Solvenz
Solvenz (italienisch solvente, „lösend“; aus lateinisch solvere, „bezahlen, abbezahlen“) oder Zahlungsfähigkeit ist die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts (natürliche oder juristischen Person), seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit sofort oder in absehbarer Zeit erfüllen zu können. Gegensatz ist die Insolvenz.
Bonität, Kreditwürdigkeit, Liquidität oder Solvabilität sind ähnliche Begriffe, die im Bankwesen als Fachbegriffe den Allgemeinbegriff Solvenz präzisieren. Solvenz wird auch mit Liquidität oder Zahlungsfähigkeit gleichgesetzt, so viele Zahlungsmittel bereitstellen zu können, um alle Zahlungsversprechen erfüllen zu können. Allgemeines Kennzeichen einer ausreichenden Solvenz sind vorhandene liquide Mittel (Zahlungsmittelbestand) und deren schnelle und möglichst verlustfreie Liquidierbarkeit, also eine ausreichende Liquidität. Auf dem vollkommenen Kapitalmarkt ist die Liquidität eines Wirtschaftssubjekts das Spiegelbild seiner Solvenz.
Die Solvenz spielt insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen (Leasing, Miete, Ratenkredit, Versicherungsvertrag) eine Rolle, weil hierbei die Zahlungsfähigkeit des Schuldners über einen langen Zeitraum hinweg gewährleistet bleiben muss. Wegen ihrer zentralen Stellung in einer Volkswirtschaft hat der Gesetzgeber besondere Regelungen der Solvenz von Kreditinstituten und Versicherungen geschaffen. Dabei wird die Ausstattung dieser Unternehmen mit angemessenem Eigenkapital als Solvabilität bezeichnet.
- ↑ Zahlungsfähigkeit. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 15. Mai 2014.
- ↑ Willi Albers (Hrsg.), Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, Band 5, 1980, S. 50
- ↑ Wolfgang Stützel, Bankpolitik heute und morgen, 1983, Tz. 60a