Offenbarung
Eine Offenbarung ist die Eröffnung von etwas bisher Verborgenem. Der Begriff wird im sinnlichen, im religiösen und im juristischen Sinne gebraucht. Etwa im Patentrecht.
Im religiösen Kontext bezeichnet „Offenbarung“ allgemein die Erschließung oder Mitteilung einer göttlichen bzw. transzendenten Wahrheit, die dem Menschen nicht allein durch rationale Erkenntnis oder empirische Beobachtung zugänglich ist. Sie kann als ein „Durchbrechen einer transzendenten Wirklichkeit“ in die menschliche Erfahrungswelt verstanden werden.
In vielen religiösen und spirituellen Traditionen oder Systemen fungiert die Berufung auf Offenbarung als ein zentraler Legitimationsanspruch. Sie kann dazu dienen, religiöse Autorität sowie soziale und politische Ordnungen zu begründen oder zu stabilisieren, indem bestimmte Personen, Gruppen oder Institutionen als Träger eines göttlichen Auftrags verstanden werden. In diesem Zusammenhang wird in der Religionswissenschaft diskutiert, inwiefern Offenbarungsansprüche mit der Ausbildung und Rechtfertigung von Macht- und Herrschaftsstrukturen verbunden sein können.
- ↑ Joachim Weinhardt, Sabine Pemsel-Maier: Offenbarung. Deutsche Bibelgesellschaft. Erstellt: Februar 2025, auf die-bibel.de Abschnitt. „1. Offenbarung als Reflexionsbegriff“