Oskar Gröning

Oskar Gröning (* 10. Juni 1921 in Nienburg/Weser; † 9. März 2018) war ein deutsches SS-Mitglied. Er war von 1942 bis 1944 im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz in der Gefangeneneigentumsverwaltung der Standortverwaltung tätig, zuletzt im Rang eines SS-Unterscharführers.

Am 21. April 2015 begann vor dem Landgericht Lüneburg ein Gerichtsverfahren wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen gegen ihn. Am 15. Juli 2015 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Gegen das Urteil legten Nebenkläger und Verteidigung Revision ein. Am 20. September 2016 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 21. Dezember 2017, Grönings hohes Alter stehe einer Verbüßung der Strafe nicht entgegen. Er starb im März 2018 im Alter von 96 Jahren, ohne die Strafe angetreten zu haben.

  1. Früherer SS-Mann Oskar Gröning ist tot. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. März 2018, abgerufen am 13. März 2018 (Quelle: dpa).
  2. Zeit online, dpa, sk: Früherer SS-Mann legt Geständnis ab. In: zeit.de. 21. April 2015, abgerufen am 17. Juli 2015.
  3. Claudia von Salzen: Beihilfe zum Mord an 300.000 Menschen. In: zeit.de. 20. April 2015, abgerufen am 17. Juli 2015.
  4. Auschwitz-Prozess: Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. In: zeit.de. 15. Juli 2015, abgerufen am 17. Juli 2015 (Quelle: Zeit Online, dpa, AFP, mm).
  5. Gisela Friedrichsen: Eine Verurteilung wegen Mordes ist unmöglich. Kommentar zur Revision. In: spiegel.de, 18. Juli 2015, abgerufen am 12. August 2016.
  6. Martin Anetzberger: BGH bestätigt Urteil gegen den „Buchhalter von Auschwitz“. In: sueddeutsche.de, 28. November 2016.
  7. bundesverfassungsgericht.de: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Aufschubs der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. Pressemitteilung Nr. 115/2017 vom 29. Dezember 2017, Beschluss vom 21. Dezember 2017, Aktenzeichen 2 BvR 2772/17. In: bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 5. Mai 2019.