Freizügigkeit

Freizügigkeit umfasst das Recht natürlicher und juristischer Personen, den Aufenthalts- und Arbeitsort bzw. Geschäftssitz für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten frei zu wählen, d. h. sowohl einen Wechsel innerhalb eines Landes vorzunehmen als auch zu Niederlassungszwecken die Grenzen eines anderen Landes zu überschreiten und sich dort aufzuhalten.

Die Reisefreiheit umfasst dagegen das Recht natürlicher Personen auf Ausreise aus einem Land, einschließlich dem eigenen, sowie das Recht, in ein anderes, einschließlich das eigene, (wieder) einzureisen.

  1. Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern (EU-Freizügigkeit). Bundesinnenministerium, abgerufen am 28. Juli 2023.
  2. Das Recht auf Ausreise aus einem Land. Themenpapier des Menschenrechtskommissars des Europarats, 2013.