Verfassungsgerichtsbarkeit (Schweiz)
Verfassungsgerichtsbarkeit bezeichnet die Befugnis von Gerichten, Rechtsakte (Gesetze, Verordnungen) auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. In der Schweiz ist sie schwach ausgestaltet. Die richterliche Kontrolle von Bundesgesetzen und -verordnungen ist nur eingeschränkt möglich. Wegen Art. 190 der Bundesverfassung (BV) sind alle rechtsanwendenden Behörden (Gerichte und Verwaltungen) verpflichtet, ein Bundesgesetz anzuwenden, wenngleich es verfassungswidrig ist. Die einzige Ausnahme besteht beim Völkerrecht, dem das Bundesgericht in ständiger Rechtsprechung Vorrang vor nationalem Recht gibt. Verordnungen des Bundesrates (der Bundesregierung) können wie die Bundesgesetze nicht abstrakt angefochten werden. Sollte ein Gericht in einem Verfahren feststellen, dass eine einschlägige Verordnung nicht mit der Verfassung vereinbar ist, darf es ihr die Anwendung versagen.