Reichsregiment

Als Reichsregiment wurden die in den Jahren 1500 und 1521 gebildeten ständischen Regierungsorgane bezeichnet, die dem Heiligen Römischen Reich eine einheitliche politische Führung unter Beteiligung der Fürsten geben sollten.

Beide setzten sich aus dem Kaiser oder seinem Stellvertreter und 20 – später 22 – Vertretern der Reichsstände zusammen und hatten ihren Sitz zunächst in der Reichsstadt Nürnberg, später, von 1524 bis 1527, in der Reichsstadt Esslingen. Die Schaffung eines funktionstüchtigen Reichsregiments war der zentrale Punkt der Reichsreform zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Sie scheiterte beide Male nach kurzer Zeit am Widerstand des jeweiligen Kaisers und an den divergierenden Interessen der Fürsten.

Das Reichsregiment war als permanent tagendes Regierungsorgan für das ganze Reich gedacht, das fürstlichen Einfluss auf höchster Ebene sicherstellen sollte.

  1. Gudrun Litz: Die reformatorische Bilderfrage in den schwäbischen Reichsstädten. Mohr Siebeck, Tübingen 2007, ISBN 978-3-16-149124-5, S. 181.
  2. Reichsregiment Institut für Geschichtliche Landeskunde Rheinland-Pfalz e. V. 2001–2024