Das Franciscanerkloster in Chemnitz

Der Getreidemarkt in Chemnitz Das Franciscanerkloster in Chemnitz (1876) von A. Sammler
Erschienen in: Mitteilungen des Vereins für Chemnitzer Geschichte, Erster Band
Johann David Beil
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Das Franciscanerkloster in Chemnitz.
Von
A. Sammler.

Die Stiftung des Franciscanerordens fällt in den Anfang des 13. Jahrhunderts. Sie hängt mit dem Bedürfnisse einer Reform der Kirche zusammen, welches frühzeitig und lange vor der Reformation hervortrat, als die Kluft zwischen der Lehre und dem Leben der Kloster- und Weltgeistlichkeit, die sich fortwährend erweiterte, den Laien bemerkbar wurde. Die kühnen Pläne Arnolds von Brescia, welcher der Kirche ein Recht auf weltlichen Besitz bestritt, die dunkelen Weissagungen des calabrischen Abtes Joachim, der schon in den letzten Decennien des 12. Jahrhunderts der Kirche eine schreckliche, aus der Verweltlichung, der Genusssucht und Geldgier der Priester ihr erwachsende Katastrophe verkündete, die Lehre von der apostolischen Armuth, welche die Waldenser und andere Ketzer im Gegensatz dazu als reines Urbild des Christenthums hinstellten, brachten auf alle tieferen Gemüther einen Eindruck hervor, der durch keine Verfolgung getilgt werden konnte.

Die Reform aber, welche die „Ketzer“ gegen die Kirche, und darum von dieser ausgestossen, hatten durchsetzen wollen, meinten zwei Männer, der Italiener Franz Bernardone aus Assisi (geb. 1182) und der Spanier Dominicus (geb. 1170) auf dem Boden der Kirche durchführen zu können, und zwar durch Stiftung neuer Orden, des Franciscaner- und des Dominicanerordens. Sie wollten die Reformatoren des Mönchswesens werden, da der Orden der Cluniacenser entartet war und der der Cistercienser sich unfähig gezeigt hatte, dem Mönchswesen auf die Dauer einen neuen Geist einzuhauchen. Da die Mönche von Cluniacum einst eine so folgenschwere Reform der Kirche mit Erfolg durchgeführt hatten, so ist es sehr begreiflich, warum Franciscus und Dominicus in der Ansicht übereinstimmten, auch jetzt könne die so nothwendige Reform nur aus dem Mönchsleben hervorgehen. Beide waren verständig genug, einzusehen, dass dieses, ehe es die Kirche reformiren könne, erst selbst reformirt werden müsse.

[154] Nach der bislang geltenden Meinung beruhte die besondere Verdienstlichkeit der Möncherei in der vollständigen Absonderung von den Kindern der Welt. Schlimme Erfahrungen aber hatten gelehrt, dass auch die angeblichen Auserwählten des Herrn gar arge Sünder sein könnten. Darum beschlossen Franz und Dominicus, ihren Orden als Grundlage den lebhaftesten Verkehr mit der Laienwelt, zumal mit den unteren Schichten derselben, zu geben, das schmählich vernachlässigte Predigtamt wahrzunehmen, die Ketzer zu bekämpfen und des römischen Stuhles Ansehen nach Kräften zu befestigen und zu erweitern. Beide Ordensstifter stellten deshalb Entsagung und Armuth, völlige Verzichtleistung auf Besitz und die Nöthigung, den Lebensunterhalt von der Milde der Gläubigen zu erbetteln, an die Spitze der Gesetze der neuen Klostergenossenschaften. Die Ordensgelübde waren die gewöhnlichen der Keuschheit, des Gehorsams und der Armuth, aber die Armuth erhielt darin ihr schärfstes Gepräge.

Darum heissen die neuen Orden Bettel- oder Mendicantenorden, die Franziscaner nannten sich in stolzer Demuth auch fratres minores, Minderbrüder, d. i. geringere Brüder, oder Barfüsser, oder nach der Farbe ihrer Kutte graue Mönche, während die Dominicaner noch Predigermönche oder schwarze Mönche heissen.

Zu diesen Orden drängten sich Tausende von Jünglingen, Männer aus allen Ständen. Der räthselhafte Zudrang zu einem Bunde, dessen oberster Grundsatz die Besitzlosigkeit, dessen Lebensunterhalt das freiwillige Almosen, dessen Schmuck das Bettlerkleid war, ist eine der seltsamsten Thatsachen des Mittelalters. Als die Orden zu Verbindungen heranwuchsen, deren Mitglieder durch ganz Europa verbreitet waren, erhielten sie eine entsprechende Organisation. Der 1210 gegründete Franciscanerorden, welcher 1219 bereits 5000 Brüder zählte, hatte als Vorsteher der einzelnen Convente Hüter (Guardiane), als Vorsteher für ganze Länder, die man Provinzen nannte, Provinciale, als Oberhaupt den Ordensgeneral in Rom. Des letzteren Befehle ergingen von seiner Residenz, dem Kloster in Araceli auf dem Kapitol, in die Provinzen und wurden gehört und befolgt.

Beide Orden hatten mehrfache Abzweigungen. Den Franciscanern schlossen sich an die Clarissen, ein weiblicher Bettelorden, der 1224 von Clara Scifi, der Tochter eines Ritters in Assisi, begründet wurde, die Tertiarier, ein Laienbund, dessen Glieder die meisten Satzungen des Ordens annahmen, ohne der Ehe und dem bürgerlichen Leben zu entsagen, den Dominicanern gleichfalls ein Nonnenorden und Tertiarier. Hierzu kamen etwas später als selbständige Orden, aber verwandter Tendenz, die Carmeliter und Augustiner-Eremiten.

[155] An der ausserordentlichen Verbreitung der Bettelorden hatte nächst der mächtigen Förderung seitens der Curie die Hoffnung der Laien den meisten Antheil, dass durch die neuen Mönchsgesellschaften die Sehnsucht nach einer Reform der Kirche befriedigt werden dürfte. Daher erklärt es sich, dass Könige unter ihren Prachtgewändern das rauhe Busskleid trugen, dass der bürgerliche Mittelstand die meisten Bekenner zu den Tertiariern stellte, dass die grosse Masse, die nicht erst nöthig hatte, das Gelübde der Armuth auf sich zu nehmen, die Bettelmönche als Propheten einer besseren Weltordnung begrüsste.

Beide Orden, die sich nachmals in viele Zweige theilten, haben aber, wie sich nur zu bald zeigte, die Hoffnungen, welche man auf sie setzte, vollständig getäuscht. Jede wirkliche Reform der Kirche erfordert den gefährlichen Muth der Opposition gegen die Hierarchie. Hätten Franciscus und Dominicus diesen Muth gehabt, sie wären wie Ketzer mit Feuer und Schwert verfolgt worden. Beide aber hatten trotz der zur Schau getragenen apostolischen Entsagung keine Sehnsucht nach der Märtyrerkrone. Das von beiden empfundene Bedürfniss, vor allem die Gunst des römischen Stuhles zu gewinnen, liess sie die unbedingteste Treue gegen diesen zu einer der wesentlichsten Ordenspflichten machen. Je mehr die Päpste sich überzeugten, dass sie noch nie tüchtigere und – mit einigen Ausnahmen – willigere Werkzeuge zur Beherrschung der Massen gehabt hatten, desto höher schätzten sie dieselben. Sie wetteiferten förmlich darin, die Bettelorden mit ausserordentlichen Vorrechten, mit den wichtigsten Aemtern zu überhäufen. Die natürliche Folge war das Zurücktreten der ursprünglichen Reformtendenzen. Diejenigen, welche die Reformatoren der Mönchswelt sein sollten und wollten, gehörten sehr bald zu deren schlimmsten Gliedern. Sie wetteiferten mit den älteren Orden in schnöder Habgier und kannten bald kein anderes Ziel, als die Vollendung des Absolutismus der Päpste in der Kirche an Stelle der Selbständigkeit der Landeskirchen.

Der Jurisdiction der Landesbischöfe enthoben und unmittelbar unter die Curie gestellt, leiteten sie die Grundsätze von der göttlichen Gewalt des römischen Bischofs auf alle Weise in die Vorstellungen der Menschen und brachten diese zum duldenden Gehorsam unter die Gebote Roms. Ohne Stab, ohne Sack, ohne Brot, ohne Geld wanderten die Bettelmönche in Kutte und Sandalen durch das Land, stets bereit im Dienste des Papstes zu wirken, sei es als Glaubensboten und Kreuzprediger, sei es als Ketzerrichter und Bannverkündiger, als Kundschafter, als Erheber von Ablassgeldern, Kirchenzehnten, Peterspfennigen. Die Minoriten insonderheit besassen das Herz des Volkes, an dessen Leiden und Freuden sie theilnahmen. Sie mischten sich in die inneren Verhältnisse der [156] Familien, sie waren die Gewissensräthe und geheimen Beistände des gemeinen Mannes, mit dem sie an Bildung und Lebensgewohnheiten auf gleicher Stufe standen.

Aber so sehr die Bettelmönche das Papstthum anfänglich gefördert hatten, verursachten sie ihm doch bald Verlegenheiten. Die Lehre der Franciscaner von der absoluten Armuth Christi war der Curie oft sehr unbequem – man denke an die Zeiten Kaiser Ludwigs des Baiern und des Papstes Johann XXII – und drohte zuweilen in Ketzerei auszuarten; die Fesseln, welche die Dominicaner der Freiheit des Denkens anlegten, führten zu unheilbaren Conflicten mit dem fortschreitenden Zeitgeiste.

So sind beide Orden, die zur Reformation der Kirche gegründet waren, in ihrer thatsächlichen Gestaltung aber Roms Despotismus grossgezogen haben, schliesslich der römischen Kirche zum Unheile geworden. Ihr Wirken hat die Unmöglichkeit einer Reformation auf dem Boden der Kirche dargethan. Da die Nothwendigkeit dazu aber nach wie vor vorhanden war, so musste die Reformation von aussen erfolgen, und damit war die Spaltung der Kirche unvermeidlich geworden.


Lange Jahre, ehe Chemnitz ein Franciscanerkloster in seinen Mauern sah, war es den Bettelmönchen tributpflichtig. Markgraf Wilhelm der Einäugige von Meissen hatte nach dem am 20. November 1400 erfolgten Tode seiner ersten Gemahlin Elisabeth, der Tochter des Lützelburgers Johann Heinrich, zu seinem und seiner Gemahlin Seelenheile zahlreiche Stiftungen gemacht, indem er mehreren Klöstern Antheile an der Jahrrente zuwies, die er von den Städten seines Landes bezog. Den Augustiner-Eremiten zu Grimma eignete er am 23. December d. J. 10 Schock von der Jahrrente dieser Stadt[1], den Barfüssern zu Torgau am 13. Februar 1401 4 Schock von der Jahrrente dieser Stadt[2], den Clarissen zu Seusslitz, deren Aebtissinnen Anna und Beatrix seine Schwestern waren, am 20. Februar d. J. 5 Schock von der Jahrrente in Hain[3], am 7. April 4 Schock von der Jahrrente in Dresden[4] und an demselben Tage 4 Schock von der Jahrrente in Torgau[5]. Auch das Franciscanerkloster in Dresden wurde am 29. Januar mit einer grösseren Schenkung bedacht.[6] Wie Dresden, Grimma, Grossenhain und Torgau, so [157] hatte auch Chemnitz seit dem Jahre 1401 einen Theil der Jahrrente nicht mehr an den markgräflichen Schösser, sondern an Klöster der Bettelorden zu entrichten. Am Sonntage Estomihi (13. Februar) 1401 überwies der Markgraf den armen Brüdern des Barfüsserordens zu Freiberg fünf Schock[7], an demselben Tage den armen Brüdern des Predigerordens in Freiberg vier Schock von seiner Jahrrente zu Chemnitz[8], die in zwei Terminen, zu Walpurgis und zu Michaelis, fällig waren. Am Donnerstag in der Osterwoche (7. April) wurden dem Frauenkloster zu Seusslitz weitere 5 Schock von der Chemnitzer Jahrrente geeignet, doch von der Stadt nicht an dieses, sondern an die Barfüsser in Freiberg, gleichfalls in zwei Terminen, gezahlt.[9] Am Tage St. Elisabeth (19. November) verpflichtete sich die Stadt Chemnitz durch ihren Bürgermeister Heinemann Stolle und die geschworenen Rathsleute Nikel Bernwald, Nikel Ortwin, Dietrich Ebersdorf, Nikel Tüfel, Nikel Czindeler, Hans Steyn, Nikel Rudolf, Küne Heynichs, Peter Hochmut, Paul Römer und Hans Thomas, diese 5 Schock wie die 4 Schock an die Predigermönche regelmässig zu entrichten[10], nachdem der Prior der letzteren, Heinrich von Wernigerode, bereits am Freitage vor Lätare (11. März) die von dem Markgrafen beanspruchten Gegenleistungen zugesichert hatte[11]. Diese waren bei beiden Bruderschaften dieselben. Die Mönche hatten in der ersten Woche jedes Monats am Vorabende der Gedächtnissfeier das de profundis zu singen, am Gedächtnisstage selbst eine Seelmesse zu lesen, das de profundis zu wiederholen und während der Seelmesse vor dem Opfersange der seligen Markgräfin sowie, nach dem Tode des Markgrafen, „den got lange wende“, auch des Markgrafen zu gedenken. Dazu sollten sie ein Tuch legen und vier Kerzen aufstecken.

Aber nicht nur die Stadtgemeinde war zu Leistungen an fremde Klöster verpflichtet, auch die Privatwohlthätigkeit wurde von ihnen in Anspruch genommen. Ehe die Franciscaner ein Kloster in Chemnitz erbauten, hatten die Augustiner-Eremiten in Grimma und Freiberger Mönche, wahrscheinlich die Dominicaner, Termineien, d. i. Bettelstationen, in der Stadt. Die der ersteren befand sich im Hause des Johannes Heynich (wahrscheinlich Holzmarkt [158] Nr. 11), dem sie einen jährlichen Miethzins von 12 Groschen zahlten oder vielmehr zahlen sollten. Sie blieben ihn meistens schuldig, und Heynich sah sich i. J. 1502 genöthigt, die Vermittelung des Rathes in Anspruch zu nehmen, um zu seinem Gelde zu kommen. Auf dessen Verwendung versprachen die Mönche, vom 1. Januar 1503 ab den Miethzins pünktlich zu bezahlen, während sich Heynich am Freitage nach Bonifacii (10. Juni) 1502 dazu verstand, die aufgelaufenen Zinsen um Gotteswillen zu erlassen und den jährlichen Zins auf 10 Groschen herabzusetzen. Bei dieser Gelegenheit wurde verabredet, dass der Durchgang in Heynichs Hause von beiden Theilen benutzt werden dürfe, doch im Verschlusse eines der beiden Terminarien stehen solle. Die damaligen Terminarien waren Urban N. und Georg Nayll. Später finden wir die Augustiner im Besitz eines eigenen Hauses. Sie verkauften es, wie der Rath i. J. 1542 an den Herzog Moritz berichtet, bei Lebzeiten des Herzogs Georg an die Stadt. Als die Terminei i. J. 1539 aufgelöst wurde, fand sich von Inventarienstücken nur ein Kelch vor. Derselbe gelangte in den Besitz der Jacobikirche.[12]

In der Freiberger Terminei war nur ein Terminarius thätig. Von deren Mutterhause in Freiberg borgte am Montage nach Cantate (7. Mai) 1520 der Chemnitzer Rath 800 rheinische Gulden, deren zu 4 Procent berechnete Zinsen in zwei jährlichen Terminen an den Prior des Dominicanerklosters oder an den Inhaber des Schuldbriefes auf dem Rathhause zu Chemnitz gegen Ueberreichung der „Quitantzien“ ausgezahlt werden sollten. Der Schuldbrief, in welchem sich der Rath halbjährige Kündigung vorbehielt, wurde ausgestellt von dem Bürgermeister Hans Arnolt und den geschworenen Rathsmannen des alten und des neuen Rathes Hans Kinder, Bartel Goltzsch, Matthes Jhane, Heinrich Prüler, Erhart Peideler, Jakob Vetter, Hans Hübeler, Blasius Ekhart, Hans Arnolt, Tuchmacher, Petrus Buthner, Stadtschreiber, Hans Hagel, Hieronymus Schütze, Matthes Biedermann, Jost Wildecke, Gregor Sommerberg, Matthes Kinder, Hans Thiele, Hans Neefe, Valentin Kopperschmidt und Thomas Schreiber[13]. Am Freitage nach Quasimodogeniti (20. April) hatte der Herzog Georg die landesherrliche Genehmigung zu dieser Anleihe gegeben[14]. Vielleicht sind die 800 Gulden der Kaufpreis für das Terminhaus der Dominicaner, da es wahrscheinlich ist, dass dieses, wie das der Augustiner, bei Lebzeiten des Herzogs Georg in den Besitz der Stadt übergegangen ist. Im Jahre 1539 wurde es dem Prediger, der bisher auf der Pfarre hatte wohnen müssen, zur Benutzung übergeben. [159] Bei der Auflösung der Terminei fand sich an Inventarienstücken gleichfalls nur ein Kelch vor, er wurde der Jacobikirche überwiesen[15].

Dem fremden Bettel erwuchs in dem einheimischen gefährliche Concurrenz, als es den Franciscanern gelang, in Chemnitz ein eigenes Kloster zu errichten. Vielfache Hindernisse waren zuvor zu überwinden. Es gab eine Partei in der Stadt, welche die Ansicht vertrat, es werde die Erbauung eines solchen Klosters derselben nicht zum Segen gereichen; der Parochialpfarrer zu St. Jacobi, Kaspar Kyrmisler, widersetzte sich aus Kräften, da er meinte, viele Kleinodien und Schmuckgegenstände würden dem Orden gespendet werden, die andernfalls vielleicht einer anderen Kirche zufielen. Ebenso befürchtete er die Abnahme der Zahl der Beichtkinder, die in der Fastenzeit zum grösseren Theil im Kloster beichten würden, da die Mönche zur Verwunderung der grossen Menge kein Beichtgeld nähmen, wodurch ihm und den Kaplänen ein grosser Theil der Einnahmen entgehe[16]. Wahrscheinlich ist es, dass auch der Abt des Benedictinerklosters Hemmnisse bereitete.

Endlich waren alle Hindernisse beseitigt, und am Tage Viti (15. Juni) 1481 wurde der Bau begonnen. Als Bauplatz wurde ein noch unbebauter Theil der von der Ringmauer eingeschlossenen inneren Stadt neben der Pforte gewählt, die Stelle, wo jetzt die neue Johanniskirche steht. Herzog Friedrich, als Kurfürst der Weise genannt, soll den Grundstein – wie i. J. 1487 den zum Neubau der Nikolaikirche – gelegt haben[17]. Die Steine zum Bau wurden aus dem Steinbruche genommen, welchen Andreas Hornig besessen, im Jahre 1464 aber an den Rath verkauft hatte[18]. Ueber die Beschaffung der Geldmittel haben wir widersprechende Nachrichten. Das Bruchstück der Monsterbergischen Chronik von Chemnitz nennt die Schütze, „reiche und apostolische Männer“, als Gründer des Klosters. Wenn nun auch die Angabe Monsterbergs dadurch bestätigt wird, dass die Schütze, Johannes, Hieronymus und Ulrich, welche um das Jahr 1470 von Augsburg, wo ihr Vater Sebastian Schütz Bürgermeister war, sich nach Chemnitz gewendet hatten, als Mitglieder der Thiele’schen Gewerkschaft zu grossem Vermögen gelangten[19] und ihren kirchlichen Sinn durch [160] mehrere Stiftungen bethätigten[20], so sagt andererseits die päpstliche Bestätigungsurkunde[21], dass die Mittel von einem Theile der Bürgerschaft zusammengebracht seien. Beide Angaben lassen sich indessen recht wohl vereinigen. Es ist zweifellos, dass die Schütze den grössten Theil der Baukosten bestritten, während andere wohlhabende Bürger, wie die Neefe, Zuschüsse zahlten oder doch nach Errichtung des Klosters Unterhaltungsbeiträge entrichteten[22].

Der Bau wurde rasch gefördert. Die Schüler Esculus und Albinus, welche der Chemnitzer Rector Niavis in seinen Idiomata latina sich über den Klosterbau unterhalten lässt, wundern sich nicht nur darüber, dass ein so stattlicher Bau in so kurzer Zeit vollendet worden sei, sondern sie finden es auch ganz besonders denkwürdig, dass die Armuth der Mönche der Schnelligkeit des Bauens keinen Eintrag gethan habe[23].

Am 14. April 1485 erfolgte die Bestätigung der Klosterstiftung durch den Papst Innocenz VIII[24]. Es soll hier der Text der Bulle – zugleich als Probe für den Curialstil – in der Uebersetzung, wenn auch gekürzt, mitgetheilt werden: Die Reinheit der religiösen Anschauung, in welcher die geliebten Söhne des Minoritenordens, den Lockungen der Welt entsagend, im Geiste der Niedrigkeit und freiwilligen Armuth demüthig und eifrig dem Höchsten zu dienen bestrebt seien, und die Ergebenheit, welche sie ihm und der römischen Kirche bezeigten, verdiene, dass er so fromme, ihm und dem apostolischen Stuhle ergebene Christgläubige in Gnaden erhöre, wenn sie ihm Wünsche vortrügen, welche den Gottesdienst zu fördern geeignet seien. Von einem Theile seiner geliebten Söhne aus der Gesammtbürgerschaft der Stadt Chemnitz in der Meissner Diöcese sei ihm neuerdings eine Bittschrift zugestellt worden, die dahin gehe, es möge ihnen gestattet werden, zu ihrem Seelenheile Vergängliches mit Ewigem, Zeitliches mit Geistigem zu vertauschen. Da sie nun eine besondere Zuneigung zu dem Orden hätten, dessen Mönche durch musterhaftes Leben, fleissiges Predigen von Gottes Wort, demüthige Feier des Gottesdienstes, Hören der Beichte und durch Ermahnungen zu einem Gott wohlgefälligen Leben Seelen zu gewinnen nicht ermüdeten, so wollten sie von den Gütern, die ihnen Gott bescheert, in der Stadt Chemnitz oder deren Weichbild an einem passenden Orte ein Haus zu dauerndem Gebrauch [161] der Mönche bauen, wenn anders ihnen die Erlaubniss ertheilt werde, eines zu erbauen und den Ordensvicar sammt den Brüdern in dasselbe aufzunehmen. Deshalb sei er von einem Theile der Chemnitzer Bürgerschaft flehentlich gebeten worden, er möge gestatten, dass man ein Haus mit einer Kirche, einem niedrigen Glockenthurm, einer Glocke, einem Friedhofe, einem Speise- und Schlafsaale, mit Baum- und Gemüsegarten und den nothwendigen Wirthschaftsgebäuden zur beständigen Wohnung der Brüder an einem passenden Orte der Stadt oder in deren Weichbild errichte und erbaue und es dem Vicar und den Brüdern zu dauernder Benutzung und beständiger Wohnung einräume. In Folge dieser Bitten habe er, das löbliche Vorhaben der Bürgerschaft beachtend, gestattet, dass dem genannten Orden, der Gott und den Gottesfürchtigen angenehm sei und durch frommes Predigen von Gottes Wort die Kirche ohne Unterlass verherrliche, wegen seiner empfehlenswerthen Ehrbarkeit ein Klostergebäude mit Kirche, niedrigem Glockenthurm, Glocke, Friedhof, Speise- und Schlafsaal, Baum- und Gemüsegarten und den nothwendigen Wirthschaftsgebäuden zu beständiger Benutzung und Wohnung der Brüder eingeräumt werde, unbeschadet des Rechtes der Parochialkirche, in deren Gebiet das Kloster erbaut sei, und unbeschadet der Rechte dritter. Dies thue er durch gegenwärtige Urkunde kraft seiner apostolischen Autorität und überweise überdies das Gebäude und die in ihm jeweilig wohnenden Personen der Sorge und Leitung des Vicars der Ordensprovinz Sachsen. Dem Kloster, dem Guardian und den Brüdern, die jeweilig im Kloster wohnen, gewähre er alle Vorrechte, Freiheiten, Ausnahmen, Gunstbezeugungen und Ablässe, die jemals einem Minoritenkloster im Allgemeinen ertheilt worden seien oder in Zukunft ertheilt würden, dass sie sich derselben frei bedienen und mit seiner apostolischen Erlaubniss erfreuen könnten. Dem solle die Bestimmung seines Vorgängers, des Papstes Bonifacius VIII seligen Andenkens, nicht entgegenstehen, dass kein Bettelorden ohne besondere Erlaubniss des apostolischen Stuhles neue Wohnsitze aufsuchen oder die bisherigen vertauschen dürfe. Er erwähne dieses Verbot ganz besonders und ausdrücklich, desgleichen alle apostolischen Bestimmungen, die irgend ein Kloster oder einen gottgeweihten Ort, insbesondere die Aebte, Convente und Brüder des Benedictiner- und Cistercienserordens, beträfen, dass nämlich in Städten, Flecken und Orten, in welchen sich Klöster und gottgeweihte Orte befänden, andere Ordenshäuser, insbesondere Klöster der Bettelorden, ohne besondere Erlaubniss der Aebte und Klosterbruderschaften nicht erbaut werden dürften. Diese Vorrechte erkenne er im Allgemeinen als zu Recht bestehend an, erkläre sie aber in diesem besonderen Falle für nicht zutreffend und bestätige deshalb die Niederlassung der Minoriten. [162] Niemand in aller Welt solle die Bestätigungsurkunde zu verletzen oder in frevlem Muthe dagegen zu handeln wagen. Wer dies trotzdem zu thun sich erdreiste, der werde empfinden, dass er sich den Unwillen des allmächtigen Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus zuziehen werde.

Die Urkunde ist datirt von Rom bei St. Peter, i. J. 1485 der Fleischwerdung Gottes am 14. April, im 1. Jahre unseres Pontificats. Das Bleisiegel hat die Inschrift: Innocentius papa VIII, auf der Rückseite sind die Köpfe der Apostel Paulus und Petrus. Das Siegel hängt an seidenen Fäden.

Am 9. September desselben Jahres (1485) zogen die Brüder, 16 an der Zahl, zu Pferde in die Stadt. Der Abt des Benedictinerklosters, Heinrich von Schleinitz, die Geistlichkeit, der Rath, ein grosser Theil der Bürgerschaft holten sie in feierlichem Pompe ein und geleiteten sie ins Kloster. Am selben Tage, Freitag nach Mariä Geburt, wurde das Kloster dadurch geweiht, dass der Guardian die für den Tag „Mariä Geburt“ übliche Messe las.[25]

Die Mönche wurden in Chemnitz bald heimisch. Sie zeigten sich bescheiden und enthaltsam, führten ein exemplarisches Leben, sangen die Horen langsam und mit Ausdruck, so dass man die Worte verstehen konnte, und hielten strenge Ordnung beim Messelesen. Wenn einer den Segen gesprochen hatte, trat der nächste bereits an den Altar, so dass man von der Morgendämmerung an bis zur zehnten Stunde zur Messe gehen konnte.[26]

Was der Pfarrer zu St. Jacobi gefürchtet hatte, trat bald ein. Man beichtete nicht mehr bei der Pfarrgeistlichkeit, sondern bei den Franciscanern, und das Beichtgeld ging ersterer verloren. Auch das Benedictinerkloster wurde geschädigt. Dessen Mönche besorgten damals den Gottesdienst in der (alten) Johanniskirche, zu welchem die Bürger an Festtagen nach dem Frühstücke um 11 Uhr zu gehen pflegten, nachdem sie dem Morgengottesdienst in St. Jacobi beigewohnt hatten. Jetzt liefen die Bürger in das Kloster, um womöglich einen Platz, wenn auch nur einen Stehplatz, zu bekommen. Nach St. Johannis gingen nur noch wenige.[27]

Zu diesen üblen Erfahrungen, welche die Pfarrgeistlichen und die Benedictiner machen mussten, kam noch, dass Familien und Innungen, die früher Stiftungen für die Jacobikirche gemacht hatten, ihre Gunst jetzt den Minoriten zuwendeten und deren Kloster bedachten, [163] ja dass ganze Innungen sich in die Bruderschaft der Mönche aufnehmen liessen.

Der Eintritt in die Bruderschaften war im Mittelalter überaus häufig. Man ging hierbei von der Ansicht aus, dass die Wirkung der Gebete und guten Werke nicht dem Mönche zu Gute komme, der sie verrichte, sondern dem ganzen Kloster, und dass dieses wiederum andere daran Theil nehmen lassen könne. Nicht nur Laien pflegten sich deshalb in die Klosterbruderschaften einzukaufen, sondern die Bruder- und Schwesterschaften garantirten sich auch gegenseitig einen Antheil an den von ihnen durch gute Werke erworbenen Gnadengaben. So gehörten die Benedictiner in Chemnitz zu der Bruderschaft der Benedictiner in Pegau, seit 1408 auch zu der der Benedictiner in Erfurt; die Franciscaner standen in demselben Verhältnisse zu den Clarissen und den Brüdern und Schwestern de poenitentia. Wer zu ihnen gehörte, der war fast unzähliger guter Werke theilhaftig.

Aus diesem Grunde legirte der Stadtrichter Johann Neefe i. J. 1489 dem Kloster 500 Gulden, Donat Scheibe ein altes Schock, Frau Barbara, Nikel Engels, Rathsverwandten in Mittweida, Ehefrau, 1508 ein Schock[28]. Die Neefe wurden dafür am Freitage vor Bartholomäi (21. August) 1489 von dem Guardian Simon Wisenbach in die Bruderschaft aufgenommen[29], nämlich Hans Neefe, Dorothea, seine Gemahlin, und ihre Kinder Paul, Hans, Caspar, Peter, Margaretha, Anna, Katharina. Er habe, sagt Wisenbach, die Innigkeit und die Güte angesehen, mit welcher die Neefe Almosen zum Bau gegeben hätten, und wolle ihnen das durch heiligen Gottesdienst wieder vergelten, indem er sie in die Bruderschaft des Ordens aufnehme und sie theilhaftig mache aller Messen, Vigilien, Psalter, Gebete, Fasten, Kasteiungen und aller anderen guten Werke, welche die Brüder je thun würden. Wenn ein Neefe am Tode liege und solches dem Kloster gemeldet werde, so solle ihm im Tode geholfen werden, wie einem Klosterbruder[30]. Diese Gunst dehne er auch aus auf die Eltern des Schenkgebers, Hans und Margaretha Neefe, auf Mathias, Margaretha und Ursula, deren Kinder, auf Donat Scheffler, den Vater der Dorothea Neefe, desgleichen auf Nicolaus und Katharina Langkess, als der Dorothea Neefe Grosseltern, ebenso auf alle Neefe, die bereits verschieden seien. Zu deren Gedächtniss [164] werde man am Sonntage vor dem Frauenfeste (2. Februar) eine Vigilie, am folgenden Montag eine Messe lesen.

Früher noch, am 5. Mai 1486, hatte der Generalvicar des Ordens für die Brüder diesseit der Berge (Erzgebirge), Johann von Crohin, als im Chemnitzer Kloster ein Convent abgehalten wurde, die in Gott geliebten Schuhknechte von Chemnitz in die Bruderschaft aufgenommen[31]. Man könne ihnen, sagt Crohin, ihre Ergebenheit durch irdische Güter nicht vergelten und wolle sie daher, so lange sie Schuster blieben und im Weichbilde der Stadt wohnten, im Leben und im Tode theilnehmen lassen an den göttlichen Gnaden, die Gottes Sohn, der Geber alles Guten, den Minoriten, den Clarissen und den Brüdern und den Schwestern de poenitentia zuertheilt habe.

Welche Fülle von Gnadengaben hierdurch verheissen wurde, mag man daraus schliessen, dass in dieser Zeit 2186 Minoriten- und Clarissenklöster gezählt wurden. Für den Todesfall wurden den Schustern dieselben Dienste versprochen, die wir bei den Neefe kennen gelernt haben. Bemerkt ist dabei, man bitte Gott, dass er den Tod der Schuster weit hinausschiebe, damit sie noch viele gute Werke schaffen und dabei reichlichen Verdienst haben könnten. Leider erfahren wir nicht, wie viel die Schuster für den zugesicherten Antheil an himmlischen Gütern bezahlt haben.

Ebensowenig kennen wir die Summe, für welche die Tuchmacher die Bruderschaft des Ordens erkauft haben. Ihre Seelenmessen wurden vierteljährlich gelesen, auch sind, was bei den Schustern nicht erwähnt wird, ihre Frauen, Kinder und Gesinde der Gnadenmittel theilhaftig. Sie scheinen demnach besser bezahlt zu haben als die Schuster. Aufgenommen wurden sie gleichfalls i. J. 1486.

Bezüglich der Leinweber sind wir in einer Hinsicht besser unterrichtet. Wir kennen ihre Leistungen für das Kloster, nicht aber dessen Gegenleistungen. Sie gaben jährlich im Advent 1 Gr. 6 Pf. für Lichte, am Sonntage nach dem Dreikönigsfeste 18 Groschen für Fleisch, am Sonnabend nach Johannis 17 Gr. 6 Pf., am Sonnabend nach dem Veitstage 20 Groschen zum Begängniss.[32]

Auch die Bruchschützen stifteten dem Kloster Gaben. Sie schenkten z. B. 1513 einen Gulden zu Fleisch, 1530 20 Groschen zu Fleisch, 1531 20 Groschen zu Fleisch, 20 Groschen zu Fischen u. s. w. Ausserdem liessen sie sich seit 1514 am Sebastianstage [165] (20. Januar) eine Messe lesen, für die sie 7 Groschen bezahlten, gaben 1536 für 6 Groschen Wachs und 2 alte Schock u. s. w. u. s. w.[33]

Ueber die sonstigen Verhältnisse des Klosters sind wir wenig unterrichtet. Wir wissen, dass die Mönche Liegenschaften nicht erwarben, so dass die Klostermauer die Grenze des Klostergebietes bezeichnete. Der Friedhof des Klosters erstreckte sich bis in die heutige Lohgasse[34]. Zu erwähnen dürfte ein Vertrag sein, den das Kloster i. J. 1509 mit den Bürgern Hans Meyssen, Valentin Hechel und Philipp Deulich schloss. Diesen wurde gestattet, eine Schleusse aus ihren Grundstücken (am Getreidemarkt) durch den Klosterhof in den Stadtgraben zu führen. Sie versprachen für deren Instandhaltung und Reinigung zu sorgen, die Mönche behielten sich vor, wenn es stinke, den Vertrag zu kündigen. Wir haben nur noch die am 24. Juni des genannten Jahres von dem sächsischen Generalvicar des Ordens Petrus Czillen vollzogene Bestätigungsurkunde[35]. In dieser wird eines ausführlichen Vertrages, den der Rath bestätigt habe, gedacht.

Ein Ordenskapitel der Franciscaner wurde im Chemnitzer Kloster am 5. Sonntage nach Pfingsten (19. Juni) 1502 gehalten.[36]

Von den Guardianen sind vier bekannt. Im Jahre 1489 war Guardian Simon Wisenbach, der, wie oben erwähnt, die Neefe in die Bruderschaft aufnahm, 1498 wird als Guardian genannt Friedrich Erlenbach, gebürtig aus Erlenbach in Franken, der nach Niederlegung seiner Professur an der Universität Leipzig in den Orden trat und im genannten Jahre zum Guardian gewählt wurde, 1516 Valentin Marthel, 1540 Thilo oder Thilemann Werner. Ueber die Namen und die Zahl der Mönche haben wir gleichfalls dürftige Nachrichten. Im Jahre 1516 werden ausser dem erwähnten Guardian Marthel der Viceguardian Volkmann Henkel, der Tertiarius Blasius Pistorius, der Discretivus Jodocus Mülfort genannt. Ein vollständiges Verzeichniss der Mönche haben wir nur aus dem Jahre 1540, in welchem die Bruderschaft aufgelöst wurde.

Nach nur 54jährigem Bestehen nämlich (1486–1540) ging das Kloster ein. Herzog Georg der Bärtige, welcher die Entfaltung der Reformation im Meissnischen verhindert hatte, war am 17. April 1539 gestorben, sein Bruder Heinrich der Fromme ihm gefolgt. [166] Unter ihm wurde die Reformation auch in dem albertinischen Sachsen eingeführt.

Am 29. Juli (Dienstags) 1539 Abends kamen die vom Landesherrn bestellten Visitatoren nach Chemnitz, Dr. Justus Jonas aus Wittenberg, Dr. Melchior von Creuzen, Hauptmann zu Colditz und Leisnig, Georg Spalatin, Superattendent zu Altenburg, Caspar von Schönberg zu Reinsberg, Rudolf von Rechenberg[37]. Für den folgenden Tag waren vorgeladen die Magistrate von Chemnitz, Zschopau, Oederan, Schellenberg, der Abt des Benedictinerklosters, der Abt von Altzelle, der Guardian des Franciscanerklosters, die Geistlichen der Stadt.

Zunächst wurden allen Geistlichen vier Artikel zur Nachachtung vorgelesen, durch welche die Winkelmessen, der Genuss des Abendmahles unter einer Gestalt, die Klostergelübde, das Cölibat für ungiltig, unstatthaft und abgethan erklärt wurden. Zu diesen allgemeinen Bestimmungen kamen noch andere, welche in Gegenwart des Rathes lediglich den Barfüssern zur Nachachtung mitgetheilt wurden. Das aufgenommene Protokoll lautet wörtlich:

Hernach verzeichnete Artikel, belangend die Barfusse, sind nicht allein den Barfussern, sondern auch dem Rathe zu Chemnitz zugestellt worden. Des durchlauchtigen hochgeborenen Fürsten und Herrn, Herrn Heinrich zu Sachsen u. s. w. unsers gnedigen Herrn Visitatoren haben Mittwoch nach Marthe (30. Juli) anno 1539 hie zu Chemnitz in Gegenwart des Raths und der Barfüsser daselbst vermöge empfangener fürstlicher Instruction befohlen: Erstlich sich aller Winkelmessen zu enthalten, als eines solchen lästerlichen Gottesdienstes, dadurch das hohe Verdienst Christi zum höchsten verlästert wird.

Zum andern, Niemandes mehr Beichte zu hören, denn der Missbrauch in der Beicht mit der Erzählung der Sünden sei bei ihnen im vollen Schwank gewest, welche nicht gegründet in der Schrift, dazu sie auch nicht Pfarrer sind, noch recht Vocation und Beruf haben.

Zum dritten, das hochwürdige Sacrament des wahren Leibes und Blutes Christi weder zu reichen noch zu empfangen unter einer, sondern nach Christi Einsetzung unter beider Gestalt.

Zum vierten, dass sie keinen Mönch mehr aufnehmen sollen und dass sie einen jeden Bruder frei sollen lassen nach seiner Gelegenheit, sich aus dem „heiligen und ärgerlichen“ Klosterleben und Klosterkleide in Ehestand und gemeine Kleidung zu geben.

Zum fünften, dass sie auch ihrer Brüder keinen den Ehestand verbieten, sondern auch frei sollen lassen.

[167] Zum sechsten, dass sie nicht mehr predigen, läuten, noch eine öffentliche Ceremonie zu Verhütung und zu Rettung der Kirchen halten sollen; wollen sie aber zu ihrer Uebung horas canonicas de tempore und an den Festen Christi unter sich, doch ohne Läuten und mit versperrter Kirche thun, in Stille halten, soll ihnen unverboten sein.

Zum siebenten, keine Meuterei mit jemandem wider das heilige Evangelium und christliche Ceremonien und deren Anhängern zu machen, noch übel, spöttisch oder lästerlich davon zu reden noch jemanden davon zu ziehen.

Zum achten, dass sie auch das Ciborium unverzüglich abthun sollen, und das hochwürdige Sacrament nicht länger versperrt zu halten, angesehen, dass es in Gottes Wort nicht gegründet, und damit solchs desto stattlicher erhalten werde, ist dem Bürgermeister und Rathe hier befohlen, ein fleissiges Auge darauf zu haben, denn also bei ernster fürstlicher Straf und Ungnade unverbrüchlich nachzukommen. Actum ut supra.

Niemand nahm sich der Barfüsser an als zwei Rathsherren, Hieronymus Walther und Hieronymus Schütz, von denen wohl der letztere das Eingehen der Stiftung seines Geschlechtes bedauert haben mag. Sie wurden ermahnt, von Gottes Wort hinfürder nicht mehr spöttisch zu reden und nicht Meuterei anzurichten, und mit ernster Strafe und Ungenade bedroht, wenn sie sich anders hielten.

Gleichzeitig wurden die Erbzinsen, die widerkäuflichen Zinsen, Wachszinsen, Salvezinsen, Wiesenzinsen, Inseltzinsen, Altarzinsen u. s. w. registrirt, die vorgefundenen Kleinodien und Messgewänder inventarisirt und die Verzeichnisse den Vorstehern des geistlichen Gemeinkasten zugestellt. Im Barfüsserkloster fand man 7 Kelche, die 17 Mark 8 Loth wogen, 2 schwarze Sammtcaseln mit erhabenen goldenen Kreuzen und Zubehör, 2 graue Sammetcaseln, 2 rothe Sammetcaseln, 2 damastne Caseln, 2 rothe Isthamblet-(Zschamlot-)Caseln, sämmtlich mit Zubehör, 1 weisses Messgewand von Sammt mit 2 leinenen Röcken, einen grünen Sammetornat mit 2 Dalmatiken, einen weissen damastenen Ornat mit zwei Röcken, 52 gemeine Ornate und 6 gemeine leinene Röcke, meistentheils mit Zubehör, die Gewande z. Th. mit gestickten Kreuzen geziert.

Für das Jahr 1540 war eine zweite Kirchenvisitation in Aussicht genommen. Am Montage nach Palmarum (22. März) 1540 richteten deshalb die Chemnitzer Barfüssermönche an den Landesherrn die Bitte, sie und ihre Brüder in Annaberg, Leipzig und Salza im ungestörten Besitz ihrer Güter zu lassen oder ihnen den Abzug aus den sächsischen Landen mit ihrer Habe zu gestatten und ihnen ein Zeugniss auszustellen, aus welchem man ersehe, warum sie vertrieben [168] und ihres Besitzes entsetzt worden seien[38]. Dieses Gesuch hatte keinen Erfolg. Bei der zweiten Kirchenvisitation in Chemnitz, welche am Montage nach Misericordias Domini (12. April) 1540 gehalten wurde, lud man die Barfüsser abermals vor, ermahnte sie, sich Gott und dem heiligen Evangelio zu ergeben und die Mönchskleidung abzulegen[39]. Es befanden sich, nachdem Blasius Gensslein vertrieben worden war[40], noch 7 Mönche im Kloster, Tiele Werner aus Halle, der Guardian, der seit 34 Jahren Bruder war, Petrus Limbach (Leymbach) aus Holpergk in Kursachsen, Subguardian, Johannes Lenker aus Koppenbergk in Franken, Tertianus, Kilian Bruner aus Fuldaw, Friedrich Winkler aus Egra, Nikel Frauenstein und Hans Endernickel aus Chemnitz. Sie wurden einzeln gefragt, ob sie sich dem Evangelio unterwerfen wollten, und verneinten, im Gegensatz zu den Benedictinern, die zum Theil die neue Lehre annahmen, diese Frage einstimmig. Insbesondere verhielt sich der Guardian, ein sehr heftiger Widersacher des Evangeliums, der öffentlich gepredigt und auch vor den Visitatoren bekannt, wer das Sacrament unter zweierlei Gestalt empfangen, der habe den lebendigen Teufel empfangen, sehr beissig und ganz widerspenstig. Die übrigen Mönche liessen sich gleichfalls ganz muthwillig vernehmen, so dass man schliesslich den Guardian wegen seiner Unschicklichkeit verhaftete. Der Herzog, an den man darüber berichtete, befahl, den Guardian, falls er auf seiner Meinung beharre, des Landes zu verweisen.

Am Sonnabend den 17. April kam dieser Befehl hier an und wurde dem Guardian mitgetheilt[41]. Dieser erklärte, dass er auf seinem Bekenntniss beharre, und nun wurde ihm angezeigt, dass er am nächsten Montage die Stadt und das Land zu räumen habe, nachdem er zuvor folgenden Eid geschworen:

Ich, Thilo Werner, gerede und gelobe: Weil ich mit Worten den durchlauchtigsten hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Heinrichen, Herzogen zu Sachsen u. s. w., meinen gnädigen Herrn und Landesfürsten, zu Ungenad über mich bewegt, dass ich seiner fürstlichen Gnaden Land und Fürstenthum auf nächsten Montag von Stund an räumen und dasselbe ganz meiden will und darin hinfort [169] nicht kommen, auch dies gegen seine f. Gn., auch gegen einen Rath und gemeine Stadt Chemnitz noch gegen alle die, so mir solches aufgelegt, nimmermehr mit Worten, Werken und Schriften will rächen noch eifern, sondern, was ich geredet, stet und fest halten, als mir Gott helfe und sein heiliges Wort.

Am 19. April verliessen die Mönche die Stadt, die sie vor 54 Jahren gastlich aufgenommen. Sie wandten sich nach Halle[42]. Bei ihrem Abzuge soll Bruder Barthel eine Ansprache an die Menge, welche dem Schauspiele beiwohnte, gehalten haben. In dieser soll er prophezeit haben, es werde ein Erbherr zu Neukirchen ein grosses Schloss erbauen, aber keiner daselbst sterben, Chemnitz werde zu einer volkreichen und glücklichen Stadt gedeihen, aber in Uebermuth verfallen und mit Feuer, Pest und Wasserfluthen heimgesucht werden, auf den Altären der Johannis- und Nicolaikirche würden Heidelbeersträucher wachsen, es würden gute Mühlsteine allhier gefunden werden, eine doppelt verlobte Braut werde auf dem Wege zur Kirche versinken. Auch soll er zu einer Frau, die ihm andächtig zugehört, gesagt haben, sie möge heimgehen, ihr Kind sei im Bade ertrunken. Der Verfasser der Curiosa Saxonica, welcher uns diese Erfindungen eines müssigen Kopfes mittheilt, vermag nicht zu sagen, inwieweit dies alles begründet sei. Es mag nur bemerkt sein, dass sich unter den abziehenden Mönchen keiner Namens Barthel befand.

In Halle finden wir die Mönche i. J. 1542 im Besitz eines Klosters. Sie richteten hier ein Gesuch an den Cardinal Johann Albrecht, Coadjutor von Magdeburg und Halberstadt, Erzbischof von Mainz, des Inhalts: Sie seien vor zwei Jahren ohne ihre Schuld, da sie nichts wider ihr Gewissen hätten thun wollen, aus ihrem Kloster in Chemnitz elendiglich vertrieben worden, nichts sei ihnen verabfolgt worden, als was sie um und an gehabt hätten. Bereits vor Ankunft der Visitatoren sei der ehrbare Rath von Chemnitz zu ihnen gekommen und habe alle Kelche und Messgewänder verlangt, unter der Versicherung, er wolle die Mönche nicht darum bringen, sondern auf Treu und Glauben alles wiedergeben, und habe solches urkundlich beglaubigt durch Uebersendung eines vom Stadtschreiber gefertigten Verzeichnisses. Das Depositum, welches der Rath zu getreuer Hand empfangen habe, gebe er nicht zurück, vielmehr habe er, wie beifolgende Briefabschrift beweise, die Ornate verkauft und suche dies damit zu entschuldigen, dass er behaupte, die Ornate seien von der Gemeinde gekauft und müssten der Gemeinde wieder zugewandt werden. Da es aber ein anerkannter Rechtssatz sei, dass das, was zu getreuer Hand – ad restitutionem fidelem – empfangen [170] sei, zurückgegeben werde, so wollten sie fürstliche Gnaden als einen Liebhaber der Gerechtigkeit ganz flehentlich um Gottes willen bitten, er möge, da der Herzog Moritz abwesend sei, an dessen verordnete Räthe schreiben, dass sie in diesen „geschwinden“ Zeiten das Elend meist alter und kranker Leute, wie sie seien, beherzigten und den ehrbaren Rath von Chemnitz anwiesen, seine eigene Ehre zu bewahren und das Depositum und alles andere von ihnen zurückgelassene Hausgeräth herauszugeben. Niemand habe daran ein besseres Recht als sie, da sie die ihnen zugeeigneten Geschenke durch fleissiges Beten bei Tag und Nacht vor Gott und der Kirche vergolten hätten. Zudem seien die besten Geräthe gar nicht von der Gemeinde, sondern vom Adel, vom Lande und anderen Städten gekommen. Es stehe also dem Chemnitzer Rathe besser an, wenn er seiner Gemeinde mit eigenem Gute, und nicht mit fremdem, an das er kein Recht habe, helfe. Werde ihnen der gnädige Herr helfen, so wollten sie für ihn hochfleissig zu beten nimmer vergessen.

Der Brief ist „geben zu Halle in unserem closter freitag nach laurentii“ (11. August) 1542 und unterzeichnet von dem Caplan Bruder Thilomann Werner, Guardian, zugleich im Namen seiner elenden vertriebenen Brüder von Chemnitz[43]. An dem Originale befindet sich das einzige erhaltene Siegel des Guardians. Leider ist es sehr verletzt. Es zeigt einen Bischof, der einen Stab in der linken, eine Kirche auf der ausgestreckten rechten Hand trägt. Die Umschrift lautet: S. guardiani kempnicensis (ordinis? conventus?) fratrum minorum.

Johann Albrecht, der sich bereits i. J. 1541 bei Herzog Heinrich für den gleichfalls aus Chemnitz nach Halle gegangenen Kaplan der Jacobikirche Petrus Lehmann verwandt hatte[44], machte die Sache der Mönche zur seinigen, indem er am selben Tage (11. August) ein Schreiben an die Räthe Herzogs Moritz nach Dresden abgehen liess, in welchem er sie unter Uebersendung der Bittschrift der Mönche ersucht, diese nicht so grosse Noth leiden zu lassen[45]. Wir wissen nicht, wie die Sache geendet hat, doch ist es nicht wahrscheinlich, dass die Mönche entschädigt worden sind. Damit hört jede Nachricht von dem Verbleib und den Schicksalen der Mönche auf.

Das Klostergebäude stand seit dem 19. April 1542 leer. Sonnabends am Tage Martini (11. Nov.) 1542 richtete der Rath an [171] den Herzog Moritz ein Gesuch um Ueberweisung des Hauses an die Stadt, da es täglich mehr und mehr zerfalle, auch von gemeinem Almosen der Stadt erbaut worden sei[46]. Der Herzog entschied nicht im Sinne des Rathes. Am 15. Juni 1543 überwies er einen Theil des Klosters, nämlich Stube, Kammer, ein Stück des Gartens und Stallung für 2 Pferde als Lohn für geleistete Dienste an den Hauptmann Peter Pfefferkorn, einen aus Langenleuba gebürtigen ehemaligen Tuchmacher, der in sächsische Kriegsdienste getreten war, sich im Türkenkriege ausgezeichnet hatte und von Kaiser Karl V geadelt worden war. Am Mittwoch nach Viti (17. Juni) 1545 wurde der Pfefferkornsche Theil vergrössert, und Peter mit dem Klosterantheile als einem Freihause, auch mit den Ober- und Niedergerichten belehnt. Im Jahre 1554 bat Pfefferkorn den Kurfürsten August, die Scheidewand im Garten hinausrücken zu dürfen, doch wurde sein Gesuch auf Remonstration des Rathes, der sich noch immer Hoffnung machte, wenigstens einen Theil des Klostergutes zu erhalten, abfällig beschieden.

Der noch unvergebene Theil des Klosters sah Dienstag nach Kiliani (13. Juli) 1546 in seinen Mauern eine Versammlung der meissnischen Stände, die Herzog Moritz berufen hatte, um mit ihnen wegen des zwischen Kaiser Karl und den Schmalkaldischen Bundesverwandten entstandenen „Unwillens“ zu rathen[47].

Bei der Kirchenvisitation des Jahres 1555 wurde in Erwägung gezogen, ob dieser Theil des Klosters nicht zu einer Wohnung für die „Schulbedienten“ hergerichtet werden könne. Man wollte den Gemeinkasten erleichtern, aus dem die Wohnungsentschädigung für die Lehrer der Stadtschule gezahlt wurde, als 15 Thlr. 18 Gr. für den Rector, 14 Thaler für den Conrector, je 7 Thaler für den Tertius, Baccalaureus und Sextus, 8 Thaler 18 Gr. für den deutschen Schreiber, 4 Thlr. 9 Gr. für den Organisten. Zu dem Ende wurde am 29. September 1573 dem Rathe dieser Klostertheil gegen einen jährlichen Erbzins von 8 Thlr. 18 Gr. überwiesen und dies 1587 von dem Kurfürsten Christian I bestätigt. Seit dem Jahre 1585 befand sich die Rathsmangel im Gebäude.

Im Jahre 1632 verschanzten sich im Kloster die kaiserlichen Truppen gegen die Schweden. Viele derselben, auch viele der Bürger, welche während der Belagerung starben, wurden im Kloster beerdigt. Dasselbe geschah in den Jahren 1638, 1639 und 1644. Am 20. Juli 1643 brannte das Kloster ab.

[172] Der Antheil Peter Pfefferkorns war nach seinem i. J. 1560 erfolgten Tode von seiner Wittwe, die sich an Markus Schütz verheirathete, mit dem Wappen ihres ersten Gatten geschmückt worden[48]. Er kam nach des ersten Besitzers und seines Sohnes Christoph Tode an Valentin Keil, hierauf an M. Matthäus Ströer, dann an Heinrich Biedermann, dann an Caspar Lange und endlich an den Bürgermeister Joh. Chr. Lange.

Im Jahre 1742 schlug das Consistorium abermals vor, man solle zur Erleichterung des Gemeinkastens Amtswohnungen für die Lehrer einrichten, der Rath hingegen wollte auf dem Klostergrunde eine Stadtschule bauen und zum Bau die noch vorhandenen Steine benutzen, da noch ein ziemliches Stück der Klostermauer in der Höhe von 16–18 Ellen stand.

Beide Pläne gelangten nicht zur Ausführung. Der Rath erwarb i. J. 1750 von dem Bürgermeister Lange durch Kauf den anderen Klostertheil, liess die Mauern, soweit sie noch standen, niederreissen und erbaute auf dem so erhaltenen Platze die neue Johanniskirche. Diese Kirche hat noch längere Zeit den Namen Klosterkirche geführt, bis sich nach und nach der jetzige Name eingebürgert hat. Bei der bevorstehenden Theilung der Johannisparochie wird auch dieser Name schwinden und die Kirche den Namen St. Pauli erhalten.[49]




  1. Dr. A. Urk. Nr. 5142 a. Vergl. Nr. 5150.
  2. Dr. A. Nr. 5155.
  3. Dr. A. Nr. 5156.
  4. Dr. A. Nr. 5164.
  5. Dr. A. Nr. 5165.
  6. Dr. A. Nr. 5151.
  7. Urk. in der Sammlung verm. Nachr. zur Sächsischen Geschichte. Bd. I S. 201 Nr. VIII. Die Originale der aus der „Sammlung“ citirten Urkunden befinden sich in den Kammerkästchen Nr. 29 u. 30 des Rathsarchives in Freiberg.
  8. Eb. Bd. III S. 66 Nr. XIII.
  9. Eb. Bd. I S. 203 Nr. IX.
  10. Eb. Bd. I S. 205 Nr. X u. Bd. III S. 68 Nr. XIV.
  11. Dr. A. Nr. 5163.
  12. Ch. R.-A. Cap. IV Sect. I Nr. 56 f. 43 b, 49, 55.
  13. Sammlung verm. Nachr. Bd. III S. 91 Nr. XXX.
  14. Eb. S. 94 Nr. XXXI.
  15. S. Note 12.
  16. Idiomata latina (des Chemn. Rectors Niavis, vergl. S. 9 f.) p. III cap. ult. serm. III. Ich verdanke die Mittheilung des Textes Herrn Dr. Loose in Zittau.
  17. Richter, Chronika I, 94.
  18. Fragm. Chron. Chemn. bei Mencken III, 158.
  19. Vergl. U.-V. Nr. 79, 87, 90, 93, 101, 109–113, 119.
  20. Ch. R.-A. Nr. 83.
  21. U.-V. Nr. 86.
  22. Dr. A. Loc. 10600 Bl. 585 b. Beyer’s Nachlass 181. Ich verdanke dessen Mittheilung Herrn Geh. Hofrath Adv. Kohl in Chemnitz.
  23. Idiom. p. III c. VII s. II.
  24. U.-V. Nr. 86.
  25. Fragm. Chr. Chemn. bei Mencken III, 159. Ein Bild, welches die Einholung darstellt, ist der Lehmann’schen Chronik vorgeheftet.
  26. Idiom. lat. ib. cap. ult. serm. III.
  27. Idiom. lat. l. c.
  28. Ch. R.-A. Cap. IV Sect. I Nr. 46 f. 8. Richter I p. 93 u. 99.
  29. Urk. bei Richter I p. 98.
  30. Unter der Hilfe im Tode ist, abgesehen von den Gebeten, das Einhüllen des Sterbenden in die Mönchskutte zu verstehen. Ein in dieser Verstorbener gelangte nach der Meinung der Zeit unfehlbar in den Himmel.
  31. Urk. bei Richter I p. 98.
  32. Richter I p. 97.
  33. Rechnungsbuch der Bruchschützen im Vereinsarchiv.
  34. Beim Neubau des Hauses Nr. 7 in der Lohgasse hat man vor mehreren Jahren Särge gefunden, die unzweifelhaft auf dem Klosterkirchhofe beigesetzt waren.
  35. U.-V. Nr. 95.
  36. Fragm. Chr. Chemn. bei Mencken III, 160.
  37. Das Folgende nach den Rathsacten. Cap. IV Sect. I Nr. 56.
  38. Visitationsacta derer Klöster im Lande zu Meissen und Thüringen. 1540. Bl. 227. Beyers Nachlass Nr. 181.
  39. Das Folgende nach den citirten Rathsacten.
  40. Ein Bruder Magnus Gross, dessen Schwester zu den aus dem Kloster Nimptschen entwichenen Nonnen gehörte, soll 1523 aus dem Kloster geflohen sein.
  41. In den Acten steht Sonnabend nach Jubilate (24. April), dafür muss es jedenfalls vor heissen.
  42. Nicht nach Böhmen, wie Richter meint.
  43. U.-V. Nr. 106.
  44. Act. die geistl. Lehen zu Kemnitz bel. 1534–1667 fol. 7. Auszug in Beyers Nachlass.
  45. U.-V. Nr. 107.
  46. Das Folgende nach den Rathsacten, das wüstliegende Franciscanerkloster betr.
  47. Beyers Nachlass Nr. 188.
  48. Das Wappen Pfefferkorns war quer getheilt und zeigte im oberen Felde einen Adler, im untern eine Schlange, die sich in den Schwanz beisst (Grabstein des am 2. März 1621 verstorbenen Christoph Pfefferkorn auf dem alten Friedhofe). Unter dem Wappen über der Thür standen die Verse:

    Fortibus haec peperit meritis insignia Petrus
         Pfefferkorn, petiit qui pius astra poli.
    Aethereaeque domus subiit palatia, somno
         Summum cum placido clausit in orbe diem.

  49. Statut vom 28. Mai 1875. Ch. Tageblatt Nr. 232 v. J. 1875.