Usus modernus pandectarum
Der usus modernus pandectarum (verkürzt usus modernus; „moderner Gebrauch des Pandektensystems“) bezeichnet in einem vornehmlich auf Deutschland bezogenen und engeren Sinne eine Epoche der Rechtsentwicklung vom 16. bis ins 18. Jahrhundert. Zeitgenössische Bezeichnungen waren auch mores hoderniae („heutiger Gerichtsgebrauch“) und nova practica („moderne Praxis“). Geprägt war die Zeit von Reformationsbewegungen und Glaubenskriegen. Mit dem Beginn der kulturrevolutionären Ereignisse der Aufklärung und des Humanismus, reagierten dann auch Vertreter der herkömmlichen Rechtswissenschaft auf die gesellschaftlichen Geschehnisse und setzten dazu an, weitere Entwicklungsschritte in ihrer Disziplin zu gehen. Das allgegenwärtige römische Recht war seit dem Beginn seiner Rezeption in einigen Bereichen zwar in Ansätzen schon verwissenschaftlicht, auch hatte man gelernt, die Alltagstauglichkeit für die Rechtspraxis in den Blick zu nehmen, aber erst mit den frischen Modernisierungsbestrebungen gelangen auch Bemühungen, aus den zusammengetragenen Erkenntnissen und Erfahrungen eine universal wirkende Gemeinrechtswissenschaft hervorgehen zu lassen. In einem weiteren Sinne wird die Zeit begrifflich wesentlich weiter gefasst, nämlich von der Spätantike bis zu den kontinentaleuropäischen Kodifikationen um die Wende des 19. Jahrhunderts.
In methodischer Hinsicht verstand sich der usus modernus als autoritativ-philosophisches Rechtsprogramm, in das aristotelisch geprägte scholastische Denkstrukturen und Beweisführungen einflossen. Abgegrenzt blieb man zu den heimischen Lokalrechten (iura propria) einerseits, andererseits war das gesamte Gemeine Recht (ius commune) in den Entwicklungsprozess einbezogen.
Mit dem usus modernus setzte eine weitere Welle der Verwissenschaftlichung des Rechtslebens in Theorie und Praxis ein. Darin wird die Hauptleistung der neuen Methodenlehre erkannt. Die Arbeiten der Glossatoren und Kommentatoren waren vornehmlich um rationale Auslegungshilfen des spätantiken Corpus iuris bemüht. Die Juristen des usus modernus suchten den Praxisbezug, beispielsweise eines funktionierenden Verkehrsrechts. Neben der Bewältigung zahlreicher komplexer Tatbestände, galt die Aufmerksamkeit verstärkt auch voluntativen Elementen, wie dem Parteiwillen und Absichten. Dabei entstand eine gemeinrechtliche Dogmatik und es wurden die Grundlagen für die späteren Privatrechtsordnungen gelegt. Zunehmende Einflüsse des germanischen und kanonischen Rechts sowie vor allem des Naturrechts, einem System rechtlicher Normen, das für alle Menschen immer und überall verbindlich ist und staatlichen Gesetze voran stehen kann, befruchteten die Arbeiten. Neben dem Gesetzesrecht wurde auch (richterliches) Gewohnheitsrecht berücksichtigt. Die Gesamtheit der verarbeiteten Einflüsse legte den Nährboden für eine einheitliche Rechtsordnung. Als Pandektenwissenschaft oder Pandektensystem bezeichnet, wurde das moderne Recht im 19. Jahrhundert in gleichnamigen Lehrbüchern aufgeschrieben und postuliert.