Reisefreiheit
Reisefreiheit ist das Recht natürlicher Personen, ohne ungerechtfertigte Hindernisse über Grenzen hinweg zu reisen. Es umfasst das Recht der Ausreise aus einem Land, einschließlich dem eigenen, sowie das Recht, in ein anderes, einschließlich das eigene, (wieder) einzureisen.
Die Reisefreiheit ist Teil der Personenfreizügigkeit, die zu den Vier Grundfreiheiten der Europäischen Union zählt.
Das Recht, sich länger als drei Monate in einem anderen Land aufzuhalten, um dort erwerbstätig zu sein, wird als Niederlassungsfreiheit bezeichnet. Der Oberbegriff, der auch juristische Personen einschließt, ist im europäischen Kontext das Recht auf Freizügigkeit.
- ↑ Das Recht auf Ausreise aus einem Land. Themenpapier des Menschenrechtskommissars des Europarats, 2013.
- ↑ Europäische Grundfreiheiten. Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktualisierte und erweiterte Auflage, Bonn 2020. Abgerufen am 28. Juli 2023.
- ↑ Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern (EU-Freizügigkeit). Bundesinnenministerium, abgerufen am 28. Juli 2023.