Stimmenauszählung
Die Stimmenauszählung ist ein Realakt, also realer Vorgang, um nach einer schriftlichen oder geheimen Wahl bzw. Abstimmung die abgegebenen Stimmen zu zählen und das Wahlergebnis feststellen zu können.
Diese Tätigkeit wird von einem Wahlvorstand oder einer Zählkommission geleitet und durch Wahlhelfer tatsächlich ausgeführt, was sich meist aus einer ausdrücklichen Regelung ergibt. Regelungen zur Stimmenauszählung können sich u. a. aus Gesetz, Geschäftsordnung, Gesellschaftsvertrag, Satzung ergeben. Bei der Auszählung kann ein Wahlbeobachter hinzu gezogen werden. Am Ende wird das Stimmergebnis festgestellt und veröffentlicht. Es kann später im Rahmen einer Wahlprüfung überprüft werden.