Türkische Besetzung Nordsyriens

Die türkische Besetzung Nordsyriens bezieht sich auf Gebiete Syriens, die während des syrischen Bürgerkriegs seit 2016 von den türkischen Streitkräften und ihren Stellvertretern durch drei Angriffskriege erobert wurden und seither unter ihrer Kontrolle stehen. Die Türkei bezeichnet die besetzten Gebiete als „Sicherheitszone in Nordsyrien“ (türkisch Suriye'de Güvenli Bölge, arabisch الحزام الأمني السوري الشمالي, DMG al-Ḥizām al-amnī as-sūrī asch-schamālī).

Die Region ist ethnisch vielfältig: Sie wird überwiegend von Kurden, Turkmenen, Arabern und Assyrern bewohnt. Vor ihrer türkischen Besetzung waren die Gebiete unter Kontrolle oder Einfluss des De-facto-Staates Rojava. Die türkischen Offensiven richteten sich gezielt gegen Rojava und seine kurdisch dominierte Führung und führten zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wie ethnischer Säuberung gegen die Kurden. Die Türkei will mit diesen Operationen die Etablierung eines „Terrorkorridors“ (tr: terör koridoru) an ihrer südlichen Grenze verhindern.

Beobachter, darunter die meisten deutschen Völkerrechtler, werten die türkischen Militäraktionen als völkerrechtswidrigen Angriffskrieg.

  1. Türkische Luftangriffe: „Vorwand, um gegen die Kurden vorzugehen“. Die Zeit, 25. Juli 2015, abgerufen am 16. Januar 2017.
  2. NYT accused of whitewashing Turkey’s Afrin occupation. In: The Jerusalem Post | JPost.com. Abgerufen am 4. November 2021 (amerikanisches Englisch).
  3. ‘Nothing is ours anymore’: Kurds forced out of Afrin after Turkish assault. In: the Guardian. 7. Juni 2018, abgerufen am 4. November 2021 (englisch).
  4. Paul Iddon: Turkey’s actions in Syria’s Afrin amount to ethnic cleansing – Kurdish analysts. In: Ahval. 19. März 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. November 2021; abgerufen am 4. November 2021 (englisch).
  5. Stefan Talmon: A roundabout way to say that the Turkish invasion of north-eastern Syria is illegal under international law. GPIL, Universität Bonn, 21. Oktober 2019, abgerufen am 4. Mai 2023: „[...] German international lawyers widely considered the Turkish military operation to be illegal under international law […]“
  6. Thomas Pany: „Modell Afrin“: Menschenrechtsverletzungen und Kämpfe zwischen Milizen. In: heise.de. 10. Juli 2018, abgerufen am 10. Juli 2018.
  7. Die Türkei hat das Völkerrecht nicht auf ihrer Seite. Zeit Online, 11. Oktober 2019, abgerufen am 11. Oktober 2019.
  8. Eindeutig völkerrechtswidrig. Die Tageszeitung, 18. Oktober 2019, abgerufen am 18. Oktober 2019.