Zuständigkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe

Die Zuständigkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe ist äußerst kompliziert, weil sie weitestgehend durch Länderrecht bestimmt wird und sich in den einzelnen Bundesländern teilweise stark unterscheidet. Streitigkeiten in Fragen der Zuständigkeit führen sehr häufig zu Verfahren vor den Sozialgerichten, die nicht selten bis zum Bundessozialgericht betrieben werden.