Wirtschaftsverband
Der Wirtschaftsverband ist eine Vereinigung von Unternehmen mit freiwilliger Mitgliedschaft zum Schutze und zur Förderung ihrer gemeinschaftlichen Interessen. Er ist damit auch ein Interessenverband. Ein Wirtschaftsverband vertritt die Interessen der Unternehmen seines satzungsmäßigen Zuständigkeitsbereichs. Er muss nicht notwendigerweise ein Verband sein, sondern kann auch als Zweckgemeinschaft, eingetragener Verein oder Verbund organisiert sein.
Wirtschaftsverbände nennt man auch Branchenverband, insbesondere als Dachverband der Branche; daneben gibt es z. B. auch regionale Wirtschaftsverbände, politische Wirtschaftsverbände (parteigebundene Verbände) und Unternehmensgröße (z. B. Mittelstand).
Der Bundesgerichtshofs (BGH) stellte 1956 klar, dass ein Wirtschaftsverband, der die Interessen der Unternehmen eines bestimmten Gewerbe- oder Handelszweiges vertritt, nicht ohne triftigen Grund Unternehmen der betreffenden Branche die Mitgliedschaft verweigern kann.
- ↑ BGHZ 21, 1, 4
- ↑ BGHZ 21, 1, 4