Talion

Als die Talion oder das Talionsprinzip wird eine Rechtsfigur bezeichnet, die den Schaden eines Opfers durch eine entsprechende Schädigung des Täters ausgleichen will. Der lateinische Ausdruck ius talionis dafür kombiniert ius (Recht) und talio (Wieder-Vergeltung) im Sinne eines Ausgleichs.

Vergeltung umfasst unter Umständen auch solche Schädigungen eines Täters, die über den angerichteten Schaden hinausgehen. Die Talion sollte die Sanktion auf das Schadensmaß begrenzen, besonders bei Privatstrafen des Opfers oder dessen Angehörigen am Täter. Der gleichwertige Schadensausgleich tendierte zum Schadensersatz, der zwischen Opfer und Täter oder in geregelten Gerichtsverfahren ausgehandelt wurde. Das unterscheidet die Talion von festgelegten Spiegelstrafen am Körper des Täters, etwa als Abhauen der Diebeshand.

Die Talion begegnet erstmals im Codex Ur-Nammu (~2100 v. Chr.) für Tötungsdelikte, dann im Codex Hammurapi (~1780 v. Chr.) auch für Körperverletzungsdelikte an Vollbürgern. In der Tora der Israeliten (~1000–500 v. Chr.) verlangt sie gerichtlich ausgehandelten Schadensersatz für Körperverletzungen (Ex 21,23ff.) sowie gleichartige Bestrafung von Falschzeugen vor Gericht (Dtn 19,21). Die Hebräische Bibel überliefert keine Urteile und Körperstrafen danach. Demgemäß verstand das rabbinische Judentum diese Toragebote als Forderung eines angemessenen finanziellen Ausgleichs für jeden Verletzungsgrad (siehe Auge für Auge).

Dagegen rechtfertigten christliche Obrigkeiten im Mittelalter und in der frühen Neuzeit ihre eingeführten grausamen Körperstrafen mit den wörtlich aufgefassten biblischen Beispielen. Die verbreitete Kurzform des Talionsprinzips „Auge um Auge“ ist eine Fehldeutung, die als Metapher für Rache, Vergeltung und Selbstjustiz in die Umgangssprache einging.

  1. Duden: Talion: Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft.