Pegasus (Jurist)
Pegasus war ein klassischer römischer Jurist und Senator unter den Kaisern Vespasian und Domitian.
Pegasus, dessen voller Name wohl Lucius Plotius Pegasus lautete, war möglicherweise der Sohn eines Flottenkommandanten. Unter Vespasian bekleidete er um 71 das Amt des Suffektkonsuls, war dann bis zum Jahr 73 Statthalter (legatus Augusti pro praetore) der Provinz Dalmatia und anschließend von 75 bis 78 Statthalter entweder von Germania superior oder von Hispania citerior. Vespasian betraute Pegasus um 79 mit dem Amt des praefectus urbi, das er – mit einer zweijährigen Unterbrechung von 81 bis ca. 85 – unter Domitian noch einmal ausübte.
Pegasus trat in der Rechtsschule der Prokulianer die Nachfolge des Proculus an. Außerdem war er die treibende Kraft hinter dem Senatus consultum Pegasianum, einer erbrechtlichen Regelung, die dem Erben über die testamentarische bzw. gesetzliche Viertel (Quart) hinaus auch aus einem Fideikommiss die Viertel als Mindestanspruch einräumte.
Über die persönliche Herkunft des Juristen und seine Wesensart lassen sich lediglich nicht zweifelsfrei gesicherte Mutmaßungen aus den Satiren des Juvenal und dem Werk eines etwa 300 Jahre später schreibenden Scholiasten ableiten. Hier wird neben seiner einfachen Abstammung der Rechtsgelehrte zwar als fachlich hochkompetent, aber ebenso als weltfremd und naiv beschrieben. So soll Pegasus zu Lebzeiten „ein Buch, kein Mensch“ genannt worden sein; man warf ihm die lebensfremde Annahme vor, dass zur zwangsweisen Durchsetzung der Gesetze niemals Waffengewalt notwendig sei. Seine Werke sind nicht überliefert, obwohl sie von späteren Juristen häufig zitiert werden.
- ↑ Scholion, Juvenal 4, 77 (online).
- ↑ AE 1967, 355.
- ↑ Pomp., singularis enchirdii, D, 1, 2, 2 § 53.
- ↑ Erbschaftsfideikommiss (oder Universalfideikomiss) ist die formlose Anweisung an den Erben, die gesamte Erbschaft an den Begünstigten (Fideikommissar) weiterzugeben.
- ↑ Ulrich Manthe: Das senatus consultum Pegasianum (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 12). Duncker und Humblot, Berlin 1989 (Habilitationsschrift). S. 41.
- ↑ Juvenal, Sat. 1, 4, 75–81 (online).