Russische Staatsbürgerschaft

Die russische Staatsangehörigkeit bestimmt die Zugehörigkeit einer Person zum Staatsverband Russlands in den jeweiligen Grenzen mit den zugehörigen Rechten und Pflichten, beginnend mit dem Russischen Kaiserreich bis 1917, gefolgt von Sowjetrussland (1917 bis 1922) und dann wieder ab 1991 in der Russischen Föderation.

Die sowjetischen Inlandspässe (pasport), die als Personalausweis dienten, wiesen auch jeweils eine Nationalität aus. Dies ist in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion übernommen worden. Das heute gültige föderale Gesetz zur Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation wurde 2002 erlassen und anschließend mehrmals geändert.

Für Staatsbürger Russlands wird zur Unterscheidung von der Ethnie der Russen (russki) das Adjektiv rossijski verwendet, wofür im Deutschen das Lehnwort russländisch benutzt werden kann.

  1. Weiterführend: Zhenis Kembayev: Probleme der Rechtsnachfolge von der Sowjetunion auf die Russische Föderation, Archiv des Völkerrechts, Vol. 46 (2008) Nr. 1, S. 106–129.
  2. Dmitry Sudakov: Russian children born abroad to be protected from foreign care. 2. Mai 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. August 2020; abgerufen am 1. April 2020 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.