SS-Mann

SS-Mann oder Staffelmann (veraltet) war sowohl in der Weimarer Republik als auch im NS-Staat die Sammelbezeichnung aller vollberechtigten Angehörigen der Schutzstaffel (SS) bis einschließlich des Reichsführer SS; überdies auch für jene, die noch endgültig in die SS zu übernehmen waren. Aus diesem Kontext heraus war Paul Hausser sowohl SS-Oberst-Gruppenführer und Generaloberst der Waffen-SS als auch SS-Mann.

Vor der Einsetzung Heinrich Himmlers als Reichsführer SS (Januar 1929) stellte der „Staffelmann“ den niedrigsten Mannschaftsdienstgrad der damaligen SS dar. Dieser etablierte den Begriff „SS-Mann“, welcher an die Stelle des bisherigen Staffelmanns trat, als begonnen wurde, die SS schrittweise aus den Organisationsstrukturen der übergeordneten SA herauszulösen und als eigenständige Parteiorganisation der NSDAP zu etablieren. Obsolet wurde der Begriff „Staffelmann“ spätestens ab dem Zeitpunkt, als in der SS das 1925 eingeführte Prinzip der Zehnerstaffeln aufgegeben wurde.

Ab August 1934 wurden aus der bisherigen SS drei, von ihren Aufgabenbereichen unterschiedene, Teilorganisationen gebildet, die in der Gesamtheit die sogenannte Gesamt-SS bildeten:

  1. Allgemeine SS
  1. Politische Bereitschaften
  2. Wachverbände

Die Angehörigen der Allgemeinen SS führten die parteidienstlichen Aufgabenbereiche der bisherigen SS fort, war bis auf den Dienstdolch unbewaffnet und tat ihren Dienst weiterhin ehrenamtlich. Die Angehörigen der Politischen Bereitschaften, die im September 1934 zur Verfügungstruppe zusammengefasst wurden, stellten besondere kasernierte Formationen dar, die mit leichten Waffen ausgerüstet waren und ab dem 9. November 1936 unter der Kontrolle der jeweiligen SS-Oberabschnittsleiter standen. Konzipiert wurde die Verfügungstruppe in ihrer damaligen Form der SS-Sonderkommandos ursprünglich zum Zweck der Niederschlagung möglicher Aufstände der politischen Opposition. Als Teil einer nationalsozialistischen „Hilfspolizei“ erhielten deren Angehörige einen entsprechenden Sold über die zuständigen Polizeibehörden. Ab 1936 erfolgte die Besoldung der Angehörigen der Verfügungstruppe über den Polizeietat des NS-Staates. Die Angehörigen der Wachverbände entstammten ursprünglich ebenfalls den Sonderkommandos der SS, unterschieden sich jedoch von ihrem Aufgabenbereich (Betrieb und Bewachung der Konzentrationslager) von den übrigen Teilen der Sonderkommandos. Auch sie stellten besondere kasernierte Formationen dar, die ebenfalls mit leichten Waffen ausgerüstet und auch anfänglich über einen Hilfspolizeisold entlohnt wurden. Im Frühjahr 1936 wurden diese Wachverbände in die Totenkopfverbände reorganisiert und ebenfalls über den Polizeietat des NS-Staates finanziert.

1941 erfolgte die Zusammenlegung der Verfügungstruppe und der Totenkopfverbände zur Waffen-SS und die Parteibezeichnung „SS-Mann“ wich zugunsten der Heeresbezeichnung Schütze.

  1. 1 2 Andrew Mollo: Uniformen der Waffen-SS. Bekleidung, Abzeichen, Ausrüstung, Ausstattung. Podzun–Pallas–Verlag 1992, ISBN 3-7909-0490-2, S. 152.