Strafvollzugsrecht (Türkei)
Der Strafvollzug in der Türkei wird durch das türkische Strafvollzugsgesetz (tStVollzG) und darauf aufbauende Vorschriften, insbesondere die Strafvollzugsordnung (tStVollzO), geregelt. Der Strafvollzug erfolgt in geschlossenen und offenen Haftanstalten, wobei bei ersteren eine Unterteilung in ordentliche und Hochsicherheitsgefängnisse stattfindet.