Zinā

Zinā (arabisch زنا, DMG zinā ‚Ehebruch‘) bezeichnet im Islam den Geschlechtsverkehr zwischen Menschen, die nicht miteinander verheiratet sind und auch nicht in einem Konkubinatsverhältnis (Herr und Sklavin) zueinander stehen. Zina gilt als Verbrechen. Es wird mit der Hadd-Strafe belegt. Die Strafen reichen von Verbannung und Geißelung bis zur Todesstrafe. Diese wurde (Stand 2008) für Zina in Pakistan, Sudan (dort seit 2020 nur noch mit Freiheitsstrafe bedroht), Jemen, Afghanistan, Saudi-Arabien und Iran vollzogen. In letzteren drei Ländern wird die Steinigung (radschm) praktiziert. Auch Prostitution und homosexueller Verkehr werden als Zina geahndet.

In Indonesien wird Homosexualität nur in Aceh bestraft, heterosexueller Geschlechtsverkehr zwischen Menschen, die nicht miteinander verheiratet sind, seit 2026 aber landesweit (in den anderen Landesteilen nach Artikel 411 Strafgesetzbuch (Indonesien)).

  1. Konrad Dilger: Tendenzen der Rechtsentwicklung. In: Ende/Steinbach: Der Islam in der Gegenwart. München 1984, S. 188.
  2. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 11, S. 508 ("Zinā")
  3. Undang-Undang Republik Indonesia Nomor 1 Tahun 2023 - Wikisumber bahasa Indonesia. Abgerufen am 3. Januar 2026 (indonesisch).
  4. CNBC Indonesia: Mahfud Buka-bukaan LGBT tak Dilarang Dalam KUHP Yang Baru. Abgerufen am 3. Januar 2026 (id-ID).