Studienrat (Deutschland)
Studienrat bzw. Studienrätin (Abk. StR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für Beamte, die im höheren Schuldienst tätig sind (der in der Besoldungsgruppe A 13 besoldet wird) und in der Regel als Lehrkraft an einem Gymnasium arbeiten, wo sie alle Klassenstufen einschließlich der Sekundarstufe II unterrichten.
Im Ruhestand darf die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „a. D.“ geführt werden. Es gibt Studienräte nicht nur an Gymnasien, sondern auch an Realschulen, an Mittelschulen (in Bayern), an Gesamtschulen, an Sekundarschulen, an Förderschulen, an berufsbildenden Schulen, an Weiterbildungskollegs, an Grundschulen (in Bayern und Sachsen), an wissenschaftlichen Einrichtungen der Länder, an Förderzentren und in mehreren Bundesländern auch den „Studienrat im Hochschuldienst“, der zum akademischen Mittelbau an Universitäten zählt.
Daneben gibt es verbeamtete Lehrkräfte, die in Privatschulen tätig sind. An kirchlichen Schulen werden sie als „Studienrat im Kirchendienst“ (kurz „StR i. K.“) bezeichnet und stehen in einem Kirchenbeamtenverhältnis, das dem Landesbeamtenrecht gleichgestellt ist.
In der DDR gab es den Ehrentitel Studienrat für einen Lehrer.
Die Amtsbezeichnung im nächsten Beförderungsamt ist Oberstudienrat.
- ↑ www.oeffentlicher-dienst.info, abgerufen am 16. Mai 2011
- 1 2 Landesbesoldungsgesetz Bayern
- ↑ https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/13872/44262.html