Verwendung (Dienstrecht)
Die Verwendung bezeichnet im deutschen Dienstrecht das Tätigkeitsfeld einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht.
Die Verwendung bezeichnet im deutschen Dienstrecht das Tätigkeitsfeld einer natürlichen Person, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis steht.