Richtlinie 2000/54/EG


Richtlinie 2000/54/EG

Titel: Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)
Rechtsmaterie: Arbeitsschutz, UVV, Gesundheitsschutz
Grundlage: EG-Vertrag, insbesondere Art. 137
Datum des Rechtsakts: 18. September 2000
Veröffentlichungsdatum: 17. Oktober 2000
Inkrafttreten: 6. November 2000
Ersetzt: Richtlinie 90/679/EWG
Letzte Änderung durch: Richtlinie (EU) 2020/739
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
24. Juni 2020
Umgesetzt durch: Deutschland
Biostoffverordnung
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2000/54/EG ist eine Europäische Richtlinie, die als die Siebte Einzelrichtlinie zur Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) die Mindestanforderungen zum Schutz von Arbeitnehmern gegenüber biologischen Arbeitsstoffen ergänzt.