Garantie
Garantie bezeichnet im deutschen Zivilrecht die vertragliche Übernahme der Haftung für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs oder die Abwendung einer drohenden Gefahr oder eines drohenden Schaden. Durch Abschluss eines Garantievertrags sichert der Garantiegeber ein künftiges Risiko des Garantienehmers ab.