Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Basisdaten
Titel: Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz
Langtitel: Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich
Abkürzung: NAG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Fremdenrecht (Ausländerrecht)
Fundstelle: BGBl. I Nr. 100/2005
Datum des Gesetzes: 16. August 2005
Inkrafttretensdatum: 1. Jänner 2006
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 14/2019
Gesetzestext: NAG
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Erteilung, Versagung und Entziehung der Aufenthaltstitel von Fremden regelt, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen. Es regelt auch die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufenthalte von weniger als sechs Monaten werden europaeinheitlich durch die Verordnung (EU) 2018/1806 (EU-Visum-Verordnung) geregelt. Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) befasst sich demgegenüber nicht mit Aufenthaltstiteln, sondern mit dem Verfahren: Es regelt die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten und die Ausstellung von Dokumenten für Fremde.

Das NAG ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten.