Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten
Kurztitel: Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz
Früherer Titel: bis Mai 2024: Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz – TTDSG)
Abkürzung: TDDDG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Telekommunikation: Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG,
Digitale Dienste: Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
Rechtsmaterie: Telekommunikationsrecht,
Datenschutzrecht
Fundstellennachweis: 204-5
Erlassen am: 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982, ber. 2022 I S. 1045)
Inkrafttreten am: 1. Dezember 2021
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 10. März 2026
(BGBl. 2026 I Nr. 64 vom 12. März 2026)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
18. August 2026
(Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 G vom 10. März 2026)
GESTA: J020 (TDDDG) und E062 (TTDSG)
Weblink: Konsolidierte Fassung des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) enthält Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre bei Telekommunikationsdiensten und bei digitalen Diensten. Es trat zum Dezember 2021 zunächst unter dem Titel "Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)" in Kraft und wurde im Mai 2024 umbenannt in "Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz" mit "TDDDG" als neuer amtlicher Abkürzung. Diese Änderung im Titel, also die Ersetzung des Begriffs "Telemedien" durch "Digitale Dienste", geht auf die zwischenzeitlich auf EU-Ebene etablierte Bezeichnung Digital Services zurück.

Mit dem TTDSG wurden 2021 insbesondere spezifische Regelungen zum Datenschutzrecht an die bereits seit Mai 2018 geltende DSGVO angepasst und Regelungen zu sog. Cookies aus der E-Privacy-Richtlinie zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen ausdrücklich umgesetzt, nachdem die Frist hierzu bereits im Mai 2011 abgelaufen war. Eine weitere wesentliche Neuerung war, dass im TTDSG Regelungen zusammengeführt wurden, die bis dahin auf das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Telemediengesetz (TMG) verteilt waren. Mit der Umbenennung zum TDDDG im Jahr 2024 wurden u. a. Anpassungen und Neuerungen aufgrund von EU-Regelungen im Bereich des sog. Digitalen Binnenmarkts bzw. der Digital Decade vorgenommen, insbesondere im Zusammenhang mit den Verordnungen zu Digitalen Diensten sowie zu Online-Plattformen und Suchmaschinen.

  1. Hintergründe und Zusammenfassung abrufbar via https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-regelung-des-datenschutzes-und-des-schutzes-der-privatsph%C3%A4re/273898
  2. Änderung durch das Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze - Bundesgesetzblatt. Abgerufen am 19. Mai 2024. - Hintergründe und Zusammenfassung abrufbar via https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-durchf%C3%BChrung-der-verordnung-eu-2022-2065-des-europ%C3%A4ischen-parlaments/307296