Strafklageverbrauch
Der Strafklageverbrauch ist eine der wesentlichen (negativen) Prozessvoraussetzungen im Strafprozess. Sinngemäß bedeutet er, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf. Dies gilt sowohl für die Verurteilung als auch im Wesentlichen für den Freispruch. Weitere Begrifflichkeiten für den Strafklageverbrauch sind: materielle Rechtskraft, Doppelbestrafungsverbot und ne bis in idem.
Nach dem lateinischen Rechtsgrundsatz ne bis in idem gilt nämlich im deutschen Strafrecht ein Verbot der Doppelbestrafung wegen derselben prozessualen Tat, was sich unmittelbar aus dem verfassungsmäßigen „Prozessgrundrecht“ des Art. 103 Abs. 3 GG ergibt.
- ↑ Volk/Engländer: Grundkurs StPO. Hrsg.: C.H.BECK. S. 294.
- ↑ BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2003 - 2 BvR 1784/03 Rn. 9.