Außerehelicher Geschlechtsverkehr

Als außerehelicher Geschlechtsverkehr wird der Geschlechtsverkehr zwischen zwei Personen, die nicht miteinander verheiratet sind, bezeichnet.

Er darf nicht mit dem Ehebruch, bei dem mindestens ein Beteiligter mit einem Dritten verheiratet ist, verwechselt werden.

In vielen Ländern ist außerehelicher Geschlechtsverkehr heute gesellschaftlicher Alltag. Der größte Teil der Ehepaare hatte vor der Heirat Sex miteinander und/oder mit anderen Partnern. Bereits 1948 ergab der Kinsey-Report (Befragung von 12.000 Männern in den Vereinigten Staaten), dass rund 86 % der Männer vor der Ehe Geschlechtsverkehr hatten. In einigen islamischen Staaten ist außerehelicher Geschlechtsverkehr strafbar (vgl. Zinā und Weltkarte im Artikel Schutzalter).