RE:Lares 1

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Göttliche Wesen im römischen Glauben
Band XII,1 (1924) S. 806833
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Lares. 1) fast. III 57 Larentalia; später Larentinalia Macrob. Sat. I 10, 11. Lactant. I 20, 4). An die Stelle dieser Göttin ist aber früh Acca Larentina oder Laren tia eingetreten, uni die die Fabel weitergesponnen ist (s. den Art. Acca o. Bd. I S. 131. Wissowa Relig² 234, 1. Varro de l. l. VI 23. Cic. ep. ad Brut. I 15, 8. Gell. VII 7, 1–9. Macrob. Sat. I 10, 12–17. Fest. 119 M. 106, 1 L. Plut. Rom. 4, 5; quaest. Rom. 35). [‌Thulin.] 10 Lares.

Name. Die Deutung des Namens der L. ist strittig. Folgende Hypothesen sind aufgestellt: a) Zusammenhang mit Lasa, dem Namen einer Gattung dienender Göttinnen auf etruskischen Spiegeln und einem etruskischen Grabrelief, s. Dee c ke Myth. Lex. II 1902; Lasa wird gedeutet als Femininum zu *las = Lar, also etwa = larva (lärua ( las-ua), s. Corssen Sprache der Etr. I 246; Ausspr. d. Lat. II 309. O. Müller-20 Dee c k e Etr. II 97. Deecke Etr. Forsch. IV

13. Thulin Götter des Mart. Cap. 44.

b) Zusammenhang mit dem Vornamen etruskischer Könige lard (lar). und davon abgeleiteten Namen, z. B. Liv. II 9, 1. IV 17, 1. Flor. I 12, 9. Dion. Hal. V 21, s. [Ps.-Val. Max.] depraenom. 4: Lartis praenomen sumptum est a Laribus, Tu-scum autem esse creditum, fuitque consul Lar Herminius cum T. Verginio Tricosto (vgl. Dion. Hal. XI 51). Charis, p. 136, 13: Lar, si familiaris erit, genetivo Laris faciet, si Tolumni Porsennae, Lariis. Vgl. Hertzberg De diis Romanorum pavriis 1840, 3. Müller-Deecke Etr. I 462. Corssen Kuhns Ztschr. II 13. Schultze Gesch. lat. Eigenn. 84. Vollgraff Rh. Mus. LXI164. Über die Bedeutung dieses Namens hatte man verschiedene Ansichten, Scaliger u. a. deuteten es = Vorsteher, s. Schoemann Opusc. acad. I 362, der mit Unrecht auch λαός, Larisa (vgl. Zoe'ga Abh. 327), λανρά (vgl. Arnob. 40 III 124), Laurentum, Latium, Larinium, Laci-nium damit zusammenbringt, ähnlich Hertzbergs custodes domuum et praesides familiae.

c) Ableitung von der Wurzel *lês (Grundbegriff: lebhafte Erregung). Ehrlich Kuhns Ztschr. XLI 299ff. vergleicht ai. lasati er ist lebhaft, lasati er verlangt, gr. λιλαίομαι = λιλάαιομαι heftig verlangen (vgl. Grassmann K. Z. XVI 173), got. Iustus Lust, lat. las-eivus lebhaft, vgl. Jordan Krit. Beitr. 135, auch dor. *Aeci> = kret. λῖῖω will, sl. laska Schmeichelei, Freundlichkeit, Gunst, an. elska Liebe. Der durch die Wurzel ausgedrückte lebhafte Wille kann eine feindliche Richtung annehmen und sich entweder durch die Tat äußern und so zu dem Begriff »schädigen* führen (aktivisch: ags. lysu böse, gr. ἄλαστο; schädlich, ἀλάστωρ Schädiger, passivisch: got. laθiws schwach, lat. sublestus schwach, gr. ἀλαός ( *άλασός blind, eigentl. versehrt) oder ein bloßes »Zürnen⁴ bleiben, vgl. gr. ἀλαστέω zürnen, ἀλάστωρ Rachegeist, lat. Lases (*hs-), Lär (Ovid. fast. V 141), wenn alt, statt Lös = 7/:?, larra (*lseuvä), Lar unda, *Larenta, Lara. (Gegen die Annahme einer für alle diese Begriffe gemeinsamen Wurzel *lês Walde Lat. Et. Wb? 413.) Danach wäre L. zu deuten als »zürnende Seele eines Verstorbenen*, auf welche Erklärung Ehrlich auch durch seine sachlichen Erwägungen [807] 807 Lares (compitales) geführt wird (s. u.); zur Namensfrage vgl. auch Ehrlich Wien.' Stud. XXXV 65.

d) An aisl. læri, ahd. läri (vgl. Gox-läri) Wohnung knüpft an Vaniček Etym. 251 und Lottner K. Z. VII 185; danach wäre L. = Hausgötter.

e) Anschließend an Osthoff Ind. Forsch. V 310 leitet, gegen 'Ehrlich polemisierend, Güntert Kalypso 130S. L. ab von einer Wurzel *la versteckt sein, vgl. gr. λήθη, ληθω. Läs = 1 verborgener Geist (vgl. die norw. Huldren = oceulti); von *lä-ro Versteck sabin. Ijarunda = Tctengottin, lärvae = läs-ovae: wie die L. aussehend, Gespenster, böse Geister, Masken. Auch Latona, ebenfalls Totengottheit, ist nach Güntert von dieser Wurzel abzuleiten.

Während in späterer Zeit der Name L. nur selten ohne ein spezialisierendes Beiwort gebraucht wird, ist es bemerkenswert, daß gerade in hochaltertümlichen Resten römischen Kult- 2 gebrauchcs die L. ohne solchen Zusatz auftreten. Es geschieht dies 1. in dem uralten Kultliede der Arvalbrüder, das diese am zweiten Tage ihres Maifestes zum Tanze sangen, s. Wissowa o. Bd. II S. 1477, und das mit der Anrufung ,env8, Lase?, iuvate* anhebt. Trotz aller Interpretationsschwierigkeiten, die das Lied im einzelnen bietet (Text u. a. CIL I² 2, 1 nr. 2 p. 369. Buecheler Carm. epigr. 1. Marquardt R. St. III² 457. Weitere Literatur s. Wissowa .-Myth. Lex. II 1870. Lommatzsch zu CIL I 2,[1] 1 nr. 2. Reichardt Lieder der Salier und Lied der Arvalbrüder. M e r i n g e r Wörter und Sachen VII 43) scheint es sicher zu sein, daß mit jenen Worten ganz allgemein der Beistand göttlicher Wesen vor den spezieller gehaltenen, auf das Gedeihen der Saat bezüglichen Bitten an Mars (ut fruges ferant arva Varro de l. l. V 85) angerufen wird. Auch noch in der Kaiserzeit begegnen in den Akten der Arvalbrüderschaft die-L. ohne Beinamen, s. Henzen Act fratr. arv. 145: Opfer von zwei Hammeln für die L. und die Mutter der L. in den J. 183 und 224 n. Chr., vgl. auch das wegen ψτ merkwürdigen Opfergebräuche hochinteressante, 1914 aufgefundene Fragment eines Arvalopferberichts aus dem J. 240 n. Chr., Marucchi Bull. com. XLII 34, Fornari ebd. 317. Für das J. 213 freilich verzeichnen die Arvalakten ein Opfer an die L. militares, Henzen 86; 2. werden die L. hinter lanus, Iuppiter, Mars, Quirinus und Bellona in der Devotionsformel, wie sie Liv. VIII 9, 6ff. überliefert ist, angerufen. In beiden Fällen denkt Wissowa Rei. d. R.² 170 an die L. prae-stites (s. u. S. 813); 3. sind die L. mit Consus und Mars auf einer von Tertull. de spect. 5 mitgeteilten Inschrift vereinigt, die angeblich auf einem unterirdischen Altar im Circustal am Südfuß des Palatins stand, s. Wissowa Myth. Lex. II 1870; Rei. d. R.² 201, 8; freilich ist das Zeugnis in entstellter und auf jüngere Zeit deutender Form überliefert.

Lares compitales und verwandte Formen. Den Kult der L. an den Compita hat Cic. de leg. II 27 im Auge: neque ea) quae a muioribus prodita est cum dominis tum famulis posita in fundi viUaeque [in] conspectu religio Larum repudianday in der entsprechenden Ge- [808] setzesvorschrift II 19 zählt er als die drei gegebenen Stätten der Götterverehrung auf Mu-bra lucos in agris Larum sedes (wohl = sacel-Ium, Kapelle, wie gr. êÔoç, vgl. Lykurg. c. Leokr. 1. Timaeus Lex. Plat. ed. Ruhnken-Koch}} 79, 5). Daß hier in erster Linie die Verehrung der L. auf dem Lande gemeint ist, geht aus der angeführten Gesetzerläuterung hervor, auch wenn sich tn agris nur auf die Haine beziehen sollte. Der 0 größere Umfang und die reichere Ausgestaltung dieser Form des L.-Kultes ist vor allem bedingt durch die Kultstätte, das Compitum, s. den Art. Compitum und Wissowa Rei. d. R.² 167. An den Compita, den Kreuzwegen und Grenz -punkten der ländlichen Grundstücke standen die Kapellen· und Altäre der L. compitales. Die Kapellen werden bezeichnet als pertusa Pers. 4, 28, pervia Calpurn. 4, 126, loca in quadriviis quasi turres Schol. zu Pers. a. a. O., offenbar also hatten fOsie mehrere Ein- oder Durchgänge entsprechend der Anzahl der zusammenlaufenden Wege. Höchst auffallend ist es, daß in der genauen Beschreibung von Grenzheiligtümern Grom. Lat. 302, 20, welche Wissowa a. a. O. und im Myth. Lex. II 1873 für die Compitalkapellen in Anspruch nimmt, weder von Compita noch von L. die Rede ist, weshalb Samter Arch. f. Rei. VII 370 alle daraus für den L.-Kult gezogenen Folgerungen ablehnt. Eine weitere Schwierig-10 keit liegt in der Frage, an welchem der verschie

denen Grenzpunkte - in der Regel dürften es vier gewesen sein - die Kapellchen lagen; unmöglich doch an allen. Sicher ist nur, daß der Kult der Compital-L. einen kollektivischen Charakter hat, sie treten nur im Plural auf. Auch die Feier ihres Festes, der Compitalia, bietet mancherlei Schwierigkeiten. Uber alle Einzelheiten, Zeit, Ort, Entwicklung, Charakter usw. desselben s. Wissowa Art, C o m p i –401 a 1 i a. Einzugehen ist hier nur auf gewisse

Gebräuche, deren Deutung für Wesen und Entstehung des L.-Kultes von größter Bedeutung ist und die zum Brennpunkt der darauf bezüglichen Kontroversen geworden sind.

In der Nacht vor - oder nach - den Com-pitalien wurden nach Fest. ep. 121, 17 und 239, 1 M. aus Wolle hergestellte Puppen männlicher und weiblicher Bildung und Bälle an den Com-pita (nach Macr. I 7, 34 dagegen an den Türen 50 der Häuser) aufgehängt, und zwar so viele Puppen als Freie, so viele Bälle als Sklaven in jedem Hausstande vorhanden waren. Dion. Hal. IV 14 erwähnt bei der Schilderung der Compitalia diese Puppen nicht und spricht nur von Opferkuchen, die jeder Hausstand beisteuerte. Außerdem scheinen bei dem Opfer irgendwie Knoblauch-und Mohnköpfe eine Rolle gespielt zu haben (Macr. a. a. O.). Ähnlich wie bei den Saturnalia (s. d.) wird von Macrobius von einem Orakel, und 60 zwar des Apollo, berichtet, das die Darbringung von Köpfen in einer dem Familienbestande entsprechenden Zahl für die L. und die Mutter der L., Mania, forderte. Ursprünglich habe man daraufhin Kinder geschlachtet, der erste Consul Iunius Brutus habe dann das Orakel in dem Sinne umgedeutet, daß an Stelle der Menschenköpfe eben jene Knoblauch- und Mohnhäupter dargebraeht werden sollten. Die Puppen werden bei [809] Macrobius ohne unmittelbare Beziehung auf das Orakel erwähnt, doch darf man wohl mit einiger Sicherheit schließen, daß bei der Neigung der römischen Antiquare, jedesmal beim Vorkommen von Puppen in Kultgebräuchen (Argei, Satur-nalia) Reste von Menschenopfern zu vermuten, dies auch für die Compitalienpuppen die verbreitetste Ansicht gewesen ist. Die für die Freien dargebrachten Puppen werden effigies genannt, die pilae, die entsprechend der Kopfzahl der Sklaven aufgehängt werden, sind doch wohl als ,Balle⁴ zu übersetzen; pilae ist freilich auch eine Bezeichnung für Lumpenpuppen, wie man sie im Amphitheater benutzte, um die Stiere wütend zu machen, doch scheint die so nachdrücklich betonte Unterscheidung von Sklaven und Freien auch eine deutliche Verschiedenheit der aufgehängten Gebilde zu verlangen. Auch ist bei pila = Ball die Beziehung auf den Kopf deutlicher, denn nach Fest. ep. 239 M. wurden aufgehängt tot pilae quot capita servorum, tot effigies quoi essent liberi - nicht liberorum. Offenbar strebte man für die Freien eine stärkere Individualisierung an, die sich auch in der Unterscheidung von Puppen mit männlichen und mit weiblichen Kennzeichen ausspricht. W i s -sowa Arch. f. Relw. VII 53ff.; Rei. d. R.² 167f. sieht in den Puppen nichts anderes als Kinderspielzeug, das die der Kindheit entwachsenen Mädchen den L. weihten. Zum Vergleich und zur Begründung seiner Ansicht führt er das Fragment des Varro Menipp. 463 Buech. an: suspendit Laribus manias (Meursius: Hs. marinas) mollis pilas reticula ac strophia und erinnert daran, daß die Knaben, wenn sie die Toga libéra anlegten, bei den Liberalia ihre Bullae den L. weihten (Ps.-Acr. z. Hör. sat. I 5, 65. Pers. 5, 31). Gegen diese Deutung des Brauches hat Samter Arch. f. Relw. X 379 eine Reihe schwerwiegender Einwände erhoben: Schol. Cruq. Horat. sat. I 5, 69 und Schol. Pers. 5, 31 nennen bei der Weihung der Bullae durch die Knaben an Stelle der L. die Penaten. Diese Verwechslung ist nur zu erklären, wenn es sich um die am Herde verehrten L. handelt, und es wäre höchst auffallend, wenn sich die entsprechende Weihung der Mädchen an die Compital-L. wenden sollte. Ferner gab es, wie schon Roßbach Unters, über die rom. Ehe 417 bemerkte, für die Mädchen kein dem Tirocinium fori entsprechendes Fest; an dessen Stelle trat vielmehr die Hochzeit, bei der das Mädchen die Tunica recta anlegt, die der Knabe zusammen mit der Toga virilis erhält (Plin n. h. VIII 194). Daher bringen auch die Mädchen erst vor der Hochzeit ihre Kinderkleider als Weihgabe dar (Arnob. II 67). Zu der Tracht, die das Mädchen am Tage vor der Hochzeit anlegt, gehört außer der Tunica recta das Réticulum luteum rectum (Fest. 286 b); mit den Reticula der Varrostelle sind offenbar die bis zu jenem Zeitpunkt getragenen gemeint, wie denn Varros Worte sich überhaupt auf die Hochzeit beziehen. (Auch die griechische Braut brachte erst vor der Hochzeit neben dem Haarnetz ihre Puppen und anderes Spielzeug als Weihgabe dar, Anthol. Pal. VI 280.) Damit verbietet sich die Verlegung der Weihung auf die Compitalia und die Gleichsetzung der [810] Compitalienpuppen mit den Spielpuppen der Mädchen. Maniae ferner, wie Wissowa in der Varrostelle liest, sind durchaus nicht Kinderpuppen, sondern, wie Otto Arch. f. lat. Lex. XV 115 nachweist, Fratzengesichter und Schreckgespenster, mit denen die Ammen unartige Kinder schreckten (Fest. 129, 26. 145, 22. Schol. Pers. 6, 56). Angesichts dieser Tatsache ist die Konjektur manias für das überlieferte marinas als höchst zweifelhaft zu betrachten. Diesen Ausführungen Samter s läßt sich noch manches hinzufügen. Wissowa läßt bei seiner Beweisführung die Unterscheidung der Sklaven und Freien, vor allem aber der männlichen und weiblichen Mitglieder eines jeden Hausstandes außer acht. Für die Anlegung der Toga libéra wählte man in erster Linie das Fest der Liberalia (Wis s owa Rei. d. R.² 299. Marquardt R. St.² III 363, 1). Es würden also, wenn Wis-20 s o w a s Erklärung des Puppenbrauchs richtig wäre, für die Compitalia nur die Gaben der Mädchen übrig bleiben und damit wäre dieser Festbrauch auf Familien beschränkt, in denen sich gerade junge Mädchen befanden. Davon aber ist nirgends die Rede, vielmehr erwecken die Berichte gerade die Vorstellung einer von jedem Hausvater für seine sämtlichen Hausstandsangehörigen geübten Sitte.

Die in der Stadt Rom an den Straßenkreu-30 zungen errichteten Compita (s. Wissowa Ges. Abh. 237f.) wurden der Mittelpunkt von Vereinen, die zunächst wohl zum Zwecke gemeinsamer Feier der Compitalia begründet wurden, allmählich aber den Charakter politischer Vereinigungen bekommen haben (Qu. Cic. de pet. cons. 30). An der Spitze dieser collegia eompi-talicia, deren Mitglieder vorzugsweise aus den Kreisen der Freigelassenen und Sklaven stammten (Cic. in Pison. 9; de domo 54; de harusp. 40iesp. 22) stand ein magister vici (CIL VI 1324.[2] 2221, wohl auch 335: in Pompeii CIL IV 60,[3] Capua X 3789, sämtlich aus voraugusteischer Zeit), wie die Inschriften lehren, aus denselben Volkskreisen stammend. Sie hatten vor allem die Aufgabe, die Feier der Compitalia und der mit ihnen verbundenen Spiele (ludi compdalicii) einzurichten und zu leiten, bei welcher Feier sie die Toga praetexta trugen, Liv. XXXIV 17, 2. Cic. in Pis. 8. Ascon. p. 6 K.-S. CIL VI 335.[4] 50 30888. Wegen ihrer Beteiligung an politischen Umtrieben wurden diese und andere Collegia durch Senatsconsult vom J. 64 aufgelöst, durch die Lex Clodia de collegiis im J. 58 wieder zugelassen und schließlich durch Caesai wieder verboten, bis sie durch die Reform des Augustus in umgewandelter Form wieder auflebten, Cic. in Pis. 8. Ascon. a. a. O. Suet. Caes. 42. Mommsen De collegiis 74. Kornemann o. Bd. IV S. 406. W a 11 z i n g Étude sur les 60 corporations I 94.

Der Kult der Compitallaren seit Augustus. An die in der Republik entstandene Geltung der Compita mit ihrem L.-Kulte als Mittelpunkt städtischer Bezirke knüpfte Augustus bei seiner Neueinteilung der Stadt in regiones und vid an, s. Suet. Aug. 30, 31. Cass. Dio LV 8, 6ff. Hülsen Forma urbis, Nomenclator 1896, 96ff. Jordan-Hülsen Top. III 699ff. Für [811] die inet (265 zählt Plin. n. h. III 66), die Unterabteilungen der 14 regiones, wurde je ein Com-pitum als sakraler Mittelpunkt bestimmt. Aus den Bewohnern eines jeden vicus wurden jährlich 4 magistri gewählt (vgl. die inschriftlichen Nachweise bei Gatti Bull. corn. XVI 328. XXXIV 201, die Hauptmasse CIL 445–454. 30957–30962) mit dem Rechte der Toga prae-texta und zweier Lictoren bei bestimmten Gelegenheiten. Wie die Magistri der republikani-1 sehen Collegia waren es meist Freigelassene., ihre 4 ministri Sklaven. Ihre Amtsperiode begann mit dem 1. Januar oder dem 1. August (Premerste i n Österr. Mitt. XV 83).

Über die Weihung der sog. capitolinischen Basis an Hadrian im J. 133 von allen magistri vicorum s. CIL VI 975.[5] Heinen Klio XI 166, über die Zeit der augusteischen Neuordnung (etwa 13–7 v. Chr.) Wissowa Myth. Lex. II 1880. Die magistri hatten für die Instandhaltung i der compila zu sorgen, vgl. Bull. com. XV 33, dieselben zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, mit Blumen zu schmücken (Suet. Aug. 31) und die Feier und Spiele der Compitalia zu leiten.

Von größter Bedeutung für die Umgestaltung des Kultes der L. compitales war die inschrift-lich seit dem J. 7 v. Chr. (CIL VI 445)[6] bezeugte Sitte, an den Altären der Compita neben den L. den Genius des Kaisers zu verehren, vgl. Ovid. i fast. VI 135: mille lares geniumque dùcis, qui tradidit illos, urbs habet et vici numina trina colunt. Falls Horat. carm. IV 5, 34: laribus tuum miscet numen, wie Mommsen Herm. XV 109 = Ges. Schr. VII 181 will, in diesem Sinne verstanden werden muß, würde die Sitts als ein Bestandteil der augusteischen Reform des L.-Dienstes und als ein Zeugnis dafür anzusehen sein, daß mit ihr bereits im J. 14, spätestens in der ersten Hälfte des J. 13, der Abfassungszeit des horazischen Gedichtes, begonnen wurde, während ihr Abschluß ins J. 7 zu setzen ist (Cass. Dio LV 8 und die Inschriften bei Marquardt R. St.-R. III 205, 4). Heinze z. d. St. (Horaz, Oden und Epoden 6. Aufl.) lehnt diese Ansicht ab, da dieser Zug aus der den ganzen Schluß des Gedichts beherrschenden Schilderung des häuslichen Kultes herausfallen würde; er hält es für wohl möglich, daß schon vor der staatlichen Regelung das Bild des Genius Augusti im Sacel-lum der Privathäuser Platz fand, möglicherweise sei auch nur an die bereits im J. 30 vom Senat beschlossene Spende (Cass. Dio LI 19) und das Gebet gedacht. Mommsens Ansicht wird dagegen von Heinze gebilligt zu Horat. ep. II 1, 15f.: praesenti tibi maturos largimur honores iurandasque luum per numen ponimus aras. Die enge Verwandtschaft der beiden Stellen scheint für Mommsens Erklärung zu sprechen. In den L.-Kapellen wurde zwischen zwei L.-Bilder das Bild des Genius gestellt (CIL VI 445),[6] die L. in der üblichen Darstellungsweise als tanzende Jünglinge mit Schale und Trinkhorn (s. u.), der Genius in der ebenfalls typischen Haltung und Gewandung eines Opfernden. Der Altar, geweiht von den magistri des entsprechenden vicus trug die Inschrift: Laribus Augustis et Genio Cae-saris, CIL VI 445-154.30957-30962.[6] Über Stif- [812] Lares (compitales) 812 tungen von Kunstwerken zur Ausschmückung der Compita durch die Kaiser s. Gatti Bull. com. XVI 221. Wissowa Myth. Lex. II 1881. Die Inschriften lehren eine Verbreitung des Kultes der L. augusti über das ganze Reich, zahlreiche Belege für die zum Teil von dem üblichen Wortlaut abweichende Weihinschrift sowie über die teils der römischen Vierzahl entsprechende teils größere oder kleinere Anzahl der weihenden magistri 0 und die für verschiedene Stellen des Reiches bezeugten collegia Larum sammelt Wissowa Myth. Lex. II 1881 und Rei. d. R.² 173. Eine Übersicht über erhaltene L.-Kapellen s. Gardt-hausen Augustus u. seine Zeit II 2, 515. L.-Altäre: Altmann Grabaltäre 174δ.

Über die Weiterentwicklung des häuslichen L.-Kults s. S. 816.

Nicht nur die Kreuzwege, sondern auch die Wege im allgemeinen stehen unter dem Schutze !0 der L., wie der Name L. violes beweist. Sie werden beim Antritt einer Reise angerufen, s. Plaut. Merc. 865; auffallend ist, daß noch in später Zeit der L. vialis im Singular auftritt, s. Acta fratr. Arv. 122 Henzen (214 n. Chr.) und CIL III 1422[7] (238 n. Chr.). Im Plural begegnen sie CIL VI 2103.[8] II 2417.[9] 2518. 2572. 2987. Suppl. 5634. 5734. VIII 9755. L. magni et viatorii: CIL XII 4320.[10] Preller-Jordan Röm. Myth. II 106 idfntifiziert die L. viales geradezu mit den L. JO compitales (vgl. CIL XIII 6731:[11] Laribus eompe-talibus sive quadrivialibus), mit Unrecht, doch werden sie mit diesen und den L. semitales (vgl. mit diesen die semitales dei bei Verg. catal. 8, 20) zusammen genannt in der Weihinschrift CIL XI 3079,[12] ferner trägt von drei 1907 an der Via Portuensis aufgedeckten Altären je einer die Inschrift L. viales und L, semitales, s. Gatti Bull. com. XXXVI 42f., der dritte die wohl zweifellos richtig ergänzte, sonst aber nicht belegte 40 Bezeichnung L. curiales, von Gatti auf curia als Festversammlungsort (Fest der Fors Fortuna an der Via Portuensis?) zurückgeführt, vgl. dazu Tomasetti Bull. com. XXXVII 191 Die Lesung rurales ist nach dem Befund der Inschrift nicht gut möglich, unsicher ist sie auch auf der capitolinischen Basis CIL VI 975,[5] wo ein vicus Larum *ruralium in der 14. Region genannt wird.

Bei Reisen und auch bei militärischen Unter-50 nehmungen zur See empfiehlt man sich dem Schutze der L. permarini. Ihnen gelobte im J. 190 v. Chr. der Praetor L. Aemilius Regilius in der Seeschlacht gegen Antiochos bei Myone-sos einen Tempel, der im J. 179 fod dem Censor M. Aemilius Lepidus geweiht wurde, Liv. XL 52, 4. Dedikationstag ist der 22. Dezember, Macr. II 10, 10. Fast. Praen. CIL I² p. 338. Livius fügt auch die in Saturniern abgefaßte Weihinschrift auf der Tabula triumphatoria bei. s. 60B aehr en s Fragm. poet. Rom. 52, 4, vgl. Cae-sius Bassus 265 K. Diese aeds in campo Martio (Macr. a, a. O.) lag nach Jordan-Hülsen Topogr. I 3, 487 wahrscheinlich westlich vom Circus Flaminius und wurde später in bauliche Verbindung mit der 110 v. Chr. gebauten Por-ticus Minucia (ebd. 547) gebracht, vgl. Fast. Praen. a. a. O.: [Laribus perma]rinis in port[ieu Mi]nuci[a], vgl. Aust De aed. sacr. 25. Jor- [813] dan Herm. XIV 575. Gilbert Gesch, u. Topogr. I 149.

Allgemein als Beschützer im Kriege treten vereinzelt die L. militares auf (im Singular bei Mart. Cap. I 46, 48), s. CIL III 3460.[13] 3463. Acta fratr. Arv. 86 H. Die L. kostilii (Fest. epit. 102: quod ab his hostes arceri putabant) haben wahrscheinlich mit dem Kriegswesen nichts zu tun, sondern bezeichnen die L. der Grundstücke der Hostilier, vgl. die L. Volusiani CIL VI 10266Î.[14] Preller-Jordan Röm. Myth. II 114 deutet sie, entsprechend der älteren Bedeutung von hostis, als die in der Fremde behütenden L. Der L. victor CIL XI 2096[15] zeigt den L.-Begriff in völlig abgeblaßter, das göttliche Wesen im allgemeinen bezeichnender Bedeutung, wie Martis et Pacis Lar CIL XIII 8007[16] und Lar agresiis = Silvanus CIL VI 646,[17] ähnlich allgemein auch L. salutares CIL VI 459[18] und L, omnium cunctalis Mart. Cap. I 54.

Einen ebenfalls auf den ersten Blick allgemein erscheinenden, jedoch schon früh auf ein bestimmtes Gebiet spezialisierten Charakter tragen die L. praestites. Den Beinamen praestes hat auch Iuppiter in Tibur, CIL XIV 3555.[19] Hist. aug. Maxim, et Balb. 5, 3 (sacellum lovis Prae-stitis). CIL III 4037[20] (prestito lovi). IX 1498 (lovi praestabili), s. auch Mart. Cap. II 152: specialis singulis mortalibus genius admovetur, quem etiam praestitem, quod praesit gerundis omnibus, vocaverunt. Über die Bedeutung dieses Beinamens für die L. (πραιοτίτεις = προεστωτες) liegt bei Plut. qu. Rom. 51 eine wohl auf Varro zurückgehende Ausführung vor, die auch Ovid benutzt, der Fast. V 129–147 die L. praestites behandelt. Nach ihm war der 1. Mai der Dedi-kationstag eines uralten, auf die Sabiner (zu dem v. 131 überlieferten Curibus s. Haupt Op. III 356, Titus Tatius als Stifter eines L.-Altars, s. Varro de l. l. V 74) zurückgeführten und zu Ovids Zeiten längst verschwundenen Altars der L. praestites, die auf ihm als Zwillingsbrüder mit einem Hund zu ihren Füßen dargestellt waren, wie dies -auch Plut. a. a. O. berichtet, der hinzufügt, daß die L. auch ein Hundefell umge-hängt hatten. Dieser Beschreibung entspricht die Darstellung auf Denaren des L. Caesius, s. Babelon Monn. cons. I 281, Abb. auch in Myth. Lex. II 1872. Für den 1. Mai verzeichnen die Fasti Venusini CIL IX 421[21] in der Tat ein Opfer für die L. Wo dieser Altar lag, wird nicht mitgeteilt, Wissowa Ges. Abb. 274ff. nimmt mit großer Wahrscheinlichkeit an, daß die von Augustus in summa sacra via (Gegend des Titus-bogens, s. Jordan 1 2. 276) wiederhergestellte aedes Larum (Mon. Anc. 4, 7, s. a. Solin. 1, 23. Cic. nat. dêor. III 63 = Plin. n. h. II 16. Tac. ann. XII 24. Obsequ. 41) an der Stelle des alten Altars lag. Als Stiftungstag für diesen erneuerten Tempel nennt Ovid. fast. VI 791 den 27. Juni; die ara kannte er. wie aus seinen Worten hervorgeht, nicht mehr aus eigener Anschauung, son-lern nur aus Berichten; so ist es zu erklären, daß er die beiden Heiligtümer als verschieden voneinander ansieht. Dieses Staatsheiligtum war den L. praestites als den Beschützern des römischen Weichbildes geweiht, s. Ovid. v. 135: stant quogue pro nobis et praesunt moenibus urbis. [814] Ibares (umiiuarw/ υἰ**

Lar familiaris und verwandte Formen. Die Verehrung der L, im Hause wendet sich in erster Linie an den L, familiaris. In der älteren Literatur tritt dieser meist in der Einzahl auf, vgl. z. B. Cato de agr. 2, 1. 143, 2. Pompon. Com. fragm. ree. Ribbeck³ 281 (Titel einer Atellane). Plautus Aul. 2 (L. fam. als Prologue auftretend). 386; Trin. 39; Mil. glor. 1339; Merc. 834. Cicero de leg. II 55. Tibull. I 3, 34. Plin. n. h. XXXVI 204. XXVIII 27. Horat. sat. II 5, 14. 6, 66. Vergil. Aen. V 744. IX 258; Georg. III 344. Im Plural begegnet die Bezeich-10 nung u. a. bei Plautus Rud. 1206. Cic. de leg. II 42; de domo 108; pro Quinctio 85. Horat cann. III 23, 4; epod. 2, 66. Propert. III 30, 21. V 3, 53. Wissowa Myth. Lex. II 1876 und Rei. d. R.² 168, 9 erklärt diese Stellen zumeist durch die überaus häufige Vermischung der Herdgottheiten Vesta, L. und Penaten (s. auch Archiv f. 20 Religionsw. VII 56 gegen Samter Familienfeste 108), während an anderen Stellen (Varro bei Non. p. 531. Cic. de rep. V 7) kollektivisch die Gesamtheit der in den verschiedenen Häusern verehrten Einzel-L. gemeint sei, was für die Varrostelle wegen der übrigen dort gebrauchten Singularformen, z. B. compito vicinali zweifelhaft erscheint. In späterer Zeit tritt, wohl im Zusammenhang mit der Reform des Compital-L.-Dienstes durch Augustus auch der L. fami-'liaris ausnahmslos in der Pluralfonn auf, auch die hierher gehörigen Inschriften (CIL IX 2996.[22] 3424. X 8067, 12; unklar X 373 · Larib[usJ et fam[iliae] und 8068, 3. 4 L[aribus] et f[amiliae]) dürften in diesem Sinne zu ergänzen sein.

Die ursprüngliche Stätte der L.-Verehrung im Hause ist der Herd, der gegebene Versammlungsort der familia, s. Ovid. fast. VI 299. Plin. n. h. XXVIII 267. Colum. XI 1, 19. Dort befanden sich, als Statuetten oder Wandbilder (s. u.), 40 die L.-Bilder; mit der zunehmenden Ausgestaltung des Hauses wurden den L. besondere aedi-culae oder sacraria errichtet, zum Teil vom Herde und Atrium Iosgelöst und in anderen Räumen des Hauses untergebracht. Auch setzte man die L.-Bilder beim Mahl auf den Eßtisch, s. Trimal-chio bei Petron. 60 und Friedländer z. d. St., oder stellte wohl auch einen Tisch vor die L.-Kapelle, Val. Max. IV 4, 3. Plut. quaest. conv. VII 4, I. Den L. zu Ehren wird der Herd mit 50 Kränzen geschmückt, bei Plaut. Aul. 23f. von der eifrigen Haustochter täglich, im ländlichen Haushalt aber mindestens an allen Kalenden (Prop. V 3, 53. Tibull. I 3, 34), Nonen und Iden und an den Festtagen (auch an den Compitalia, s. Cato de agr. 5, 3): die L.-Bilder erhalten bei dieser Gelegenheit ihre Opfergaben (Cato de agr. 143, 2), und zwar war dies die einzige gottesdienstliche Funktion, zu welcher der aus dem Sklavenstande stammende Verwalter und seine Frau, vilicus und vilica, berechtigt waren (Cato a. a. O.). Als Opfergaben werden genannt: Kränze, s. Plin. n. h. XXI 11; nach Paul. ep. p. 69, 5 M. verwandte man dazu gern solche von größerem Format, nach Art der donaticae coronae, worauf A v e 1 -lino Bull. Nap. 1844, 2 den großen Stuckkranz in der Cosa del doppio larario in Pompeii bezieht. Aus Kornähren ist der Kranz in der Schilderung des einfachen L.-Kultes der ältesten Zeit bei [815] Tibull. I 10. 15, aus Blumen in einer ähnlichen Schilderung bei Tibull II 1, 57, vgl. Plaut. Aul. 385. Iuvenal. 12, 90 u. ö. Unblutige Opfer; Spelt Iuvenal. 9, 138, Weintrauben Tibull. I 10, 21, Wein Plaut. Aul. 24 Honigwaben und Kuchen Tibull. 1 10, 22, Früchte, wie sie die Jahreszeit bringt, Horat. carm. III 23, 4, oder Erstlingsgaben (pnmitiae) Porphyrio z. d. St., Weihrauch Horat. a. a. 0, Tibull. I 3, 34. Iuven. 9, 137, vgl. 12, 90. Plaut. Aul. 385. 24. Auf Polieren der L.-Bilder mit Wachs scheint Horat. epod. 2, 66 renidentes Ians zu deuten, vgl. Iuven. 12, 88. Seltener sind Tieropfer: Ferkel Plaut. Rud. 1208. Tibull. I 10, 26. Horat. carm. III 23, 4, sat. II 165, Lamm Plaut. Rud. 1208. Zu diesen regelmäßig dargebrachten Opfern kommen bei besonderen Anlässen außerordentliche Weihgaben: Die Knaben weihten bei der Anlegung der Toga libéra den Herd-L ihre bullae, s. Ps.-Acro Horat. sat. I 5, 65. Pers. 5, 31, vgl. Petron. 60, 8, die Mädchen ihre Puppen, Ps. Aero a. a. O. (zu der Streitfrage, ob diese Weihungen ursprünglich den Cornpital-L. gegolten habe, s. o. S. 809). Nach Varro bei Non. 531, 8f. brachte die römische Braut drei As in das Haus ihres Mannes mit, von denen sie einen, den sie in der Hand hielt, dem Mann übergab; den andern, den sie in pede, d. h. doch wohl auf dem Fußrücken, trug, legte sie auf dem Herde vor dem L. familiaris nieder, den dritten ließ sie an dem zunächst gelegenen Compitum durch Anklopfen oder Hinwerfen erklingen, vgl. zu diesem Brauch Samter Familienf. 19; auch hier legt Wis-sowa Rei. d. R.² 168 besonderen Nachdruck auf die Erwähnung des Compitums Zur Reinigung der familia nach einem Todesfall scheint nach Cic. de leg. II 55 ein Opfer von zwei Hammeln dem L. familiaris gebracht worden zu sein, vgl. das gleiche Opfer als Piacularzeremonie bei den Fratres Arvales, Henze n Acta fratr. Arv. 145 (o. S. 807). Ein beim Essen aus der Hand gefallener Brocken wurde auf den Tisch zurückgelegt und dann vor dem L. am Herde verbrannt, der Vorfall galt als übles Vorzeichen, die Verbrennung als piatio, Plia. XXVIII 27. Weitgehende Folgerungen für die Herkunft des L.-Dienstes zieht aus diesem Brauch Samter Familienf. HOff. und Arch. f. Relw. X 373 (s. u. S. 822). Hahnenkämme wurden den L. gelobt, um Krankheiten und anderes Unglück abzuwehren, s Iuven. 13, 233; vielleicht liegt hier ein späterer orientalischer Aberglaube vor, s, Levy Ztschr d. Ver. f. Volkskde. III 31. Schefte-1 o w 11 z Stellvertr. Huhnopfer RW XIV 3, 54. Ähnlich, wie bei den Compita unbrauchbar gewordene Joche aufgestellt wurden, weihte der ausgediente Soldat seine Waffen dem Herd-L, s Ovid. trist. IV 8, 21. Prop. III 30, 21, der frei gelassene Sklave seine Ketten. Horat sat. I 5. 65. den L. und der Venus hatte nach Petron 29, 8 Trimalchio seinen Bart in einer goldenen Büchse geweiht. Für die verschiedenen besonderen Anlässe im Familienleben bei denen man sich dem L. familiaris mit Gebet und Opfer naht, finden sich Beispiele bei Plautus, so bei der Hochzeit der Haustochter, Aul. 384f., bei der Heimkehr des verschollenen Sohnes. Rud. 1206B, beim Einzug in ein neues Haus, Trin, 39, bei der Abreise, [816] Merc. 834; Mil. glor. 1339, vgl. auch CIL IX 725.[23]

Die Bedeutung des L. familiaris als Beschützer der gesamten Familia, wie sie aus seinem Namen hervorgeht, spricht sich auch aus in der Bolle, die dem vihcus und seiner Frau in seinem Kulte zufällt (s. o. S. 814), ferner darin, daß unter dem Vorsitz des vilicus das ländliche Hausgesinde am Herde angesichts des L. seine 10 Mahlzeiten einnimmt, von denen dem L. jedesmal ein Teil zukommt, s. Colum. XI1,19. Horat. epod. 2, 65; sat. II 5, 12. 6, 64. Ovid. fast. VI 305. II 634. Wissowa Bel. d. R.² 162, 1 weist allerdings das Speiseopfer den Penaten zu, mit denen die L., wie so oft, verwechselt seien. Der familiai Lar pater (Plaut. Merc. 834) wird völlig zum Exponenten des ganzen Hauswesens, dessen Mehrer und Schützer er ist (Ovid. fast. I 139. Plaut. Aul. 6. Iuven. 13, 233. Tibull. I 10, 15f.), 20 so daß man sich zum Verkauf der L.-Bilder nur unter schwerem Zwange entschließt, s. Tibull. II 4, 53, und ihren gewaltsamen Verlust schwer beklagt, Iuven. 8, 110. Tertull. apol. 13; adv. nat. I 10, und sie zum Zeichen verzweifeltster Trauer auf die Straße wirft, Suet. Calig. 5.

Strittig ist die Frage, ob bei einem Umzug der L. der alten Behausung in die neue mitwandert. Wissowa Myth. Lex. II 1878 deutete Ovid. fast. 802 und Tibull. II 5, 42 in bejahen-30 dem Sinne, ebenso Samter Familienf. 108, der auch auf die Mitnahme der L. aus Troia durch Aeneas (Verg. Aen. IX 256) verweist. Wissowa, entsprechend seiner Auffassung von der Herkunft des L.-Kultes aus dem Dienst an den Compita, trat später (Arch. f. Relw. VII 56) für die Unverrückbarkeit des L. familiaris ein und j erklärte die obigen Stellen durch Verwechslung ( mit den Penaten, wie denn auch in der besten Überlieferung die von Aeneas mitgebrachtenHerdgottheiten nicht die L., sondern die Penaten seien. Samter Arch. f. Relw. X 371 gibt diese Möglichkeit zu, glaubt aber, daß bei Plaut. Trin. 39ff., wo dem L. (Sing.) nach dem Einzug in das neue Haus geopfert wird, von solcher Verwechs- । Iung keine Rede sein könne und daß hier offenbar der alte L. mit in das neue Haus übernom- | men sei: ein strikter Beweis dürfte jedoch auch | durch diese Stelle nicht erbracht sein, da Vers 39 |

L. noster wohl als der mit der neuen Behausung ymiterworbene L. gedacht werden kann.

Wegen seiner zentralen Bedeutung für das Hauswesen wird Lar, später Lares, bereits seit dem letzten Jahrhundert der Republik von Dichtern und Prosaikern in immer zunehmendem Maße metonymisch für Haus gebraucht, eine Übertragung, die so abgeblaßt ist, daß sogar der Bau von Bienen und Vögeln (Verg. Georg. IV 42. Val. Flaec. Argon. IV 45) mit L. bezeichnet wird. Zahlreiche Beispiele für diese Verwendung 60 sammelte Wissowa Myth. Lex. II 1878. Zweifelhaft ist es, ob bereits bei Plaut Merc. 836 dieser metonymische Gebrauch vorliegt, wie ·

Samter Arch f. Relw. X 372, 2 behauptet, um seine Annahme von der Wanderfähigkeit des Haus L. zu stützen

Die Formen der Verehrung des L. familiaris in der Kaiserzeit sind aufs stärkste beeinflußt durch den gleichzeitigen, [817] durch Augustus umgestalteten Kult der L. compilâtes (s. o. S. 811). Wie in den Compita, so werden nunmehr auch im Hause ausnahmslos zwei L. verehrt; wie dort der Genius des Kaisers, so tritt hier der Genius des Hausherrn zwischen beide. Die Inschriften zu den hierher gehörigen Darstellungen lauten entweder einfach Genio et Laribus (CIL II 1980-[24] X 1235),[25] oder sie setzen zu Genio den Namen des Herrn (II 4082. X 861); bei Frauen tritt an die Stelle des Genius die 1 Iuno (CIL XI 1324).[26] Auch bei Petron. c. 60 scheint, ins Komische gewendet, dies Verhältnis vorzuliegen, s. Friedländer z. d. St. Dort werden die L.-Figuren während des Essens auf den Tisch gestellt. In Pompeii finden sich Darstellungen der Haus-L. und des Genius mehrfach in Wirtschaftsräumen (Helbig Wandgem. nr. 35δ. Sogliani Pitture murali nr. 120.), Wand-schreine mit den heiligen Bildern oder Hauskapellen fanden sich wohl in den meisten besse- ren Privathäusern auf oder angrenzend dem Flur, Atrium, Peristyl oder anderen Räumen, besonders auch dem Schlafzimmer, Petron. 29. Iuven. 8. 111. Hieron. in Esai. 57, III 418 Bened. Suet. Domit. 17; Aug. 7. Jordan Annali 1862, 330). Außer den Statuetten der L. und des Genius enthielten diese vielfach Bilder der Penaten und anderer Gottheiten, ferner auch Porträtstatuetten von Kaisern, Gönnern, Freunden, Lehrern, Philosophen usw.; s. Suet. Aug. 7; Vitell. 2. Hist. ί Aug. M. Ant. 3, 5. Von Alexander Severus wird ebd. Sever. 29 berichtet, daß er in zwei Lararien außer einer Auswahl seiner Vorgänger auch die Bilder des Apollonios von Tyana, Christus, Abraham, Orpheus, Alexander, zahlreicher Sagenhelden, wie Achill, und hervorragender Schriftsteller, wie Cicero und Vergil, gehabt habe. Wie man sieht, tritt die ursprüngliche Bedeutung dieser Hauskapellen gänzlich zurück, das Lara-rium (diese Bezeichnung tritt erst bei den Script.. hist. aug. auf) enthält, von den Porträts verehrter Menschen abgesehen, eine ganze, je nach religiöser Stimmung und künstlerischem Interesse zusammengestellte Auswahl von Gottheiten, wie es erhaltene Stücke zeigen, s. z. B. Myth. Lex. II 1883 Abb. 2 und Coll. Leclerq III 233, Taf. 52 nr. 328. Daß das Lararium gleichwohl nicht eine bloße Bildergalerie darstellte, sondern, wie in alten Zeiten, der Herd, vielfach noch den Mittelpunkt häuslichen Gottesdienstes bedeutete, zeigt u. a. die Notiz, daß Alexander Severus vor dem einen der zwei genannten Lararien seine Morgenandacht zu verrichten pflegte, ferner lehren es die Ausfälle christlicher Schriftsteller gegen diese letzte Position altrömischer Frömmigkeit, s. Tertull. ad nat. I 10; apol- 13. Arnob. II 67. Lactant. inst. II 14, 12. Prudent. c. Symm. I 200. Hieron. in Esai. 57. Auch jetzt noch war das Hausgesinde an dem Kult besonders interessiert, s. CIL II 1980-[24] 4082. III 1950. Suppl. 8673. V 7739. IX 3908. 4053; besonderen Sklaven war Assistenz beim Opfer (Suet. Domit. 17) und Obhut der Hauskapelle übertragen (CIL VIII Suppl. 12918).[27]

Auf häuslichen L.-Kult weist die Bezeichnung L. casanici in der Inschrift von Larinum CIL IX 725[23] (vgl. CIL IX 2100[28] Sihanus casaniers) und L, domestici CIL III 4160,[29] vgl. Hieron. in Esai. [818] .bares) iayißenj

57, III 418 Bened. und CIL III 3491[30] [Silvajno domestico et Lar[ibus]. Strittig ist die Bedeutung der L. grundules oder grundulii, für die nach Cassius Hemina bei Dion. 1 384 K. die lavinischen Hirten zur Zeit des Romulus und Remus ein Heiligtum errichteten zur Erinnerung an den wunderbaren Wurf von 30 Ferkeln (grun-nire = grunzen), vgl. Non. p. 114. Arnob. 1 28. G. J. Voss i u s nahm Zusammenhang mit sug-0 grunda = Wetterdach (anders Walde Et. Wb.a 354 = Dachstuhl, Grundpfähle) an und verband damit die Angabe des Folgen tius serm. ant. p. 113, 19 H-, daß die Leichen von Kindern unter 40 Tagen unter der Dachtraufe verscharrt wurden (vgl. Boni Not. scav. 1903, 165). An und für sich ist die Angabe des Fulgentius durchaus glaublich. Noch im 19. Jhdt. wurden in Felben bei Frauenfeld und im Gebiet von Bern ungetauft verstorbene Kinder unter der 10 Dachtraufe der Kirche oder des Hauses begraben, s. K e 11 e r - R i s Schweizer Arch. f. Volkskde. XXIII 184. Hopf ebd. XXI 50. Nach deutschem Aberglauben des 17. Jhdts. kann man die Irrlichter (= Seelen ungetaufter Kinder) erlösen, wenn man die Kinderleiche unter der Dachtraufe der Kirche begräbt, s. Rochholz Naturmythen 178, ähnlichen Aberglauben berichtet von der englisch-schottischen Grenze Henderson bei Liebrecht Zur Volkskunde 351. Bei den viel-30 fachen Ähnlichkeiten, die zwischen dem L. fami-Uaris und dem Hausgeist oder Kobold der Germanen und anderer Völker bestehen (Feilberg Ztschr. d. Ver. f. Volkskunde. VIII 277. Nissens Historie 15), liegt es jedoch näher, die Bezeichnung grundules auf das Haus als Sitz des L. fantiliaris zu beziehen. Die Dachtraufe bildet die äußerste Grenzlinie des Hauses (Grimm D. Wb. II 670), die der Hausgeist nicht überschreitet, vgl. Wuttke Dt. Volksabergl.³ § 47; über die 0 weitgehende Bedeutung der Dachtraufe im Volksglauben s. ebd. § 107. 285. 453. 492. 494. 507. 516. 559. 576. 677. Sartori Sitte und Brauch I 30, Ztschr. d. Ver. f. Volkskde. XXV 228. 8 a m t e r Geburt, Hochz. u. Tod 56. Deutlich läßt sich erkennen, daß bei vielen Völkern Europas und auch Asiens (z. B. den Bataks, s. Camp-bell Indian Antiquary XXVII 111) die Dachtraufe geradezu als ein bevorzugter Aufenthaltsort der Haus- oder anderer Geister aufgefaßt 50 und respektiert wird. So ist es nicht unmöglich, daß die L. grunduies als ,die unter der Traufe Wohnenden* zu deuten sind (vgl. die L. als tec-terum custodes bei Nigidius Figulus, Aniob. III 41), wodurch eine nahe Verwandtschaft mit dem L familiaris und den L. domestici easanici hergestellt wäre; vgl. Boehm Ztschr. d. Ver. f. Volkskde. XXXII 147.

Mythen. In Mythen tritt der L. nur vereinzelt auf. In der Erzählung von der wunderbaren 60 Zeugung des Servius Tullius (Dion. Hal. IV 2. Plut. de fort. Rom. 10. Ovid. fast. VI 627ff. Plin. n. h. XXXVI 204) wird bald der Herd-L. bald Vulcanus als Vater genannt. Die entsprechende Erzählung von der Erzeugung des Romulus, die Plut. Rom. 2 aus der italischen Geschichte des Promathion beibringt, weiß nichts von solcher Individualisierung, der Herd oder das Herdfeuer selbst, aus dem der Phallus her- [819] auswächst, ist liier die zeugende Kraft, etwa wie bei der Zeugung des Caeculus von Praeneste, Serv. Aen. VII 678, wo an die Stelle des Zeugungsgliedes der zeugende Funken getreten ist. Die Fassung der Geschichte von Servius Tullius bei Ovid und Plinius läßt deutlich einen an das Ritual des Mutunus Tutunus erinnernden Vorgang erkennen, dessen Roheit bei Dionys und Plutarch etwas verschleiert erscheint. Die Altertümlichkeit der Sage, das erkennbare Streben nach einem Kompromiß mit etwas fortgeschritteneren Vorstellungen läßt es wenig glaublich erscheinen, das Ganze als eine Erfindung nach griechischem Muster zu erklären, wie Wissowa Myth. Lex. II 1887. Seine dort gemachten Einwände, daß in der Sage der Phallos eine dem italischen Vorstellungskreise fremde Rolle spiele, wird, wie er selbst Rei. d. R.² 169, 6 andeutet, durch den Brauch des Mutunus erschüttert, s. auch Otto Arch. f. lat. Lex. XV 118. Da Vulcanus wohl ursprünglich nichts mit dem Herdfeuer zu tun hat (s. Wissowa Rei. d. R.² 231), wird in jener Sage die Einsetzung des L familiaris die ältere Version darstellen. Für sein Wesen ergibt sich auch hieraus eine frühe und feste Verbindung mit dem Herde. Viel weiter geht in seinen Folgerungen Schwegler R. G. I 174ff., ohne jedoch selbst eine definitive Lösung zu finden.

Die Sage, daß Mercurius mit der ihm zur Abführung in die Unterwelt anvertrauten Lara (Lala) die L. gezeugt habe (Ovid. fast. II 5993.), erweist sich eben durch die Einführung des griechischen Psychopompos als jüngeres, wertloses Erzeugnis, s. auch Wissowa Ges. Abh. 140.

Antike Vorstellungen vom Wesen der L. Die antiken Vorstellungen vom Wesen der L. knüpfen zum Teil lediglich an die äußeren Merkmale des Kultes und an die sich daraus für die populäre Auffassung ergebenden Tatsachen an. Wenn Arnob. III 41 von den L. sagt arbitratur vulgus vicorum atque itinerum deos esse, so ist sein Zusatz ex eo quod Graecia vicos cognominarint λαύρας natürlich antiquarische Gelehrsamkeit. Andrerseits folgt offenbar Nigidius Figulus an derselben Stelle der volkstümlichen Meinung, wenn er in ihnen lectorum domuumque custodes sieht. Dem Streben der Antiquare nach griechischen Analogien entspringt ferner die Hypothese des Nigidius. die L. seien mit den Kureten, den Korybanten oder den idäischen Daktylen identisch, vgl. Diomedes G. L. I 478 K. Hygin. fab. 139, 17, 11 Schm. = Schol. Stat. Theb. III 785. Hesych. s. Λάοεις, über deren nähere Begründung sich nur Vermutungen auf stellen lassen. Wichtiger ist die Gleichsetzung mit den δαίμονες, Cic. Tim. 38, vgl. Corp. gloss. lat. II 265, 62. II 121, 17: Larunda δαιμόνων μήτηρ, die vielleicht beeinflußt ist durch die animistische, besonders von Varro vertretene L.-Theorie (über δαίμονες = inanes, s. o. Bd. IV S. 2011), die sicherlich der griechischen Gleichsetzung ἤρως = lar zugrunde liegt, die für die Kaiserzeit durch das Monumen-tum Ancyranum (lat. IV 7 und VI 33 = gr. X 11 und XIII 23) gewissermaßen als offiziell belegt und bei Dichtern und Prosaikern allgemein üblich ist. Der L. familiaris wird von Dion. Hal. [820] Lares (antike Vorstellungen) »20

IV 2, 3 mit ὁ κατ’ οἰκίαν ἤρως, von Plut. de fort. Rom. 10, 323 B mit ἤρως οἰκονρός wiedergegeben, vgl. Corp. gloss. lat. II 121, 14. III 290, 56: Lares familiäres ἤρωες κατοικίδιοι, (auch θεοὶ κατοικίδιοι III 167, 56, was auch für L. im allgemeinen eingesetzt wird, s. II 327, 36. 346, 19. 507, 40, δαίμονες ἤτοι θεοὶ κατοικίδιοι II 265, 62; es liegt hier wohl eine der vielen Verwechslungen mit den Penaten vor, die Mon. lOAnc, gr. X 12 als θεοὶ κατοικίδιοι bezeichnet werden, vgl. Corp. gloss. lat. II 145, 13). Für L. compilâtes setzt Dion. Hal. III 70 einfach ἤρωες, IV 14 ἤρωες προνώπιοι, die compila heißen bei Prudent. adv. Symm. I 190 sepulcra heroum, womit ganz deutlich auf Entstehung aus Totenkult und Seelenglauben angespielt wird. Die heroes, gui Augusti nomen gerunt CIL X 3757[31] (vgl. Mommsen z. d. St.), sind die L. augusti. In der Tat zeigen Heroen und L. in 20 manchen Äußerungen ihres Wirkens ähnliche

Züge, so die Gebundenheit an bestimmte Örtlichkeiten, ihr Interesse am Hause und seinen Bewohnern; mit Recht sieht daher Leo Herm. XL 127 in dem sorgsamen L. familiaris des Prologs der Aulularia des Plautus nichts anderes als den Ἤρως des menandrischen Vorbilds: über die Sitte der Weihung von herabgefallenen Brocken, die füi Griechenland u. a. durch die Ἤρωες des Aristophanes, für Rom durch Plinius bezeugt ist, 30 s. S. 815 und 822. Vielleicht waren es zunächst solche mehr vereinzelten gemeinsamen Züge, verbunden mit der Unsicherheit, welche griechische Parallele für diese in ihren Wesenszügen früh verwischten Angehörigen der plebs superum (Ovid. Ib. 81) passe, die zur Gleichsetzung von L. und Heroen führten. War diese erst einmal anerkannt, so lag es für die römischen Antiquare nahe, von den Heroen, deren Zusammenhang mit der Welt der Verstorbenen ziemlich klar lag, 40 ausgehend, auch die L. als Totengeister zu deuten, wie dies vor allem Varro getan hat. Arnob. III 41: Varro simililer haesilans nunc esse illos (sc. Lares) Manes et ideo Maniam malrem esse cogno-minatum Larum, nunc aerios rursus deos et heroas pronuntiat appellari, nunc antiquorum sententias seguens Larvas esse dicit Lares, quasi quosdam genios et functorum animas; klarer bei Augustin. de civ. dei VII 6: inter Iunae vero gyrum el nimborum ac ventorum cacumina aefias esse animas, sed eas animo, non oculis videri et vocari heroas et lares et genios. Ob Varro die Heroen, L. und Genien geradezu identifiziert hat, geht aus dieser Stelle nicht deutlich hervor, wohl aber, daß er als Grundlage für seine verschiedenen Deutungen die Seelennatur der L. annahm, s. auch Fest. epit. 121 M. Identifikation von L. und Genien liegt auch bei Gra-nius Flaccus, Censorin. de die nat. 3, 3 vor. Als Seelen der Abgeschiedenen zählte man sie zu 60 den Manes (Serv. Aen. III 302), zu denen nach späterer Auffassung bekanntlich häufig auch der Genius gerechnet wurde, oder zu den di in-feri (Fest. epit. 239). Mania, der Xame der L.-Mutter, schien Varro ein sicheres Anzeichen für die Gleichheit der L. und Manen zu sein (Varro de 1. 1, IX 61; bei Arnob. III 4L Macr. I 7, 34. Fest. 129. Mart. Cap. II 164). Während Varro noch verschiedene Möglichkeiten einer Deutung [821] des Wesens der L. zugelassen zu haben scheint, vielleicht gerade wegen der zu seiner Zeit schon häufigen Vermischung mit anderen, ähnlichen Gottheiten, preßte man später Manen, Genien, L., Larven und Lemuren in ein willkürliches Schema, s. Apul. de deo Socr. 15 (= Serv. Aen. III 63. Augustin. de civ. dei IX 11). Mart. Cap. II 162, wonach Lemures die Seelen der Gestorbenen gegenüber den Genien bezeichnen. Die Lemuren zerfallen in böse (Larvae), gute (L.) und 1 neutrale Geister (Manes). An gewisse Nachrichten über die Lage griechischer Heroengräber innerhalb von menschlichen Behausungen erinnert es, wenn Serv. Aen. V 64. VI 152 die Verehrung der L. von einer urzeitlichen Bestattung der Toten im Hause hergeleitet wird, wie sie von der prähistorischen Forschung als zweifellos erwiesen ist, s. Boehm Ztschr. d. Ver. f. Volkskde. XXXII 148.

Wesen und Entstehung des L.- 2 Kultes. Was das Wesen der L. anlangt, so ergeben sich aus den mitgeteilten Einzelheiten folgende feststehende Merkmale:

1. Die Spezialisierung des L.-Begriffs geschieht in den meisten Fällen durch Bindung an bestimmte Örtlichkeiten. Am deutlichsten zeigt sich dies in Namen wie compilâtes, semitales, permarini, viales, quadrivii, domestici, casanici, vielleicht auch grundules. Beim L. familiaris geht diese Bindung aus dem Namen nicht so- ί gleich hervor, steht aber durch die vorwaltende Bedeutung des Herdes in seinem Kult außer Zweifel, während andrerseits der Kult der Com-pital-L. die engsten Beziehungen auf die Feldflur aufweist. Durch diese Lokalisierung auf Herd, Haus, Dach, Feld, Wege, vor allem Kreuzwege, und Meer kennzeichnet sich die Verschiedenheit des L. vom Genius, der an die Person gebunden ist. Aus diesen zahlreichen spezialisierenden Beinamen ergibt sich

2. daß das Wesen der L. an und für sich das von Schutzgottheiten allgemeinen Charakters ist, während bei den Penaten bereits durch ihren Namen die Beschränkung auf eine einzige, bestimmte Örtlichkeit ausgesprochen ist. Den allgemeinen Schutzgottcharakter bringt auch die Einleitungsformel des Arvalliedes zum Ausdruck, wo die L. ohne jeden Beinamen angerufen werden; ähnlich steht es mit dem Beinamen praestites, den die L. im Staatskult tragen. Da der Schutz des Hauses eine besonders stark betonte Eigenart der L. ist, ist ihre enge Verbindnug, ja ihre häufige Verwechslung und Gleichsetzung mit den Penaten verständlich, vgl. Serv. Aen. II 514: penales sunt omnes dei, qui domi coluniur.

Diese allgemeinen Feststellungen über das Wesen der L. in historischer Zeit ergeben sich leicht aus dem vorliegenden Tatsachenmaterial. Die Frage nach der Entstehung des L. - Kultes, die, wie oben angeführt, bereits im Altertum erörtert und verschieden beantwortet wurde, hängt damit insofern zusammen, als man das eine oder andere der Schutzgebiete der L. in den Vordergrund gestellt und als das ursprüngliche, ihrer eigentlichen Natur am meisten entsprechende hinzustellen versucht hat. Alle wichtigeren Argumente, die der Lösung dieses Problems dienen [822] Lares (unrstenung aes àuiwsj ozz können, kommen zur Sprache in der umfangreichen und langjährigen Kontroverse zwischen Wissowa und Samter über die Entstehung des L.-Kultes. Es empfiehlt sich daher mit Übergehung älterer Theorien (0. Müller, Reifferscheid, Jordan u. a.) eine kurze Darstellung der Hauptpunkte dieses Streites zu geben, dessen Etappen durch folgende Behandlungen gegeben sind: 1. W issowa Myth. Lex. II 018895.; 2. Sam ter Anhang zu Familienf. der Gr. u. Röm. 1055.; 3. Wissowa Arch. f. Relw. VII 423.; 4. Samtei ebd. X 3683.; 5. Wis-sowa Rei. d. R.² 174f.

An der zuerst genannten Stelle (1) lehnt Wissowa die antiken und modernen animistischen Theorien, die in den L. die im Hause weiter wirkenden Vorfahren sehen, ab, da sie wesentliche Züge des L.-Kultes unerklärt ließen (Anrufung im Arvallied, bei der Devotion, Ver-iOehrung der L. permarini und militares, Hervortreten des Gesindes im Kult). In den Kreis der Herdgötter (Vesta, Penaten, Genius), die ihrem Wesen nach von den L. streng zu trennen seien, seien die L. erst verhältnismäßig spät eingetreten. Die Wurzeln ihrer Verehrung lägen außerhalb des Hauses. Die L., welche die religiöse Vorstellung immer mit bestimmten Örtlichkeiten verbindet, sind zunächst Götter der Feldmark, des Staates oder Gaues wie des Einzel-10 besitzers. Erst bei überwiegend städtischer Ansiedelung ziehen sie auch in die einzelnen Häuser ein. Während also Wi s s o w a die ursprüngliche Bedeutung der L. am deutlichsten in den L. compilâtes ausgedrückt findet, läßt Sam ter (2) len L.-Kult aus der Verehrung des am Herde verehrten L. familiaris hervorgehen, dessen engen Zusammenhang mit dem Seelenkult er aus folgenden Kulttatsachen herleitet: a) Die o. S. 815 angeführte Sitte, einen aus der Hand gefallenen 40 Bissen dem L. zu weihen, hat Analogien in griechischen und zahlreichen neueren Volksbräuchen, in denen jedesmal das Herabgefallene als Eigentum dei Totenseelen (ἤρωες, ,arme Seelen¹) bezeichnet wird. Die Annahme, daß nach dieser Analogie auch in Rom die Geister, denen der auf den Boden fallende Bissen gehört, ursprünglich mit den Seelen identisch sind, d. h. daß der L. als der Ahne der Familie (gr. ἤρως) aufzufassen ist, findet ihre Stütze darin, daß sich alle For-50 men des alten L.-Kultes aus einem ursprünglichen Ahnenkult erklären lassen. Vor allem gelte dies für die Sitte der Puppenaufhängung bei den Compitalia (s. o.), einer deutlichen Ablösung ursprünglicher Menschenopfer. Auch die nächtliche Darbringung lasse auf chthonische Grundlage schließen (s. Lemuria); daß sich bei Tage auch heitere Elemente zu den Festbräuchen gesellten, sei durchaus nicht ohne Beispiel. Zwischen den L. und der Göttin Larenta (s. d.) be-60 stehe zweifellos ein Zusammenhang, da die Messung Lärentia und Lärentalia bei Ovid. fast. III 55. 57 durch Verszwang und Lärunda bei Auson. XXVII 7, 9 durch Unkenntnis in prosodischen Dingen zu erklären sei. Da aber das Fest der Larentalia zweifellos ein Totenfest sei, so könne man daraus einen Schluß auf gleichartigen Charakter des L.-Dienstes ziehen. Die Anrufung beim Arvalliede widerspreche nicht dem chthonischen [823] öZ3 Lares (Entstehung des Kultes)

Charakter, da nach verbreiteter römischer Anschauung (s. Familienfeste 13f.) die Seelen für das Gedeihen der Felder sorgen, die bei der Devotion gelte offenbar nicht den L. milüares, von deren Verehrung erst die Arvalakten des J. 213 n. Chr. berichteten; als chthonische Wesen seien dagegen die L. in dieser Situation besonders angebracht. Das Hervortreten des Gesindes im L.-Kult sei durchaus begreiflich, da die Sklaven zu jedem häuslichen Kult eher Zutritt gehabt haben dürften, als zum öffentlichen. Auch die Verehrung der L. compitales lasse sich aus dem Seelenkult herleiten. Der Kreuzweg spiele als Sammel- und Verehrungspunkt der Totenseelen im Glauben zahlreicher Völker, auch der Griechen (s. Hekate), eine bekannte Rolle. Auch für die Römer dürfte diese Anschauung gegolten haben: sie verehrten die Seelen der Ahnen außer am Grabe und im Hause auch am Kreuzweg. Allmählich verflüchtigte sich, wie im Totenkult allgemein, die Urbedeutung der L., sie seien zu Schutzgöttern allgemeiner Art geworden; ganz vergessen aber werde ihr ursprünglicher Charakter nie, wie die Erklärungen der Antiquare beweisen, deren Angaben durch eine genaue Prüfung der Riten bestätigt werden.

Diese Darlegungen veranlaßten Wissowa (3), seine Ansicht über die Entstehung des L.-Kultes zu präzisieren und näher zu begründen. Er wirft Samter eine Verwischung der bei den Römern genau gezogenen Kultgrenzen vor. In ihrem wohlorganisierten Seelen- und Ahnenkult sei für die L. als Ahnenseelen kein Platz. Träger dieses Kultes seien vielmehr die di parentes, von denen die di inanes nicht wesentlich, sondern nur relativ verschieden seien. Der Herd, statt des Grabes, als Verehrungsstätte ' für die Totenseelen käme für Rom nicht in Frage, wenn man nicht der als ,greulichen Schwindel· zu bezeichnenden Behauptung des Servius von einer ursprünglichen Bestattung im Hause Glauben schenken wolle. Der Herd sei Statte der Vesta und der Penaten, diesen gelte ursprünglich die von jeder Mahlzeit in der patella dargebrachte Spende. Auch in der Plipiusnotiz über die Weihe der herabgefallenen Brocken sei unter ad Larem = ad deos penates oder = ad focum zu verstehen, da zur Zeit des Plinius der ganze Kreis der Herdgottheiten ohne Unterschied bald als L. bald als Penaten bezeichne’ würde. Sam ter* volkskundliche Parallelen zu dem Brauch seien interessant, bewiesen aber nichts. Die L. gehör ten ursprünglich nicht ins Innere des Hauses, sondern ins Freie, eine Erklärung ihrer Entstehung müsse von den Compital-L. ausgehen, den Beschützern des ländlichen Grundstücks, die deswegen weder zu Erd- oder chthonischen noch zu agrarischen Gottheiten gestempelt werden dürften, sie seien nicht Beförderer des Wachstums aer Saaten, sondern nur göttliche Flurhüter, und zwar habe jedes Grundstück einen L., jedes Compitum soviel L., wie Grundstücke an ihm zusammenstoßen. Entsprechend seien die L. praestites, deren Zweizahl schwer zu erklären sei, die Schützer der römischen Feldmark. Alle Zeugnisse des alten L.-Kultes wiesen auf die Flur-L, die Anrufung im Arvallicde. im Lustrum missum der Arvalbrüder, die von Tertullian berichtete [824] Lares (Entstehung des Kultes) 824 gemeinsame Verehrung mit Consus. Bei der Devotion würden in der Tat nicht die L. militares angerufen, aber auch nicht die Haus-L., sondern wieder die Flur-L. Das eigentliche Devotions-gelübde gelte allein Tellus und den Manen, die anderen Gottheiten würden nur als Zeugen angerufen. Zweifellos den L. des Feldes gelten die Compitalia, das einzige L.-Fest, das die alte Festordnung kenne, ein Wandolfest, wie andere länd-10 liehe Feste, von heiterem Charakter mit starker Beteiligung des Gesindes, wie sie bei einer ländlichen Feier verständlich sei, während der Gedanke, daß Sklaven ein Opfer an die Ahnen des Hauses darbringen, ganz ungeheuerlich sei. Unzulässig sei die Verbindung der L. mit Larenta, da Ovid die Schwierigkeit der Prosodie durch Umschreibung leicht hätte umgehen können und eine falsche Prosodie bei Ausonius nur anzunehmen sei, wenn die richtige bezeugt wäre. Bei 20 der Puppenaufhängung handle es sich nicht um abgelöste Menschenopfer, die die römische Religion überhaupt nicht kenne, sondern um eine Weihung der Spielpuppen wie anderen Spielzeuge und kindlicher Kleidungsstücke (über die Begründung dieser Deutung durch das Varrofragment s. o. S. 809). Auch die Nachtzeit der Darbringung spreche nicht für chthonischen Charakter, sondern erkläre sich einfach aus dem Wunsche, daß die Compita in der Frühe mit 30 ihren Weihegaben geschmückt dastehen sollten. Ein Opfer bedeute die Aufhängung überhaupt nicht, dies bestehe bei den Compitalia vielmehr aus Kuchen und Ferkeln. Wissowa kommt zu dem Endergebnis, daß die Anfänge des L.-Dienstes sicher nicht im Hause, sondern am Com-pitum lagen. Mit dem Übergang in städtische Verhältnisse zog sich der L des Grundstücks ins Haus und ging dort mit Vesta und Penaten eine so enge Verbindung ein, daß diese Gruppe von 40 Herdgottheiten häufig mit dem Kollektivnamen L. bezeichnet und unter sich oft nicht streng getrennt wurde. Der Grundzug aber, daß die L. nicht an einer Person, sondern immer nur an einem Orte haften, wurde auch dann noch festgehalten. Es gäbe keine L. von Geschlechtern und Personen, wie es bei den Manen und beim Genius der Fall ist. Auch im metonymischen Gebraucht bezeichne lar oder lares ausnahmslos das Haus, nie die Bewohner oder deren Vorfahren. 50 In seinem zweiten Aufsatz (4) hält Samt er trotz Preisgabe einiger minder wichtiger Positionen. seinem Grundgedanken, den Ursprung des L,-Kultes in der Ahnenverehrung zu suchen und demgemäß vom L. familiaris auszugehen, aufrecht, und sucht ihn gegen die Einwände Wissowa s zu verteidigen und durch neue Argumente zu stützen. Er weist zunächst auf die Schwierigkeit hin, sich von der Compitalien· feier eine einigermaßen klare Vorstellung zu 60 machen, wenn man die o. S. 808 mitgeteilte Stelle aus den Grom. Lat. 302, 20 auf die Compita deute. Wenn ferner Wissowa für die lokale Gebundenheit des L, die Beobachtung geltend mache, daß bei einem Wohnungswechsel der L. im alten Hause verbleibt, so spräche jedenfalls eine Stelle gegen diese Ansicht, Plaut Trin. 39ff. werde .dem L. nach dem Einzug in das neue Haus geopfert. Der hier gebrauchte Singular ver- [825] biete, an die Gesamtheit der Herdgötter zu denken. Ebensowenig könne man in der Pliniusstelle über die Weihung der herabgefallenen Brocken den Singular ad Larem = ad Penates deuten, gegen metonymischen Gebrauch (= ad focum) spräche der technisch-sakrale Ausdruck adoleri. Besonders eingehend verweilt Samter bei dem Puppenbrauch des Compitalienfestes, indem er unter Hinweis auf die Lupercalien, auf die vom Zwölftafelgesetz geforderte Tötung des Ernte-10 diebs (Ceferi necari), auf die Verwendung menschlicher Nachbildungen bei der Devotion und beim Argeerbrauch behauptet, daß der römischen Religion das Menschenopfer in tatsächlicher oder durch Substitution von Puppen u. dgl. gemilderter Form durchaus nicht fremd gewesen sei. Die Annahme, bei den Puppen des Compitalienbrau-ches handle es sich um Kinderspielzeug, gründe sich allein auf eine Konjektur (s. o. S. 809), die Existenz einer Göttin Mania, die als ,Mutter der 2( Laren* verehrt wurde, die Wissowa im Zusammenhang mit jener zweifelhaften Varrostelle geleugnet hatte, sei durchaus glaublich, ihr Name sei von den Manes und der Totengöttin (Geneta) Mana nicht zu trennen, mit der sie wahrscheinlich identisch sei. Auch hierdurch werde der Zusammenhang der Compitalien und der L, mit dem Kulte der Unterirdischen erwiesen. Die von Wissowa außerdem noch vorgebrachten Gegengründe, daß die Compitalien zu den feriae con- 3' ceptivae gehörten, daß sie ein heiteres Fest seien, an dem das Gesinde hervorragenden Anteil hatte, werden ebenfalls zurückgewiesen, zum Teil unter Hinweis auf bereits in dem ersten Aufsatz Ausgeführtes, zum Teil durch Beibringung neuer Gegengriinde. Genauer wird das Verhältnis der L. zu der Gesamtheit der Seelen (di manes oder parentes) präzisiert und dabei besonderer Nachdruck auf die Einzahl des L. gelegt. Faßt man ihn als den Ahnherrn, den ἤρως ἀρχηγέτης nach 4 griechischer Auffassung, so werden alle alten Formen des L.-Kultes verständlich, besonders die Verehrung der L. am Kreuzweg, am Compitum. Eine Verschiedenheit des im Hause und des dort verehrten L. gibt es ursprünglich überhaupt nicht. Als Schützer im allgemeinen könnten die Ahnen sehr wohl im Arvalliede angerufen werden. Wenn sie in der Devotionsformel genannt werden, so seien sie auch hier als die Ahnen der Familien, die ἄρχηγεταθ zu fassen, die sich vom ί vulgus der Toten, den Manen, abheben, wie die ἤρωες von den gewöhnlichen Seelen. Faßt man den L. als Ahnherrn der Familie, so erkläre es sich auch von selbst, weshalb es keine L. von einzelnen Personen gibt.

Der Gegensatz dieser beiden Theorien, deren wichtigsten Punkte im vorstehenden hervorgehoben worden sind, besteht auf dem bezeichneten Standpunkte weiter, da Wissowa in seiner letzten Äußerung zu der Frage (5) sich damit begnügt, Samter s Aufsatz zu erwähnen, und wesentlich Neues für seine Anschauung nicht mehr beigebracht hat.

Die meisten neueren Äußerungen zur Entstehung und Bedeutung des L.-Kultes nehmen begreiflicherweise zu Wissowas und S a m -t e r s Auseinandersetzung irgendwie Stellung. Noch unberührt freilich von der Kontroverse ist [826] bares nuusij

Ehrlich K. Z. XL 295ff., dessen etymologische Ausführungen o. S. 806 erwähnt worden sind. Er leitet die L. ebenfalls aus dem Seelenkulte her. Seine Beweisführung, zum Teil mit den gleichen Zeugnissen und Argumenten wie die Samte r s arbeitend, ist im allgemeinen durch diese überholt. Wertvoll sind seine Bemerkungen über maniae und Mania = Mutter der abgeschiedenen Seelen, Mutter Erde, wie Hekate (δαιμόνων θμητηρ). Wenig Anklang dürfte die Behauptung finden, die L. seien ursprünglich in der für Totengeister häufigen Erscheinung von Hunden dargestellt worden. Grundlage für diese Hypothese bietet ihm eine Konjektur in der u. S. 828 angeführten Stelle aus der Tunieularia des Nae-vius. W. F. Otto Arch. f. lat. Lex. XV 113 unterstützt in manchen Punkten Wissowas Pclemik, kommt aber schließlich doch auch zu dem Ergebnis, in den L. seelische Wesen zu) sehen, und zwar mit besonderer Beziehung auf die Fruchtbarkeit, worauf ihm auch die künstlerische Darstellung der L. als Tänzer und vielleicht der Name (zu lascivus s. o. S. 806) zu deuten scheint; über seine gegen Wissowa gerichtete Auffassung von den Compitalienpup-pen s. o. S. 810. Die Annahme, mania sei zunächst Kinderpuppe, dann Popanz, Larva, und so sei man zu Mania als selbständiger Göttin gekommen, bezeichnet er geradezu als gewalttätige 0 Umkehrung der Sachlage. Man habe keinen

Grund, zu mißtrauen, daß die mit den Manen verwandte Göttin Mania tatsächlich als Mutter der L. gegolten habe, wenn auch die Arvalakten den Namen nicht nennen. S a m t c r s Versuch, Lärentalia und Lärentia bei Ovid, Lärunda bei Ausonius durch metrische Schwierigkeiten oder Unkenntnis der Prosodie zu erklären, scheint ihm unmethodisch, doch hält er es für durchaus möglich, trotz der verschiedenen Quantität des ά auf 0 Grund der bekannten Vokalabstufung in der Wurzelsilbe (mâs, maris, pär. päris, vas, vadis, Lär, Laris) Verwandtschaft zwischen beiden Worten anzunehmen (vgl. auch Otto Wien. Stud. XXXV 62ffJ, Hild bei Daremberg-Saglio schließt sich in der Ablehnung der animistischen Theorie Wissowa an. Von mehr gelegentlichen Äußerungen zu der Frage seien erwähnt in Wissowas Sinn: W. Warde Fowler Arch. f. Relw. IX 529. Pfuhl Athen. Mitt. SO XXX 367, 3. Reitzenstein Straßb. Festschr.

z. Philol.-Vers. 1901, 160, 1 und Arch. f. Relw. X 368$. Brüllow-Schaskolskv Wien. Stud. XXXIII 159. Vermittelnd ist die Stellungnahme v. Domaszewskis Abh. z. röm. Rei. 37. 174, der in den bei den Compitalien verehrten L. die Ahnherren der auf den einzelnen Grundstücken der Gemeindeflur seßhaften Bauern sieht, die als Schützer der Flur fortwirken. Das gemeinsame Heiligtum sei so angelegt, daß auf 60 jedem Grundstück, in dessen Tiefen der Geist des Ahnherrn geheimnisvoll waltet, dem L. des Grundstücks geopfert werde, da dieser nur dem Grunde, in dem er lebt, entsteigen könne. Durchaus im Sinne Sa mters liegen die Etymologien von Güntert Kalypso 131. Walde Lat. Etym. Wb.² 413.

Darstellung der L. in der bildenden Kunst. Ebensowenig, wie für die übrigen Gott- [827] ὀώί Bares (Kunst)

heiten der altrömischen Religion, sind vor dem Eindringen griechischer Kulte bildliche Darstellungen der L. anzunehmen. Das älteste erhaltene L.-Bild zeigt bereits deutliche Beeinflussung durch griechische Güttertypen; es findet sich auf Denaren des L. Caesius, in dem Mommsen Münzwesen 560 nr. 174 den Vater des von Cicero in Briefen aus den J. 60 und 59 v. Chr. (ad Quint. fr. I 1, 4, 14. 2, 2, 8) erwähnten L. Caesius vermutet; Abb. bei Babelon Monn, de la rép. I 281 und 11 Myth. Lex. II 1872. Sie zeigen zwei sitzende, nach rechts gewendete, mit einem um die Hüften gelegten Mantel bekleidete Jünglinge, die in der linken Hand ein senkrecht gerichtetes Szepter oder einen Speer halten, der rechte Jüngling berührt mit der linken Hand einen zwischen beiden sitzenden Hund. Oberhalb ist als Abzeichen des Münzmeisters ein Kopf des Vulcanus und eine Feuerzange angebracht. Außer dem Namen des L. Caesius trägt die Münze in monogrammatischer 2( Form die Bezeichnung Lares. Wie die Beschrei bungen bei Ovid. fast. V 137ff. und Plut. quaest. Rom. 51, beide zweifellos auf Varro zurückgehend, lehren, wurden die L. praestites in dieser Weise dargestellt; bemerkenswert ist Plutarchs Angabe, der Mantel der Jünglinge sei aus Hundefellen gefertigt, was Ehrlich Kuhns Ztschr. XLI 298 (vgl. Jevons Roman Questions, Introd. XLI) zu der gewiß unhaltbaren Annahme veranlaßte, die L. seien ursprünglich in Gestalt von Hunden 3C vorgestellt worden. Eine L.-Statuette des Louvre scheint in der Tat eine Tunica aus Hundefell zu tragen, s. de Ridder Les Bronzes antiques du Louvre I 95 Taf. 47 nr. 683, abgebildet auch bei Darembcrg-Saglio II 1, 266 und III 2, 945. Babelon verweist auf die ähnliche Darstellung der Dioskuren auf Denaren des C. Antius Restio und des Man. Fonteius, Wissowa Myth. Lex. II 1872 auf den Typ der penates publiez (Herm.

XXII 31 = Ges, Abh. 63Æ). Die sämtlichen 40 Übrigen, in unübersehbarer Menge erhaltenen L.-Bilder weichen von dieser Darstellungsweise durchaus ab, das ältere Material hierfür ist gesammelt von Jordan Annali XXXIV 300ff. und Reifferscheid Ann. XXXV 121ff., neueres von Wissowa Myth. Lex. II 189 Hf. und Gardthausen Augustus und seine Zeit II 2. 515f.

Die erhaltenen L.-Bilder (Reliefs, Statuetten, Malereien) lassen sich fast restlos in zwei ziemlich scharf voneinander geschiedene Typen ein- 50 teilen, deren Hauptkennzeichen in der einmal lebhaft bewegten, das anderemal ruhigen Körperhaltung liegen. Am zahlreichsten sind die Beispiele für den bewegten Typ. Die L. machen hier geradezu den Eindruck graziöser Tänzer, der oft fast preziösen Stellung der Beine und Füße entspricht eine elegante Linie der oberen Extremitäten. Bekleidet sind die ganz jung dargestellten, z. T. mädchenhaft zarte Formen aufweisenden Jünglinge in eine ganz kurze, gegürtete 60 Tunica, deren Gürtel teils sichtbar, teils durch den darüber fallenden Bausch verdeckt ist, bisweilen tragen sie ein Mäntelchen und haben um den Hals eine Bulla gehängt (vgl. die L. bullati, Petron. 60), an den Füßen meist Schuhe, oft sehr iierlich ausgearbeitet, bisweilen Sandalen. Das dichte Haar, von der lebhaften Bewegung oft ebenso zum Flattern gebracht wie das falten- [828] Auf den erhaltenen Altar- und sonstigen Reliefs mit L.-Darstellungen sind beide Typen vertreten. Bewegter Typ: Altar in den Uffizien in Florenz. CIL VI 448[32] (2. Jhdt.. geweiht von den magistri rici sandaliari). Myth. Lex. II 1896 (B) mit älterer'Literatur, ferner Altmann Grab- [829] altäre 175 nr. 231. Amelung Führer durch die Antiken in Florenz 73 nr. 99; die auf dem Relief der linken Schmalseite dargestellten zwei L. augusti führen Rhyton und Patera bezw. Si-tula als Attribute. - Altar im Konservatorenpalast, gefunden 1899 auf dem Marsfeld, CIL VI 30957[33] (geweiht den L. augusti von den magistri vici Aescleti anni VIII = 2 n. Chr.). Myth. Lex. II 1896 (C mit Abb.). Helbig³ I 511 nr. 901. Altmann 176 nr. 233 Abb. 141a. Auf beiden 1 Schmalseiten je eine auf eigner Basis stehende L.-Statuette. Statt der sonst üblichen Patera tragen sie einen großen Lorbeerzweig, die erhobenen Hände trugen vermutlich Rhyta. Von ähnlicher Art war der nur in einer Zeichnung des Codex Pighianus erhaltene L. (Myth. Lex. II 1897 M), s. Jahn Berichte d. sächs. Ges. d. Wiss. 1868. 195 nr. 85. - Dem bewegten Typ gehören auch die ausdrücklich als solche gekennzeichneten L.-Statuetten an, die auf einigen Altarreliefs be- 2 gegnen: Altar im Vatikan, CIL VI 876[34] (geweiht von Senat und Volk dem Augustus, der als Pontifex maximus bezeichnet wird, demnach nicht vor dem J. 12 n. Chr.), Myth. Lex. II 1897 (F). Hel-big³ I 102 nr. 155. Altmann 175 nr. 230. Abb. bei Rochette Mon. inéd. Taf. 69. Auf der rechten Schmalseite rechts und links von einem Altäre je eine verhüllte Person, auf den ausgestreckten Händen L.-Statuetten haltend. Jordan Annali XXXIV 305 sieht in ihnen · Augustus und Livia, während Helbig, der diesem Altar für die Reform des L.-Dienstes durch Augustus ganz besondere Bedeutung beilegt, die gewöhnlich als Frau gedeutete verhüllte Person als einen Priester erklärt, der eine L.-Statuette bereits hält und eine zweite vom Kaiser zugereicht erhält. Die dargestellte Aktion, vielleicht einen tatsächlich geübten Ritus wiedergebend, solle jene Kultreorganisation des Augustus andeuten. - Reliefbruchstück im Lateran, -Myth. Lex. II 1896 (E). Benndorf-Schoene Ant. Bildw. d. lateran. Mus. 344 nr. 486 Taf. 13, 1. Helbig³ II 46 ἤιθ1221. Teilstücke einer Prozession, in der ein Knabe eine L.-Statuette des bewegten Typs trägt, ein zweiter Knabe, dessen Arme weggebrochen sind, wird ebenfalls eine solche getragen haben. In der außerdem erhaltenen Figur eines Mannes in der Toga glauben Benndorf-Schoene einen rici magister, in den Knaben ministri Larum (besser Wissowa camilli), in dem Ganzen eine Prozession im Dienste der L. compilâtes zu sehen. - Sehr ähnlich ist das besser erhaltene Relief in Villa Medici, das von Petersen Ara Pacis 1011. Taf. VI zur Ara Pacis Augustae gezählt wird. Myth. Lex. II 1896 (D), Abb. auch Monumenti XI 34/5 nr. 5. Auch hier trägt ein Knabe vor einer Prozession von Togati eine L.-Statuette. Obwohl die Ara Pacis schon 9 v. Chr. geweiht worden ist, sieht Wissowa doch in dieser Darstellung einen Hinweis auf die erst im J. 7 v. Chr. offiziell gemachte Neuordnung des L.-Dienstes durch Augustus. Gegen die Zuteilung zur Ara Pacis Sieveking österr. Jahresh. X 175ff. - Ebenfalls dem bewegten Typ sind zuzuweisen die Reliefdarstellungen von L. auf einer Basis vom Palatin, Matz-v. Duhn Ant. Bildwerke in Rom III 3649. Myth. Lex. II 1897 (J), auf einem [830] Baies θuuuo·θ

Altar der L. augusti aus Spalato CIL 1950. Myth. Lex. II 1897 (K). Schneider Arch.-ep.Mitt.aus Österr.-Ung. IX 72 (L. von rechts und links sich einem Altar im Tanzschritt nähernd, ’n den erhobenen Händen Rhyta, mit den gesenkten aus einer Patera in die Flammen des Altars spendend), auf einem Berliner Altar, Gerhard Berl. ant. Bildw. Taf. 64. Baumeister Denkmäler I 57, und einem Relief mit Opferszene, Helbig³ II 188 0 nr. 1445. Der Haltung und den Attributen nach zu dem bewegten Typ gehörend erinnern in der Gewandung an den ruhigen die zwei L. auf dem Altarrelief aus Caere im Lateran, CIL IX 3616.[35] Myth. Lex. II 1897[36] (G). Benndor f-Schoene 134 nr. 216. Helbig³ II 17 nr. 1177. Abb. Monument! VI 13 und Altmann 179 nr. 235. Der nach der Inschrift dem Censor perpetuus C. Manlius von seinen Klienten geweihte Altar zeigt auf der Vorderseite ein Stieropfer, auf der ’0 Rückseite eine thronende Fortuna mit Füllhorn und Schale, umgeben von drei männlichen und drei weiblichen Figuren, auf beiden Schmalseiten je einen zwischen Lorbeerbäumen auf einer kleinen Felsenbasis stehenden L. mit Bulla, Trinkhorn und Schale. Das Gewand zeigt zwar noch die für den beweglichen Typ so charakteristischen Flatterfalten, die übrigens nicht durch eine besonders lebhaft ausgedrückte Bewegung motiviert sind, andrerseits aber den für den ruhi-10 gen Typ bezeichnenden langen, senkrecht herabhängenden Mantelzipfel. Umgekehrt ist das Verhältnis auf einem Relief in Villa Medici, Myth. Lex. II 1897 (H). Matz-v. Duhn III 3650. Altmann 178 nr. 237. Abb. Annali XXXIV Taf. B nr. 4, Hier ist die Haltung der auf beiden Sei ten eines Altares, hinter dem der Genius er scheint, stehenden L. verhältnismäßig ruhig, dementsprechend auch die Gewandfalten. Andrerseits fehlt jener für den ruhigen Typ charak-40 teristische senkrechte Zipfel sowie das Füllhorn, das, wie bei dem bewegten Typ, durch das Trinkhorn ersetzt ist. Dasselbe gilt endlich für den Altar im Vatikan, CIL 445. Myth. Lex. Π1896 (A). Abb. Visconti Museo Pio-Clementino IV Taf. XLV. Altmann 177 nr. 234 (Weihung an die L. augusti durch die magistri, qui K-Augustis primi magfaterium ini]erunt also wohl vom J. 7 v. Chr., dem offiziellen Zeitpunkt der Reorganisation). Auf der Vorderseite stehen 50 rechts von dem libierenden Augustus zwei L. in ruhiger Haltung mit Kranz und Sandalen, zwischen sich zwei Lorbeerbäume, mit den äußeren Händen Rhyta hebend, während sie sich die inneren Hände reichen. Durchaus abweichend von den aufgeführten Reliefdarstellungen ist das Relief von Delos, B u 1 a r d Monuments Piot XIV 38 Abb. 13, auf dem nach Art der campanischen Wandgemälde zwei L. rechts und links von einem Altar in lebhaftester Tanzstellung mit kegeh 60 förmigem Pileus, Rhyton und Palmzweig angebracht sind. Auf Puleinellaszenen bei Gelegenheit der Compitalia deutet Zahn Amtl. Berichte a. d. Kgl. Kunstsammlungen XXXV (1914) 304 ein stark beschädigtes, bei Campana Opere in palastica Taf. 31 mit willkürlichen Ergänzungen, bei v. Rohden Archit. röm. Tonreliefs 34 Abbild. 71 im Original abgebildetes Terracottarelief. auf dem neben einer großen L.-Figur (?), der auf [831] dem nicht erhaltenen Teile wohl eine zweite entsprochen hat, ein Flötenbläser und ein Mann mit Lendenschurz und spitzer Mütze erscheint, der eine Weinamphora hochhebt. Vgl. damit auch die unten aufgeführten Wandmalereien von Delos.

An Statuetten weist jede größere Sammlung für beide Typen Vertreter auf. Besonders schöne oder bemerkenswerte Beispiele für den bewegten Typ: Jordan Annali LIV 71 Tat N, Konservatorenpalast, Helbig³ I 572 nr. 1003, Abb. auch Myth. Lex. II 1891 und N. Jahrb. I 167, unbekränzt. - Sieveking Bronzen der Sammlung Loeb 36 Taf. 16: die Arme fehlen, an der Stelle des Kranzes eine schmale Binde mit drei Bhimenrosetten, das Pendant hierzu, ebenfalls ohne Arme, im Berliner Antiquarium. - Richter Metropol. Mus. of Art, Bronzes 132 nr. 265 (Abb.). - Bieber Antike Skulpt. und Bronzen im Kgl. Museum zu Cassel 68 Taf. XLIII nr. 201. - Von den Berliner Stücken (Friederichs 2015–2020) sind bemerkenswert die beiden letzten, deren Echtheit freilich von Friederichs bezweifelt wird; die Haltung ist ziemlich ruhig, die Patera wird von der erhobenen linken, das Rhyton von der gesenkten rechten Hand gehalten; nr. 2015 ist ähnlich Smith Bronzes Coll. Pierpont Morgan 14 Taf. XX nr. 34. - Von den zahlreichen Exemplaren bei Babelon-Blanchet Bronzes antiques de la Bibl. Nat. 326ff. nr. 740ff. zeigt nr. 748 eine unschöne Vermischung der Attribute (Füllhorn und Rhyton); bei manchen Stücken dieser und enderer Sammlungen ist es zweifelhaft, ob es sich überhaupt um L., und nicht um Darstellungen von Tänzern handelt. - Sehr auffallend ist die phrygische Mütze einer Statuette des Louvre, de Ridder Bronzes Antiques du Louvre I 96 Taf. 47 nr. 692; diese Kopfbedeckung findet sich gelegentlich auf Wandbildern, s. Minervini Bull. arch. Napol. VII 172 Taf. 5. Helbig Wandgemälde nr. 37. Bulard Monuments Piot XIV 37. - Eine außerordentlich stürmische Bewegung zeigt B a -belon-Blanchet 204 nr. 459 (.Bacchant dansant*), hier ruht die. ganze Figur fast ganz auf der Spitze des rechten Fußes.

Bedeutend seltener sind Statuetten des ruhigen Typs, von denen gleichfalls einige charakteristische Beispiele angeführt seien: Münchener Jahrb. f. bild. Kunst VIII 75 nr. 5 (Abb.). - W i s s o wa Myth. Lex. II 1892, Stück der Dresdener Sammlung (Abb.), sehr ähnlich Antichità di Ercol. VI (bronzi II) 211 Tav. 55, vgl. auch das Berliner Stück Friederichs nr. 2011 und Coll. Borelli Bey 33 Taf. 30 nr. 280. - Friederichs 2011–2014 (Ähren als Attribut). - Babelon-Blanchet 327 nr. 746. 74 7 (Abb.). - Smith-Hutton Coll. Cock Taf. XXIX nr. 29 (Apfel als Attribut). - de Ridder Bronzes du Louvre I 95 Taf. 47 nr. 680 (irrig als Genius bezeichnet). - Bieber Cassel 69 Taf. XLIII nr. 207. 208. Eine Mischform ist ebd. nr. 209 (Schrittstellung, in der R. Patera, in der L., wie bisweilen in Altarreliefs, Lorbeerzweig, Tunica mit hoher Gürtung und langem Überschlag).

Malerische Darstellungen der L. sind besonders in Pompei i sehr zahlreich erhalten, die [832] reichhaltigste Übersicht bei Helbig Wandgemälde 125. nr. 35–69 b. Der bewegte Typ ist hier ausnahmslos angewendet, sei es, daß die L. allein (nr. 35–40) oder zusammen mit anderen Hausgottheiten (Penaten, Genius, Vesta) auftreten (46–69 b), oder daß die Opfer der Magistri in ähnlicher Weise wie auf den Reliefdarstellungen abgemalt werden (41–45); vgl. ferner Sogliano Pitture murali nr. 12–30. Sehr 10 interessante Gegenstücke zju den pompeianischen L.-Gemälden bieten die von Bulard Monuments Piot XIV 32f. veröffentlichten Wandbilder römischer Häuser auf Delos, wo im 1. Jhdt. v. Chr. den stadtrömischen Collégien vergleichbare Vereine von κομπεταλιασταί nachgewiesen sind, s. Hou-vette-Bernault Bull. corr. hell. VII 125. Es finden sich hier neben der üblichen Charakterisierung der L. höchst auffallende Darstellungen: zwei nackte männliche Gestalten, im Profil gemalt, die einander mit erhobenen Armen gegenüber stehen (B u 1 a r d s Ansicht, diese Figuren trügen bisweilen eine Art von Pumphosen, dürfte auf einem Mißverständnis der Stiefelüberschläge beruhen), bisweilen ist zwischen oder hinter beiden eine auf der Seite liegende Amphora oder eine Palme sichtbar, bisweilen tragen sie Amphora und Lorbeerzweige in den Händen, auch treten Einzelfiguren auf, ebenfalls im Profil, mit kurzer Tunica und Mantel, auf der linken Schulter eine 30 Palme, in der rechten Hand einen Kranz haltend; einen Übergang zu dem üblichen Typ bilden wieder paarweise gegenübergestellte Figuren mit Palme und Rhyton. Nach B u 1 a r d s Auffassung handelt es sich zunächst um Darstellungen von Menschen, die sich auf das Compitalienfest beziehen, aus solchen ist, wie er annimmt, allmählich der übliche Typ der L.-Bilder hervorgegangen. Er vergleicht diesen Vorgang mit der bekannten Darstellung des Genius durch das Bild 40 eines Opfernden (a. a. O. 51f.). Auch Wissowa bringt die übliche Auffassung der L. als Tänzer mit der Compitalienfeier in Zusammenhang und sieht in ihnen im Anschluß an Jordan die göttlichen Vortänzer bei der ausgelassenen Feier dieses Festes (Myth. Lex. II 1893 und Religion der Römer² 172). Die Fixierung dieses Typus habe nicht lange vor der Zeit des Naevius stattgefunden, als Vorbild dienten bakchische Darstellungen der griechischen Kunst, deren Kennt-60 nis die unteritalischen Städte den Römern vermittelten (vgl. das [willkürlich ergänzte] Terra-cottarelief Campana Opere in Plastica 31. Wissowa Annali LV 1565-). Da die Reform des Augustus an den Kult der Compital-L. anknüpfte, hätte dieser bewegte Typ den in den oben beschriebenen Stücken vertretenen ruhigen Typ, der dem L. familiaris zuzuweisen sei, allmählich zurückgedrängt, wenn auch nicht völlig beseitigt. Diese Erklärung ist neuerdings 60 mehrfach angefochten worden, so u. a. von Bie

ber Ant. Skulpt. in Cassel 69, wo der ruhige Typ wegen der Lahmheit seiner Bewegung für den späteren erklärt wird, was freilich der Begründung entbehrt und bei der Überzahl der erhaltenen Darstellungen des lebhaften Typs als höchst zweifelhaft gelten muß. Andererseits weisen die Attribute der L., Rhyton und Patera, nicht auf eine Funktion als Vortänzer, sondern [833] auf eine Opferhandlung hin, wie ja auch auf Reliefe und campanischen Wandgemälden (z. B. Helbig nr. 61. Jordan Vesta und die L. Tafel und Myth. Lex. II 1893) die L. als Opfernde auftreten. Aus einem Kabirentyp will die L.-Dar-stellungen herleiten Waites Am. Journ. of Arch. XXIV 56ö.

Ganz singulär ist die Darstellung auf einem Relief im Vatican, die von Helbig³ I 45 als die eines reitenden L. gedeutet wird. 1

Literatur: Zu der von Wissowa Myth. Lex. II 1897 aufgeführten Literatur sind hinzuzufügen in erster Linie die o. S. 822 zusammengestellten Arbeiten Samter s zur Entstehung des L.-Kultes sowie die ebd. erwähnten Aufsätze von Otto, Ehrlich und v. Domaszewski, ferner: Wissowa Rei. der R.² 166ff. De Marchi Culto private di Roma I 27S. Hild Daremberg-Saglio III 937. Waites The nature of L. and their représentation in Roman art, Am. 2 Journ. of Arch. XXIV 241S.

[Boehm. ]
  1. Corpus Inscriptionum Latinarum I, 2.
  2. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 1324.
  3. Corpus Inscriptionum Latinarum IV, 60.
  4. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 335.
  5. a b Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 975.
  6. a b c Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 445.
  7. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 1422.
  8. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 2103.
  9. Corpus Inscriptionum Latinarum II, 2417.
  10. Corpus Inscriptionum Latinarum XII, 4320.
  11. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 6731.
  12. Corpus Inscriptionum Latinarum XI, 3079.
  13. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 3460.
  14. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 10266.
  15. Corpus Inscriptionum Latinarum XI, 2096.
  16. Corpus Inscriptionum Latinarum XIII, 8007.
  17. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 646.
  18. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 459.
  19. Corpus Inscriptionum Latinarum XIV, 3555.
  20. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 4037.
  21. Corpus Inscriptionum Latinarum IX, 421.
  22. Corpus Inscriptionum Latinarum IX, 2996.
  23. a b Corpus Inscriptionum Latinarum IX, 725.
  24. a b Corpus Inscriptionum Latinarum II, 1980.
  25. Corpus Inscriptionum Latinarum X, 1235.
  26. Corpus Inscriptionum Latinarum XI, 1324.
  27. CORPUS INSCRIPTIONUM LATINARUM I2 ff. 12918
  28. Corpus Inscriptionum Latinarum IX, 2100.
  29. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 4160.
  30. Corpus Inscriptionum Latinarum III, 3491.
  31. Corpus Inscriptionum Latinarum X, 3757.
  32. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 448.
  33. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 30957.
  34. Corpus Inscriptionum Latinarum VI, 876.
  35. Corpus Inscriptionum Latinarum IX, 3616.
  36. Corpus Inscriptionum Latinarum II, 1897.