Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) war ein Zusammenschluss von Einzelgewerkschaften im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB). Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts aus dem Dezember 2010 war die Tarifgemeinschaft nicht tariffähig, damit waren mit ihr abgeschlossene Tarifverträge nichtig. Im Mai 2012 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Tariffähigkeit bereits seit ihrer Gründung nicht gegeben war. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 2015 die von den Arbeitsgerichten ausgesprochene rückwirkende Tarifunfähigkeit. Die CGZP trat seitdem nicht mehr in Erscheinung.
- ↑ Bundesarbeitsgericht: Pressemitteilung Nr. 93/10. Die CGZP kann keine Tarifverträge schließen. 14. Dezember 2010, abgerufen am 14. Dezember 2010 (Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 -. Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 -).
- ↑ Bundesarbeitsgericht Erfurt: Pressemitteilung Nr. 39/12. 25. Mai 2012, archiviert vom am 29. Oktober 2013; abgerufen am 26. Mai 2012.
- ↑ dpa: Gewerkschaft ist tarifunfähig, in: FAZ, 30. Mai 2015, S. 20.