Rechnungshof Baden-Württemberg
| Rechnungshof Baden-Württemberg — LRH — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Land |
| Stellung | Verfassungsorgan (str.) |
| Gründung | 1952 |
| Hauptsitz | Karlsruhe |
| Vorsitz | Cornelia Ruppert (Präsidentin) |
| Anzahl der Bediensteten | 250 |
| Haushaltsvolumen | ca. 28 Mio. Euro |
| Website | www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de |
Der Rechnungshof Baden-Württemberg prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg (Art. 83 Abs. 2 Satz 1 LV). Er ist eine oberste Landesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen (§ 1 Abs. 1 RHG). Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Rechnungshof Landtag und Landesregierung, denen er jährlich berichtet (Art. 83 Abs. 2 Satz 4 LV) und die er berät und gutachterlich unterstützt (§ 88 Abs. 2 und 3 LHO). Er konstituierte sich bei der Gründung des Landes Baden-Württemberg im Jahr 1952 und hat seinen Sitz in Karlsruhe (§ 1 Abs. 2 RHG).
- ↑ Aufgaben und Ziele. In: Website des Rechnungshofs BW. Rechnungshof BW, abgerufen am 13. Mai 2021.