Ehrenschutz (Deutschland)
Als Ehrenschutz bzw. Schutz der persönlichen Ehre wird in Deutschland die rechtliche Absicherung der persönlichen Ehre als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bezeichnet. Das Recht der persönlichen Ehre bildet gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) eine Schranke der Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG, der Meinungs-, Informations-, Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit.
Ehre im rechtlichen Sinn ist der aus dem sittlichen und sozialen Persönlichkeitswert entspringende Achtungsanspruch eines Menschen, seine Würde und Geltung in der Gesellschaft.
- ↑ Ehrenschutz. In: Rechtslexikon.net, abgerufen am 20. Februar 2024.