Vindex (römisches Recht)
Der Vindex (aus lat.: vim dicere, „Gewalt betätigen“; Bedeutung: „Beschützer“, „Befreier“ gegen das Unrecht; „Bürge“) war, herrührend aus dem altzivilen römischen Recht, eine Art Prozessbürge, Gestellungsintervenient oder auch Verhandlungsführer.
Aus seiner historischen Funktion heraus war er auch Streiter bzw. Vorkämpfer, der für einen andern auf eigene Gefahr in den Prozess eintrat. Die Natur des Begriffs ist damit disparat. Trotz der nur dürftigen Quellenlage in der Frühzeit, können verschiedene funktionale Aspekte ausgemacht werden. Festhalten lässt sich eine für alle Funktionen des vindex geltende Gemeinsamkeit: für jedweden Haftungseintritt war es grundsätzlich Voraussetzung, dass er über hinreichendes Vermögen verfügte.