Reichsmarschall
Der Reichsmarschall (auch Erzmarschall) war ursprünglich der militärische Stellvertreter des Kaisers und bekleidete eines der Erzämter im Heiligen Römischen Reich. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde der Titel eines Reichsgeneralfeldmarschalls durch Kaiser und Reichstag verliehen.
Im Jahr 1938 wurde er im faschistischen Italien und 1940 im Deutschen Reich während des Nationalsozialismus als militärischer Ehrenrang (ohne besondere zusätzliche Befehlsgewalt) neu eingeführt.
Heute ist der Titel eines Reichsmarschalls nur in Schweden für den Chef des königlichen Hofstaates gebräuchlich.