Panoramafreiheit
Die Panoramafreiheit oder Straßenbildfreiheit ist eine in vielen Rechtsordnungen vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugegeben, ohne hierfür die Erlaubnis des Werkurhebers einholen zu müssen. Von der Regelung erfasst sein können, je nach Rechtsordnung, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau und Kunstwerke im öffentlichen Raum. Staaten, die eine Panoramafreiheit vorsehen, knüpfen diese im Allgemeinen an unterschiedliche Voraussetzungen, um den Urheber in seiner Rechtsstellung nicht übermäßig zu belasten. So besteht die Panoramafreiheit in den meisten Ländern etwa nur dann, wenn sich das gezeigte Werk für längere Zeit im öffentlichen Raum befindet. Gängig sind auch Beschränkungen des Aufnahmestandorts und der kommerziellen Nutzbarkeit.
Unabhängig vom Urheberrecht können auch weitere rechtliche Gesichtspunkte einer bildlichen Wiedergabe entgegenstehen, beispielsweise das Eigentumsrecht, das Hausrecht, die Persönlichkeitsrechte der Bewohner eines Gebäudes (bzw. deren Recht am eigenen Bild), aber auch sicherheitsrechtliche Vorschriften (etwa zum Schutz militärischer Anlagen).