Xylose

Strukturformel
Fischer-Projektion, offenkettige Darstellung
Allgemeines
Name Xylose
Andere Namen
  • Holzzucker
  •  (SNFG-Symbol)
Summenformel C5H10O5
Kurzbeschreibung

farblose, süß schmeckende Nadeln oder Prismen

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer 247-395-8
ECHA-InfoCard 100.043.072
PubChem 644160
DrugBank DB09419
Wikidata Q66589603
Eigenschaften
Molare Masse 150,13 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

154–158 °C (beide Enantiomere)

Löslichkeit

gut in Wasser, löslich in Pyridin und heißem Ethanol

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine GHS-Piktogramme

H- und P-Sätze H: keine H-Sätze
P: keine P-Sätze
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0°C, 1000 hPa).

Xylose (kurz: Xyl, auch Holzzucker, von altgriechisch ξύλον xýlon, deutsch Holz) ist eine Aldopentose, eine Zuckerart mit fünf Kohlenstoff-Atomen und einer Aldehydgruppe als funktioneller Gruppe, die unter anderem bei der Hydrolyse von Holzgummi mit verdünnten Säuren entsteht. Aus ihr wird der Zuckeraustauschstoff Xylit hergestellt. Bezogen auf Saccharose hat eine 10%ige D-Xyloselösung eine Süßkraft von 67 %. Xylose wird im menschlichen Organismus nicht abgebaut und in unveränderter Form wieder ausgeschieden. In der Medizin wird Xylose deshalb zur Untersuchung der Magenentleerung und der Resorptionsvorgänge im Darm eingesetzt.

  1. 1 2 3 Eintrag zu Xylose. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 25. Dezember 2014.
  2. Datenblatt L-Xylose bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 12. Mai 2017 (PDF).
  3. Datenblatt D-Xylose bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 12. Mai 2017 (PDF).
  4. Eintrag zu Xylose in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. November 2022. (JavaScript erforderlich)
  5. 1 2 Datenblatt DL-Xylose bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. Oktober 2016 (PDF).
  6. Hans-Dieter Belitz, Werner Grosch und Peter Schieberle: Lehrbuch der Lebensmittelchemie. Springer, Berlin; 6., vollständig überarbeitete Auflage 2008; ISBN 978-3-540-73201-3; S. 263.