RE:Lucretius 30

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Spurius Lucretius Tricipitinus, Vater der Lucretia, angeblicher praefectus urbi
Band XIII,2 (1927) S. 16881690
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30) Sp. Lucretius Tricipitinus. Der Vater der Lucretia 38[1] hatte in der Erzählung vom Geschick dieser seiner Tochter seine bestimmte, aber sehr unbedeutende Rolle. In den ältesten Fassungen der Erzählung stand über ihn ungefähr dasselbe, wie in der jüngsten poetischen, bei Ovid. fasti II 815f.: grandaerumque patrem fido cum coniuge castris evocat, et posita venit uterque mora. 821: hinc pater hinc coniunx lacrimas solantur usw. 829: dant veniam facto genitor coniunxque coacto. 832: et cadit in patrios sanguinulenta pedes. 835f.: ecce super corpus... virque paterque iacent. Für diese Darstellung war selbst der Name des Vaters der Heldin gleichgültig und überflüssig, so daß er in einem Exzerpt wie bei Dio frg. 11, 18f. ebenso wie bei Ovid einfach fehlen konnte. Dieser farblosen Gestalt des L. suchte nun die römische Pseudohistorie ein gewisses Kolorit und eine geschichtliche Realität zu verleihen, hat es aber dabei nicht weit gebracht. Die Einführung der Lucretia bei Dionys. IV 64, 4 als Λονκρητίυν υὐγάτηρ ἀνδρὸς ἐπιφανούς sagt nur etwas Selbstverständliches; einen Schritt weiter geht die bei Zonar. VII 11 als ὑνγάτηρ... Λονκρητιον Σπουρίον, ἀνδρὸς τῶν τῆς σύγκλητον ἐνός. Zwar ist es auch wieder eine Selbstverständlichkeit, daß ein angesehener älterer Patrizier in der Königszeit Senator gewesen sein wird; aber das Pränomen Spurius geht wohl auf [1689] eine alte Tradition zurück. Denn es ist bei patrizischen Geschlechtern im ganzen wenig gebräuchlich (vgl. Hübner in Iw. Müllers Handb. I² 657) und kommt auch bei den Lucretiern geschichtlicher Zeit nur viel später vereinzelt vor (Nr. 13f.), während die diesem Spurius an Alter am nächsten kommenden von ihnen nicht als seine Nachkommen, sondern als die eines Titus betrachtet wurden (s. Nr. 28. 31). Ohne darauf Wert zu legen, daß seine bei Liv. I 59, 8 erwähnte orbitas die Annahme des Fehlens anderer Kinder hervorgerufen hat, darf also vermutet werden, daß der Name der Tochter schon früh als Lucretia Sp. f. überliefert war. Da die anderen in den ältesten Consularfasten verzeichneten Lucretier das Kognomen Tricipitinus geführt haben sollen, ist es auch diesem Manne beigelegt worden; ausdrücklich gegeben wird es ihm aber nur bei Cic. rep. II 46; leg. II 10: Lucretia Tricipitini filia, bei Liv. I 59, 8 außerhalb seiner eigentlichen Erzählung: oratio habita ... de vi ac libidine Sex. Tarquinii, de stupro infando Lucretiae et miserabili caede, de orbitale Tricipitini, dann bei den späten Autoren Eutrop. I 10, 2. Auct. de vir. ill. 10, 4. 15, 2. Serv. Aen. VI 818, der zudem Vater und Gatten Lucretias zusammenwirft: Tricipitinus, pater Lucretiae, qui et Tarquinius dicebatur. VIII 646; Dionysos kennt den Beinamen nicht. Vor allem suchte man den Namen des L. in den Consularfasten unterzubringen (vgl. Cic. fin. II 66), aber von den fünf Namen, mit denen man die Liste des ersten Jahres der Republik 245 = 509 ausstattete, ist der seinige offenbar der am spätesten hinzugefügte. Denn Liv. II 8, 4f. berichtet, daß nach der Abdankung des L. Tarquinius Collatinus, des Gemahls der Lucretia, und nach dem Tode des L. Iunius Brutus der an die Stelle des Collatinus getretene und nun allein übrig gebliebene Consul P. Valerius Poplicola eine Ersatzwahl vornahm, bei der L. gewählt wurde: qui magno natu non sufficientibus iam viribus ad consularia munera obeunda intra paucos dies moritur. suffectus in Lucreti locum M. Horatius Pulvillus (o. Bd. VIII S. 2401 Nr. 15). apud quosdam veteres auctores non invenio Lucretium consulem; Bruto statim Huratium suggerunt; credo quia nulla gesta res insignem fecerit consulatum, memoriam intercidisse. Umgekehrt wie der antike Historiker wird der moderne schließen, daß der einem Teil der älteren Quellen fremde Name eine spätere Zutat ist. Mit dem Livianichen Hauptbericht über die Consulwahl des L. und seinen nach wenigen Tagen erfolgten Tod stimmen Dionys. V 19, 2. Plut. Popl. 12, 6. Zonar. VII 13 und natürlich die von ihm abhängigen Quellen Eutrop. I 10, 2. Cassiod. Auct. de vir. ill. 15, 2 überein; das rasche Verschwinden des Mannes ist ein Zugeständnis an die alten Fasten, die ihn überhaupt nicht kannten. Dem von Livius empfundenen Mangel jeder Nachricht aus seinem Consulat hatten einzelne Annalisten dadurch abzuhelfen gesucht, daß sie den Wechsel der Fasces zwischen den beiden Consuln, der sonst als von Anfang an vorhanden galt, hierauf zurückführten: Publicola ... sibi collegam Sp. Lucretium subrogavit suosque ad eum, quod erat maior natu, lictores transire iussit (Cic. rep. II 55; ebenso Val. Max. IV 1, 1. Plut. Popl. 12, 5; vgl. Mommsen [1690] St.-R. I 37f., 4. o. S. 512); das höhere Alter des L. war ja wieder dadurch, daß er der Vater der Matrone L. war, als selbstverständlich gegeben. Außer der Einsetzung seines Namens in die Consularfasten fühlte man ein Bedürfnis, ihm schon in der Königszeit eine angesehene Stellung zuzuschreiben, um seine Verschwägerung mit dem Herrscherhause zu erklären, und kam so auf den Gedanken, ihn zum Praefectus urbis des Königs zu machen. Für die späte Erfindung dieses Zuges ist bezeichnend, daß sowohl Liv. I 59, 12 wie Dionys. IV 82, 1 ihn erst nachträglich und nicht etwa beim frühesten Auftreten des L. bringen; außerdem findet er sich aus später antiquarischer Literatur bei Tac. ann. VI 11 (ferunt). Bei Liv. I 60, 4 ist dieser Zug benutzt worden, um die ersten Consularcomitien zu legalisieren: duo consules inde comitiis centuriatis a praefecto urbis ex commentariis Servi Tulli creati sunt; bei Dionys. IV 76, 1. 84, 5 hat L. zu demselben Zwecke noch ein anderes Amt erhalten: Er wird von Brutus, dem Tribunus celerum, zum Interrex ernannt und beruft als solcher die Centuriatcomitien zur Wahl der Consuln. Ähnlich gelehrte Vermutung mit durchsichtiger Absicht liegt schließlich bei Dionys. V 11, 2 vor, wo L. im Streite der Consuln Brutus und Collatinus die Vermittlung übernimmt λόγον αἰτησάμενος παρ' ἀμφοτέρων τῶν ὑπάτων καὶ τυχῶν τῆς ἐξουσίας ταύτης πρώτος, ὡς φασιν οἱ Ῥωμαίων συγγραφείς, οὐπω τότε Ῥωμαίοις ὄντος ἐν ἔθει δημηγορεῖν ἰδιώτην ἐν ἐκκλησία; die hier zitierten römischen Historiker sind solche der letzten republikanischen Zeit, die aber keineswegs alle derselben Meinung waren (vgl. Plut. Popl. 3, 3. Mommsen St.-R. I 200f., 6).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Original: Lucretia 37, gemeint ist aber Nr. 38, s.d.