Solidarpakt

Nach der Einbeziehung der ostdeutschen Bundesländer in den gesamtdeutschen Finanzausgleich (Länderfinanzausgleich) 1995 erhielten diese sowie Berlin finanzielle Sonderleistungen des Bundes zur Bewältigung der Folgen der deutschen Teilung. Dies wurde als Solidarpakt bezeichnet.

1995 bis 2004 flossen im Rahmen des Solidarpaktes I insgesamt 82 Mrd. Euro an Geldern, die der Verbesserung der Infrastruktur Ostdeutschlands dienten. 2005 bis 2019 folgte der Solidarpakt II. Dadurch erhielten die neuen Länder und Berlin insgesamt 156 Mrd. Euro, die von Jahr zu Jahr vermindernd ausgegeben wurden. Der sogenannte Korb I diente der Deckung teilungsbedingter Sonderlasten (insgesamt 105 Mrd. Euro), Korb II zur Stärkung des wirtschaftlichen Aufholprozesses (insgesamt 51 Mrd. Euro).

  1. Solidarpakt I und II. In: Bundeszentrale für Politische Bildung. Abgerufen am 12. November 2024.