Soldatenentschädigungsgesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Kurztitel: Soldatenentschädigungsgesetz
Abkürzung: SEG
Art: Bundesgesetz (Deutschland)
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 73 Abs. 1 Nr. 1, Art. 74 Abs. Nr. 7 GG
Rechtsmaterie: Soziales Entschädigungsrecht
Fundstellennachweis: 53-11
Erlassen am: 20. August 2021
(BGBl. 2021 I S. 3932)
Inkrafttreten am: überwiegend 1. Januar 2025, teilweise bereits 1. Oktober 2021
(Art. 90 G vom 20. August 2021)
Letzte Änderung durch: SEGAnpV 2025, Art. 1 vom 1. Juli 2025
(BGBl. 2025 I Nr. 143)
Weblink: Text des SEG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) ist ein deutsches Bundesgesetz aus dem Bereich sozialen Entschädigungsrechts. Es regelt seit seinem Inkrafttreten finanzielle Ansprüche der Zeit- und Berufssoldaten, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen. Bis zum Inkrafttreten des Soldatenentschädigungsgesetzes waren die im SEG geregelten Ansprüche im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt, welches auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG) verwies. Das BVG wurde zum 1. Januar 2024 durch das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch ersetzt, das SVG alter Fassung trat am 31. Dezember 2024 außer Kraft, was eine Neuregelung erforderlich machte. Übergangsweise gilt das alte Recht fort (§ 80 SEG).

Im SEG werden seitdem grundsätzlich die die medizinische Versorgung, die Teilhabe am (zivilen) Arbeitsleben und die finanzielle Entschädigung von aktiven und ehemaligen Soldaten und Soldatinnen, die während des Wehrdienstes eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben, geregelt. Für Angehörige von Soldaten, die während des Dienstes oder wegen einer im Dienst erlittenen Verletzung versterben, regelt das SEG die Ansprüche der Hinterbliebenen.

Das Soldatenentschädigungsgesetz gliedert sich in die folgenden Kapitel, Abschnitte und Unterabschnitte:

  1. Allgemeine Vorschriften
  2. Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen
  3. Leistungen der medizinischen Versorgung
    • Medizinische Versorgung während des Wehrdienstverhältnisses
    • Medizinische Versorgung außerhalb des Wehrdienstverhältnisses
      • Grundsatz und Leistungen
      • Krankengeld der Soldatenentschädigung
      • Kostenerstattung
  4. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Grundsatz und Leistungen
    • Ergänzende Leistungen
  5. Soziale Teilhabe und besondere Leistungen im Einzelfall
  6. Erwerbsschadensausgleich
  7. Leistungen an Hinterbliebene
  8. Überführung und Bestattung
  9. Sterbegeld
  10. Sonstige Vorschriften
  11. Härtefallregelung
  12. Verfahrensvorschriften
    • Allgemeine Verfahrensvorschriften
    • Vorverfahren und Rechtsweg
  13. Datenverarbeitung
  14. Statistische Erhebungen
  15. Übergangsvorschriften und Fortgeltung

Mit der letzten Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes im Juli 2025 wechselte die Zuständigkeit für die Erbringung der medizinischen Versorgungsleistungen zur Unfallversicherung Bund und Bahn.

  1. Entschädigung für versehrte Soldatinnen und Soldaten verbessert. Oliver Kaczmarek, MdB, 18. Oktober 2024, abgerufen am 11. Februar 2026.
  2. Bundestag verabschiedet neues Soldatenentschädigungsgesetz. Bundesministerium der Verteidigung, 21. Mai 2021, abgerufen am 11. Februar 2026.