Robo-Advisor

Ein Robo-Advisor ist ein auf Algorithmen basiertes System, das automatische Empfehlungen zur Vermögensanlage gibt und diese auch umsetzen kann. Die Bezeichnung ist ein Kofferwort, zusammengesetzt aus den englischen Wörtern Robot (Roboter) und Advisor (Berater). Robo-Advisors gehören zum Bereich der FinTechs und haben das Ziel, die Dienstleistungen eines traditionellen Finanzberaters zu digitalisieren und zu automatisieren. Der Begriff „Robo-Advisor“ wird auch als Bezeichnung für Finanzdienstleister verwendet, die mit entsprechenden Systemen arbeiten.

Ein Robo-Advisor wird in der Regel von Finanzdienstleistern eingesetzt, um kostengünstig relativ kleine Depots zu verwalten. Ein solches System kann die entsprechenden Empfehlungen oftmals direkt und automatisiert für den Kunden umsetzen. Ebenfalls gängig sind derartige Systeme zur Unterstützung menschlicher Anlageberater. Finanzdienstleister, die Robo-Advisor betreiben, unterliegen in den meisten Ländern einer Genehmigung und Überwachung. In Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in Österreich der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und in der Schweiz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA). Beschränkt sich die Tätigkeit auf bestimmte Finanzinstrumente, wie z. B. zum öffentlichen Vertrieb zugelassene Fondsanteile, greift die Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG (Kreditwesengesetz) und es gelten die Bestimmungen nach § 34f GewO (Gewerbeordnung) für Finanzanlagenvermittler sowie § 34h GewO für Honorar-Finanzanlagenberater. Die Vermögensverwaltung erfordert nach § 32 KWG die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

  1. 1 2 Robo-Advisor. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 4. November 2019.
  2. Dirk Elsner: Wie Robo Advisors die Krise meistern. In: Capital. 14. März 2016, abgerufen am 27. April 2018.
  3. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutschen Bundesbank: Gemeinsames Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zum Tatbestand der Anlageberatung. (PDF) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und Deutschen Bundesbank, Juli 2013, abgerufen am 14. Juli 2016.
  4. IHK für München und Oberbayern: Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater. IHK für München und Oberbayern, abgerufen am 14. Juli 2016.
  5. Regulation von Fintechs Private Banker. Abgerufen am 2. Mai 2016.