlin 1991. S. 132
  3. So zum Beispiel schon in der Stiftungsurkunde für die Nizamiyya von Bagdad, vgl. Makdisi 28.
  4. Vgl. Makdisi 39.
  5. Vgl. Makdisi 38f.