Strafvollzugsrecht (Türkei)

Der Strafvollzug in der Türkei wird durch das türkische Strafvollzugsgesetz (tStVollzG) und darauf aufbauende Vorschriften, insbesondere die Strafvollzugsordnung (tStVollzO), geregelt. Der Strafvollzug erfolgt in geschlossenen und offenen Haftanstalten, wobei bei ersteren eine Unterteilung in ordentliche und Hochsicherheitsgefängnisse stattfindet.

  1. Gesetz Nr. 5275 vom 13. Dezember 2004 über den Vollzug der Straf- und Sicherheitsmaßregeln, RG Nr. 25685 vom 29. Dezember 2004.
  2. Rechtsverordnung über die Verwaltung von Strafvollzugsanstalten und den Vollzug der Straf- und Sicherheitsmaßregeln, Rg Nr. 26131 vom 6. April 2006.