Preußisches Oberverwaltungsgericht
Das (Königlich-) Preußische Oberverwaltungsgericht (PrOVG) war das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Königreiches Preußen und des Freistaates Preußen.
Das OVG wurde mit dem preußischen Verwaltungsgerichtsgesetz vom 3. Juli 1875 (Preuß. GS, S. 375) errichtet, nachdem bereits etwa in Baden durch Gesetz vom 5. Oktober 1863 Verwaltungsgerichte inklusive des Verwaltungsgerichtshofes geschaffen worden waren. Davor gab es in den deutschen Ländern keine unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit.
- ↑ Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte. 5. Auflage. München 2005, Rn 422.