Kronprinz

Als Kronprinz bezeichnet man in Monarchien mit Erstgeborenen-Nachfolgeordnung (Primogenitur) in der Regel den ältesten Sohn eines Kaisers oder Königs, der nach dem Tod des regierenden Monarchen Inhaber des Throns sein wird, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte bedarf. Der entsprechende Titel in regierenden Fürstenhäusern lautet Erbprinz. In Russland war der Kronprinz der Zarewitsch (wörtlich „Sohn des Zaren“). In anderen Königreichen lauten oder lauteten die Titeln des erstgeborenen Sohnes: im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland: Prince of Wales; in Spanien: Principe de Asturias; in Königreich Frankreich: Dauphin. Im anglo-amerikanischen Raum gibt es die Begriffe Heir presumptive und Heir apparent – letzterer für einen Erben, die nicht durch die Geburt weiterer Nachkommen des Erblassers verdrängt werden kann.

Hat der Monarch keinen thronfolgeberechtigten Sohn, so wird sein Verwandter, der nach den Regeln des Staates bzw. des Herrscherhauses den Thron nach seinem Tod einnehmen wird, als Thronfolger, jedoch nicht als Kronprinz, bezeichnet. Dies ist kein Titel, sondern nur eine Funktionsbezeichnung. Diese wird daher zusätzlich zu bestehenden Titeln verwendet.