Nächstenliebe

Als Nächstenliebe wird ein helfendes Handeln für andere Menschen bezeichnet. Sie beinhaltet jede dem Wohlergehen des Mitmenschen zugewandte, uneigennützige Handlung, nicht unbedingt eine emotionale Sympathie. Der „Nächste“ kann jeder Mensch in einer konkreten Notlage sein, der einem begegnet.

Der Begriff stammt aus einem Gebot der Tora des Judentums:

„An den Kindern deines Volkes sollst du dich nicht rächen und ihnen nichts nachtragen. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Ich bin JHWH.“

(Lev 19,18 )

Durch die Tora-Auslegung Jesu von Nazaret wurde Nächstenliebe auch ein Zentralbegriff des Christentums, der in der Ethik der Antike neben den Grundwert Gerechtigkeit trat.

Heute wird Nächstenliebe weitgehend mit selbstlosem Eintreten für Andere (Altruismus) ohne Rücksicht auf deren soziale Stellung oder Verdienste gleichgesetzt. Dieses gilt nicht als „Begleiterscheinung des Mitleids, sondern eine die fremde Person als etwas Wertvolles intendierendes Fühlen und Streben, ein von Wohlwollen bestimmtes Bezogensein auf den anderen Menschen“. Entsprechende soziale Regeln und Normen sind in den meisten Religionen und Philosophien als ethisches Grundmotiv, die sogenannte Goldene Regel, verankert und als menschliches Verhalten überall anzutreffen.

  1. Georgi Schischkoff: Philosophisches Wörterbuch, 22. Auflage, Kröner, Stuttgart 1991, S. 500.